Pflegereform 2024 – zögerliche Entlastungen
Vom Anspruch „Mehr Fortschritt wagen“ kam in der Pflegereform 2024 (PUEG) kaum etwas an. Die Entlastung pflegender Angehöriger in der häuslichen Pflege fiel enttäuschend aus – ein Rück- und Überblick.
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Die Pflegereform 2024 (PUEG) brachte 5 % mehr Pflegegeld ab 2024 – nach sieben Jahren Stillstand aber kaum ein echter Ausgleich für den Kaufkraftverlust. Das flexible Entlastungsbudget kam nur als Stufenplan. Der Beitrag ordnet ein, was von den Plänen übrig blieb. Historische Einordnung (2023).
Dieser Beitrag ist eine Einordnung aus dem Jahr 2023 zum damaligen Gesetzgebungsverfahren (PUEG). Die Reform ist inzwischen umgesetzt – der Gemeinsame Jahresbetrag gilt seit dem 1. Juli 2025. Aktuelle Werte auf unseren Seiten Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Fortsetzung: Teil 2 – die Resterampe.
Selten wurde eine Pflegereform so heftig kritisiert wie der Entwurf für das „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“ (PUEG). Dabei hatte sich die Koalition 2021 mit „Mehr Fortschritt wagen“ viel vorgenommen – besonders groß war die Enttäuschung, dass die häusliche Pflege erneut kaum Wertschätzung erfuhr.
Was von den Plänen übrig blieb
Seit 2017 war das Pflegegeld nicht mehr an die Preisentwicklung angepasst worden. Erst zum 1. Januar 2024 gab es – nach sieben Jahren – eine Erhöhung um 5 Prozent. Das Versprechen, das Pflegegeld „ab 2022 regelhaft zu dynamisieren“, war da längst Geschichte. DAK-Chef Andreas Storm nannte die Planungen „völlig inakzeptabel“ und „unverhältnismäßig“. Auch die 5 Prozent mehr Sachleistung deckten die tariflich gewollten Lohnsteigerungen nicht annähernd – die Kosten waren 2023 vielerorts um rund 25 Prozent gestiegen.
Für einen Warenkorb, der 2017 noch 100 Euro kostete, waren im Januar 2024 über 121 Euro fällig. Die Kaufkraft des Pflegegeldes lag damit real nur noch bei etwa 83 Euro – die 5-prozentige Erhöhung glich das bei Weitem nicht aus.
Entlastungsbudget nur in Stufen
Das lange versprochene „flexible Entlastungsbudget“ – die Zusammenfassung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Topf – kam nur als Stufenplan (verabschiedet am 26. Mai 2023): Familien mit pflegebedürftigen Kindern (Pflegegrad 4/5, unter 25 Jahren) profitierten ab dem 1. Januar 2024 – das sind rund 1,5 Prozent aller Pflegebedürftigen. Alle anderen mussten noch bis Mitte 2025 warten.
Was vom Referentenentwurf und den Versprechen übrig blieb, im Überblick:
- Pflegegeld und ambulante Sachleistungen zum 1. Januar 2024 um jeweils 5 Prozent erhöht.
- Gemeinsamer Jahresbetrag: für Kinder mit Pflegegrad 4/5 ab 2024, für alle anderen ab dem 1. Juli 2025.
- Leistungszuschläge zu den stationären Eigenanteilen ab 2024 um 5 bis 10 Prozent angehoben.
- Leistungsdynamisierung von 2024 auf 2025 (4,5 Prozent) verschoben, ab 2028 dynamisch.
- Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben (mit Entlastung für kinderreiche Familien).
- Pflegeunterstützungsgeld künftig für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und Pflegefall.
- Neuer Leistungsanspruch zur Versorgung, wenn die Pflegeperson in Vorsorge/Reha ist (ab 1. Juli 2024).
- Neuordnung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit; mehr Transparenz im Qualitätsausschuss.
Pflegereform PUEG Pflegegeld










































