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Publikation · Pflegepartner

Verbrauchshilfsmittel: das ist neu

Erschienen in Pflegepartner · Ausgabe 04/2024 · Rubrik „Rat und Recht“ · von Hendrik Dohmeyer

Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Regeln für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – die umgangssprachlich „Pflegebox“ genannten Lieferungen. Die wichtigsten Änderungen und der Weg zur Beantragung im Überblick.

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Artikel „Verbrauchshilfsmittel: das ist neu
Aktualisiert am 18.09.2026

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Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (die „Pflegebox") stehen allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Seit dem 1. Juli 2024 ist vor der erstmaligen Beantragung eine persönliche Beratung Pflicht. Der Beitrag erklärt, was das für Neu- und Bestandsbezieher bedeutet. Bitte beachten Sie: Der Betrag ist Stand 2024.

Dieser Beitrag erschien 2024. Der genannte Höchstbetrag von 40 Euro/Monat ist Stand 2024 – seit 2025 sind es 42 Euro. Grundlagen zu den Produktgruppen im Beitrag „Der erfolgreiche Weg zum Pflegehilfsmittel“; aktueller Stand auf Hilfsmittel und Wohnumfeld.

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben nach § 40 Abs. 2 SGB XI Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Voraussetzung ist, dass sie für die häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson benötigt werden.

Was sind Hilfsmittel zum Verbrauch?

Einmal nutzbare Produkte, die Hygiene und Schutz dienen:

  • aufsaugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch), Einmallätzchen
  • Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz, Schutzschürzen
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

Zusätzlich können bei Inkontinenz je nach Bedarf zwei bis vier wiederverwendbare Bettschutzeinlagen beantragt werden; deren Kosten übernimmt die Pflegekasse ebenfalls. Etwaige Zuzahlungen übernehmen die meisten Online-Anbieter.

Neu: die vorgeschaltete Beratung

Die wichtigste Änderung betrifft die Beantragung. Nach den neuen Vertragsregelungen des GKV-Spitzenverbands muss vor der erstmaligen Beantragung eine persönliche Beratung durch geschulte Fachkräfte stattfinden – dazu, welche Produkte für die konkrete Versorgungssituation geeignet und notwendig sind. Wichtig: Das betrifft nur neue Bezieher; wer bereits versorgt wird, muss nichts weiter beachten.

Lieferung über den Pflegedienst

Offiziell dürfen Lieferanten die Pflegeboxen nicht mehr an ambulante Pflegedienste zur Weiterleitung schicken – so soll klarer getrennt werden, dass die Produkte ausschließlich von der privaten Pflegeperson verwendet werden. Möchten Sie diesen Service dennoch nutzen (praktisch bei eingeschränkter Mobilität), müssen Sie Ihren Lieferanten ausdrücklich und schriftlich darüber informieren.

Feste Preise, keine Gratis-Beigaben

Seit dem 1. Juli 2024 gelten bundesweit feste Preise: Bei allen Anbietern erhalten Sie denselben Umfang bis zu einem Höchstbetrag von 40 Euro monatlich (Stand 2024; ab 2025: 42 Euro). Zuvor oft beigefügte Gratisprodukte und Warenproben dürfen den Pflegeboxen nicht mehr beiliegen.

Pflegehilfsmittel Pflegebox Hilfsmittel & Wohnumfeld

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Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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