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Publikation · Pflegepartner

Pflegereform 2024 – die Resterampe

Erschienen in Pflegepartner · Ausgabe 04/2023 · Rubrik „Rat und Recht“ · von Hendrik Dohmeyer

Das im Koalitionsvertrag versprochene „flexible Entlastungsbudget“ hätte die häusliche Pflege spürbar entlasten können. Doch im Reformverfahren blieb davon wenig übrig – ein Blick auf gebrochene Versprechen.

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Artikel „Pflegereform 2024 – die Resterampe
Aktualisiert am 18.09.2026

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Teil 2 der PUEG-Kritik: Das im Koalitionsvertrag versprochene „flexible Entlastungsbudget" verschwand im Reformverfahren wieder, nachdem der Finanzminister auf die Bremse trat. Der Beitrag stellt die gebrochenen Versprechen den tatsächlichen Ergebnissen gegenüber. Historische Einordnung (2023).

Dieser Beitrag ist eine Einordnung aus dem Jahr 2023. Der Gemeinsame Jahresbetrag, um den es hier geht, gilt inzwischen (seit 1. Juli 2025). Aktuelle Werte: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Anfang der Reihe: Teil 1 – zögerliche Entlastungen.

Auch der zweite Blick auf das PUEG fällt ernüchternd aus. Zur Erinnerung: Die Koalition hatte sich 2021 für die Pflege viel vorgenommen.

Die Absichtserklärungen aus dem Koalitionsvertrag
  • „Wir dynamisieren das Pflegegeld ab 2022 regelhaft.“
  • Ergänzung des SGB XI um innovative, quartiernahe Wohnformen.
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem „unbürokratischen, transparenten und flexiblen Entlastungsbudget“ zusammenfassen.
  • Weiterentwicklung der Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze – mehr Zeitsouveränität, auch durch eine Lohnersatzleistung bei pflegebedingten Auszeiten.

Der Finanzminister trat auf die Bremse

Als „Gemeinsamer Jahresbetrag“ stellte der Gesundheitsminister die Zusammenlegung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege (beide 2024 ohne Erhöhung, zusammen bis zu 3.386 Euro) zunächst noch in Aussicht. Doch dann trat Finanzminister Christian Lindner auf die Bremse – und das Versprechen verschwand vorerst wieder restlos aus den Reformplänen. Keine Flexibilität, keine Erleichterung für die häusliche Pflege.

Was tatsächlich blieb

  • Pflegegeld und ambulante Sachleistungen zum 1. Januar 2024 um jeweils 5 Prozent erhöht.
  • Leistungszuschläge zu den stationären Eigenanteilen ab 2024 um 5 bis 10 Prozent angehoben.
  • Verschiebung der für 2024 vorgesehenen Leistungsdynamisierung – zunächst ohne konkreten Termin.
  • Anhebung des Beitragssatzes zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte, mit Entlastung für kinderreiche Familien.

Erst mit der Reform 2025 wurde der Gemeinsame Jahresbetrag dann für alle Wirklichkeit – Jahre später als ursprünglich versprochen.

Pflegereform PUEG Entlastungsbudget

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Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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