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Publikation · Pflegepartner

Was sich 2026 ändert

Erschienen in Pflegepartner · Ausgabe 06/2025 · Rubrik „Rat und Recht“ · von Hendrik Dohmeyer

Der Bundestag hat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) verabschiedet – und damit vier Regelungen beschlossen, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen relevant sind.

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Artikel „Was sich 2026 ändert
Aktualisiert am 18.09.2026

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Mit dem BEEP-Gesetz ändern sich 2026 vier Dinge: Prävention wird Teil der häuslichen Pflege, digitale Pflegeanwendungen (DiPA) werden gestärkt, es gibt zwei Beratungsbesuche pro Jahr für alle Pflegegrade, und die Verhinderungspflege ist nur noch zwei Jahre rückwirkend abrechenbar.

Dieser Beitrag erschien im Dezember 2025 und beschreibt die mit dem BEEP beschlossenen Änderungen für 2026. Einzelheiten der Umsetzung können sich noch entwickeln.

Beim BEEP steht die Stärkung der Pflegefachkräfte im Mittelpunkt: Sie sollen künftig mehr medizinische Aufgaben eigenständig übernehmen dürfen. Doch im sogenannten Omnibusverfahren regelt das Gesetz auch Bereiche, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unmittelbar von Bedeutung sind. Vier Punkte im Überblick:

Das ändert sich 2026

  • Prävention wird Bestandteil der häuslichen Pflege.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) werden gestärkt.
  • Beratungsbesuche: zweimal jährlich für alle Pflegegrade.
  • Verhinderungspflege: nur noch zwei Jahre rückwirkend abrechenbar.

Prävention in der häuslichen Pflege

Mit dem neuen § 5 Abs. 1a SGB XI wird eine lange bestehende Lücke geschlossen: Prävention wird erstmals für die häusliche Pflege als fester Bestandteil der Pflegeversicherung verankert. Ziel ist es, Gesundheit und Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten, bevor zusätzliche Hilfe nötig wird.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Seit dem 1. Januar 2023 besteht ein „theoretischer“ Leistungsanspruch auf digitale Pflegeanwendungen (DiPA). In der Praxis ist bislang nichts passiert – noch keine DiPA wurde im offiziellen Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte geführt. Mit dem neuen Gesetz will das Bundesgesundheitsministerium die Rahmenbedingungen für DiPA-Hersteller deutlich vereinfachen, damit endlich praxistaugliche digitale Hilfen entstehen – von Bewegungs-Apps über Erinnerungssysteme bis zu Schulungs- und Entlastungsprogrammen für Angehörige.

Künftig stehen 40 Euro für die Kosten der digitalen Anwendung selbst zur Verfügung, weitere 30 Euro monatlich für Unterstützungsleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst – etwa für Einweisung, Einrichtung oder Anleitung bei der Nutzung. Angehörige haben zukünftig erstmalig ein eigenes Nutzungsrecht für DiPAs. Wie sich der Anspruch praktisch realisieren lässt, wird sich allerdings erst im Laufe des kommenden Jahres zeigen.

Beratungsbesuche werden angepasst

Alle pflegebedürftigen Menschen in häuslicher Versorgung mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf Beratung durch qualifizierte Pflegeberater:innen. Bislang war der Besuch für Pflegegeld-Bezieher mit Pflegegrad 2 und 3 zweimal jährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 viermal. Ab 2026 gilt: Zwei Pflichtbesuche pro Jahr reichen für alle Pflegegrade. Wer möchte, kann bei den beiden höchsten Pflegegraden weiterhin bis zu vier Beratungen jährlich anfordern – zum Beispiel bei Veränderungen der Pflegesituation. Das bringt Entlastung und mehr Flexibilität, ohne auf fachliche Unterstützung verzichten zu müssen.

Neue Frist bei der Verhinderungspflege

Um in den letzten Jahren zunehmend auftretenden Betrugsphänomenen (etwa fingierten Abrechnungen organisierter Strukturen) entgegenzuwirken, wird die rückwirkende Abrechnung der Verhinderungspflege eingeschränkt: Ab 2026 sind Leistungen nur noch zwei Jahre rückwirkend abrechenbar.

Ausblick: die große Pflegereform

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ arbeitet seit Spätsommer 2025 an den Eckpunkten einer umfassenden Pflegereform. Erste Empfehlungen und ein erster Referentenentwurf werden bis Mitte Dezember erwartet. Darüber berichte ich in der ersten Ausgabe 2026 dieser Zeitschrift.

Pflegereform Prävention Digitale Pflege (DiPA) Verhinderungspflege

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Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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