Hilfen für Menschen mit Behinderung
Über 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland – viele mit Behinderung und Pflegegrad. Sie haben Anspruch auf zahlreiche finanzielle Hilfen und Nachteilsausgleiche. Ein Überblick.
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Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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Viele Menschen mit Behinderung haben neben dem Grad der Behinderung (GdB) auch einen Pflegegrad – und Anspruch auf zahlreiche Nachteilsausgleiche. Der Beitrag erklärt GdB, Schwerbehindertenausweis, die Merkzeichen und die wichtigsten finanziellen Hilfen.
Dieser Beitrag erschien 2024 und gibt einen Überblick über weitgehend zeitlose Nachteilsausgleiche. Einzelne Beträge und Regelungen können sich seither geändert haben.
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt in Zehnerschritten von 20 bis 100, wie stark die körperliche, geistige oder seelische Gesundheit beeinträchtigt ist. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und hat Anspruch auf besondere Nachteilsausgleiche – nachgewiesen durch den Schwerbehindertenausweis.
Ausweis beantragen
Der Antrag läuft über das Versorgungsamt (je nach Bundesland eine andere Behörde). Nötig sind ärztliche Befunde und Gutachten; eine aktuelle MD-Begutachtung Ihres Pflegegrades ist zusätzlich hilfreich. Bewertet wird nach der Versorgungsmedizin-Verordnung. Neben dem GdB werden die Merkzeichen festgelegt:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Vergünstigungen im ÖPNV).
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung (Sonderparkausweis, Kfz-Steuer-Befreiung).
- H – Hilflosigkeit (erhöhter Behinderten-Pauschbetrag).
- B – Begleitperson erforderlich (kostenlose Mitnahme im ÖPNV; zusätzlich zu G, aG, H).
- Bl – Blindheit (Rundfunkbeitragsbefreiung, erhöhter Pauschbetrag).
- Gl – Gehörlosigkeit.
- RF – Befreiung bzw. Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag.
Hilfen und Nachteilsausgleiche
- Steuern: Behinderten-Pauschbetrag (nach GdB) sowie absetzbare Kosten für Hilfsmittel und Fahrten; mit G oder aG eine Fahrtkostenpauschale.
- Mobilität und Reisen: Kfz-Steuer-Befreiung, ermäßigte oder kostenfreie ÖPNV-Tickets, Zuschüsse zum behindertengerechten Fahrzeugumbau, Parkerleichterungen und der Euro-WC-Schlüssel für barrierefreie Toiletten.
- Arbeit und Rente: besonderer Kündigungsschutz, fünf zusätzliche Urlaubstage, ggf. vorzeitige Rente, Arbeitsassistenz und begleitende Hilfen.
- Wohnen: höheres Wohngeld, Zuschüsse zu Wohneigentum, Kündigungsschutz, Rundfunkbeitrags-Befreiung mit Merkzeichen RF.
- Öffentliches Leben: Ermäßigungen in Museen, Theatern, Schwimmbädern und im Nahverkehr.
Behinderung Nachteilsausgleiche Schwerbehindertenausweis










































