Mehr Unterstützung ab Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent – und ab dem 1. Juli 2025 kommt der Gemeinsame Jahresbetrag für alle. Was sich für Familien mit Pflegebedarf konkret verbessert.
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Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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Zum 1. Januar 2025 steigen alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent – Pflegegeld, Sachleistung, Tagespflege, Entlastungsbetrag, Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Ab 1. Juli 2025 kommt zudem der Gemeinsame Jahresbetrag für alle. Der Beitrag listet die neuen Beträge je Pflegegrad.
Dieser Beitrag beschreibt die Anpassungen zum 1. Januar 2025 – diese Beträge sind der aktuelle Stand. Die jeweils gepflegten Werte finden Sie auf den Leistungsseiten, z. B. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag.
Die Anpassung geht auf das PUEG zurück und erfolgt über den neuen § 39 SGB XI („Dynamisierung“). Künftig steigt sie automatisch – nächste Anpassung zum 1. Januar 2028, dann dynamisch anhand der Kerninflation der letzten drei Jahre (höchstens im Umfang der Durchschnittslöhne).
Pflegegeld (monatlich, ab 1. Januar 2025)
- Pflegegrad 2: 332 € → 347 €
- Pflegegrad 3: 573 € → 599 €
- Pflegegrad 4: 765 € → 800 €
- Pflegegrad 5: 947 € → 990 €
Pflegesachleistung (monatlich, ab 1. Januar 2025)
- Pflegegrad 2: 761 € → 796 €
- Pflegegrad 3: 1.432 € → 1.497 €
- Pflegegrad 4: 1.778 € → 1.859 €
- Pflegegrad 5: 2.200 € → 2.299 €
Tagespflege (monatlich, ab 1. Januar 2025)
- Pflegegrad 2: 689 € → 721 €
- Pflegegrad 3: 1.298 € → 1.357 €
- Pflegegrad 4: 1.612 € → 1.685 €
- Pflegegrad 5: 1.995 € → 2.086 €
Entlastung, Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Der Entlastungsbetrag steigt von 125 € auf 131 € monatlich. Die Kurzzeitpflege wächst von 1.774 € auf 1.854 €, die Verhinderungspflege von 1.612 € auf 1.685 €. Im ersten Halbjahr 2025 bleibt die Umwidmung erhalten: Bis zu 2.528 € lassen sich für Ersatzpflege einsetzen (1.685 € + bis zu 843 € aus der Kurzzeitpflege).
Gemeinsamer Jahresbetrag ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 gilt für alle Versicherten der Gemeinsame Jahresbetrag: Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden zu 3.539 € zusammengefasst und flexibel verteilbar. Wer bis zum 30. Juni bereits die maximalen 2.528 € genutzt hat, dem stehen im zweiten Halbjahr noch einmal 1.011 € zur Verfügung.
Hilfsmittel und Wohnumfeld
Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen steigt von 4.000 € auf 4.180 € (bei mehreren Anspruchsberechtigten bis zu 16.720 €). Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel steigen von 40 € auf 42 € monatlich; der Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen auf 224 €.
Zwei Vorhaben fielen dem Bruch der Ampel-Koalition zum Opfer: eine Flexibilisierung der Tagespflege bis hin zu privat organisierten Betreuungslösungen sowie ein noch niedrigschwelligerer Einsatz der Entlastungsgelder durch vertraute Einzelhelfer.
Pflegereform Pflegegeld Leistungen & Budgets









































