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Publikation · Pflegepartner

Das ist neu bei der Pflegegrad-Begutachtung

Erschienen in Pflegepartner · Ausgabe 01/2024 · Rubrik „Rat und Recht“ · von Hendrik Dohmeyer

Der Bedarf an Begutachtungen in der Pflege wächst rasant. Der Gesetzgeber reagiert unter anderem mit der Möglichkeit einer Begutachtung per Telefon-Interview – diese Neuerungen sollten Sie kennen.

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Artikel „Das ist neu bei der Pflegegrad-Begutachtung
Aktualisiert am 18.09.2026

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Der Bedarf an Pflege-Begutachtungen steigt stark – deshalb ist seit 2024 bei Höherstufungen und Wiederholungen auch ein strukturiertes Telefon-Interview möglich. Der Beitrag erklärt die Voraussetzungen und die Fälle, in denen weiterhin ein Hausbesuch zwingend ist. Stand 2024.

Dieser Beitrag erschien 2024. Einzelne Fristen und Regeln können sich seither geändert haben. Fortsetzung: Teil 2 – Fristen und Unterlagen.

Immer mehr Menschen sind auf Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen: von rund 3,1 Millionen (2016) auf über 5,6 Millionen (2024 erwartet) – ein Plus von über 80 Prozent. Entsprechend stiegen die Begutachtungen des Medizinischen Dienstes, allein die Höherstufungen verdoppelten sich zwischen 2016 und 2022 auf über 1,2 Millionen. Das bindet Personal, das in der Pflege ohnehin fehlt.

Höherstufung per Telefon

Die Corona-Pandemie erzwang 2020 im Eilverfahren Begutachtungen per Telefon oder nach Aktenlage – parallel wurden auch die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI telefonisch bzw. per Video zugelassen (die Pflegeberatung per Videokonferenz gibt es seit Sommer 2022 dauerhaft). Eine Studie der Hochschule Osnabrück kam zu dem Schluss, dass die telefonisch gestützte Begutachtung „prinzipiell geeignet“ ist, Pflegebedürftigkeit festzustellen.

Seit 2024 ist neben dem Hausbesuch auch ein strukturiertes Telefon-Interview möglich. Voraussetzung: Es handelt sich um eine Höherstufung oder Wiederholungsbegutachtung, die Person hat das 14. Lebensjahr vollendet und stimmt dieser Form zu. Bei Demenz, psychischen oder seltenen chronischen Erkrankungen müssen die Gutachter:innen den Einsatz individuell kritisch bewerten.

Keine Telefon-Begutachtung, wenn …
  • es die erstmalige Untersuchung auf Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad ist;
  • es um einen Widerspruch gegen den festgestellten Pflegegrad geht;
  • es Kinder betrifft, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • die vorangegangene Begutachtung ergab, dass keine Pflegebedürftigkeit vorliegt;
  • das Vorgutachten nach Hausbesuch älter als 36 Monate ist;
  • diese Begutachtungsart fachlich ungeeignet ist oder eine nötige Unterstützungsperson nicht anwesend ist.

Sie haben immer das Recht auf einen persönlichen Besuch. Die offiziellen Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes sind online abrufbar; über weitere Neuerungen berichtet Teil 2 dieser Reihe.

Pflegegrad Begutachtung Medizinischer Dienst

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Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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