Mit aktiver Prävention mehr Lebensqualität
Die Pflegeversicherung steht am Wendepunkt. In der Reformdebatte rückt ein Thema nach vorn, das Aufmerksamkeit verdient: die aktive Gesundheitsprävention im häuslichen Umfeld – Erhalt statt Ersatz.
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Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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Die Pflege soll von der Versorgung zur Vorsorge finden: Aktive Prävention setzt an, bevor Muskelkraft und Selbstständigkeit schwinden. Der neue § 5 SGB XI aus dem geplanten Pflegekompetenzgesetz soll Pflegefachpersonen erstmals erlauben, präventive Maßnahmen selbst zu empfehlen. Der Beitrag erklärt den Perspektivwechsel und die sieben Präventionsthemen.
Dieser Beitrag erschien im Sommer 2025 und beschreibt ein Gesetzesvorhaben: das Pflegekompetenzgesetz mit dem neu gefassten § 5 SGB XI. Zum Redaktionsschluss war es ein Entwurf im Verfahren – Prognose, kein bestehender Rechtsanspruch. Den aktuellen Stand des Gesetzes und der neuen Präventionsleistungen prüfen Sie bitte tagesaktuell; Zahlenangaben zum Finanzrahmen waren 2025 noch nicht festgelegt.
Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 dominiert ein Verständnis von Prävention, das im Wesentlichen passiv ist. Pflegebedürftige erhalten Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen oder Maßnahmen zur Sturzvermeidung – in aller Regel aber erst, wenn der Hilfebedarf bereits da ist. Dieser Gedanke schützt vor Verschlimmerung, fördert aber nicht aktiv die Gesundheit.
Ein notwendiger Perspektivwechsel
Aktive Prävention bedeutet, früher anzusetzen – bevor die Selbstständigkeit weiter schwindet, bevor Muskelkraft verloren geht, bevor Erschöpfung oder Einsamkeit zur dauerhaften Belastung werden. Es geht um Erhalt statt Ersatz, um Stärkung statt Kompensation: den Weg von der reinen Versorgung zur echten Vorsorge.
Frau B., 72, Pflegegrad 2. Ihr ambulanter Dienst bemerkt zunehmende Unsicherheit beim Gehen – ein erstes Anzeichen für schwindende Muskelkraft, fachlich „Sarkopenie“. Der altersbedingte Muskelabbau beginnt meist unbemerkt ab dem 40. Lebensjahr und beschleunigt sich; zwischen dem 40. und 70. Lebensjahr kann er bis zu 50 Prozent betragen – mit Folgen für Mobilität, Sturzrisiko und Lebensqualität. Wer nicht früh gegensteuert, landet schneller im nächsthöheren Pflegegrad.
Pflegekompetenzgesetz und der neue § 5 SGB XI
Genau hier setzt der neu formulierte § 5 SGB XI an: Er soll Pflegefachpersonen und Pflegeberater:innen erlauben, präventive Maßnahmen selbst zu empfehlen – etwa alltagsnahes Krafttraining oder Mobilitätsförderung. Was bislang nur auf ärztliche Verordnung möglich war, könnte künftig direkt im Pflegeprozess angestoßen werden: in der Beratung nach § 7a, bei Hausbesuchen nach § 37 Abs. 3 oder durch Fachkräfte im Alltag. Pflegefachpersonen würden so zu zentralen Akteuren der Prävention – gegen Stürze, Immobilität und Überforderung.
Chancen und Herausforderungen
Die Reform bringt auch Aufgaben mit sich: Fachkräfte müssen geschult, Beratungsstrukturen gestärkt und Kooperationen mit den Krankenkassen gefördert werden. Beratungskompetenz ist für mindestens sieben Präventionsthemen aufzubauen. Der Gewinn überwiegt jedoch: Prävention verzögert Pflegebedürftigkeit, entlastet Angehörige und steigert die Lebensqualität.
- Bewegungsförderung / körperliche Aktivität
- Ernährungsförderung
- Stressbewältigung und Ressourcenstärkung (psychosoziale Gesundheit)
- Suchtprävention
- Förderung kognitiver Ressourcen
- Prävention von Gewalt
- Gesundheitskompetenz stärken
Wie hoch der finanzielle Rahmen für die neuen Leistungen ausfällt, war 2025 noch offen. Wann die Neuerungen bei Pflegebedürftigen und Angehörigen ankommen, hängt davon ab, wie zügig die notwendigen Leitlinien erarbeitet werden – die praktische Umsetzung wurde frühestens ab 2026 erwartet.
Wie sich der Präventionsgedanke im Reformjahr weiterentwickelt, lesen Sie auch in „2026 wird ein Wendepunkt“ und „Wie aktive Prozessbegleitung die Prävention verankert“.
Prävention Pflegekompetenzgesetz Pflegereform










































