Ab sofort höhere Rentenansprüche
Angehörige, Nachbarn oder Bekannte können für ihre Pflegetätigkeit Rentenpunkte über die Pflegeversicherung erhalten. Seit Januar 2023 gilt die vorteilhafte 99,99-Prozent-Teilrente bundesweit – das ändert für viele die Rechnung.
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Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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Seit Januar 2023 folgen die Rententräger bundesweit dem Urteil zur 99,99-Prozent-Teilrente: Pflegende Angehörige im Rentenalter können mit minimalem Rentenverzicht weiter Rentenpunkte sammeln – über die Jahre summiert das zu Tausenden Euro. Bitte beachten Sie: Die Rentenwerte sind Stand 2023.
Dieser Beitrag erschien 2023. Die 99,99-Prozent-Regelung gilt weiterhin – die genannten Euro-Werte sind aber Stand 2023 und werden jährlich angepasst. Die Grundlagen erklärt der Beitrag „Wegweisendes Urteil zum Thema Rente“; Ihre persönliche Situation klären Sie mit der Deutschen Rentenversicherung.
Überschreiten pflegende Angehörige die Altersgrenze und beantragen die reguläre Altersrente, streicht die Pflegekasse gleichzeitig die monatlichen Rentenpunkt-Einzahlungen. Das ist wenig wertschätzend – deshalb hatte der Gesetzgeber mit der Teilrentenregelung eine „Brücke“ gebaut, um die Einzahlung fortzuführen.
0,99 Prozent machen den Unterschied
Das Flexirentengesetz (2016) legte nicht verbindlich fest, wie hoch der maximale Auszahlungsbetrag einer Teilrente ist; die Rentenversicherungsträger setzten ihn untereinander auf 99 Prozent. Wer auf 1 Prozent der Rente verzichtete, sammelte weiter Rentenpunkte – wirtschaftlich lohnte sich das aber kaum. Ein Beispiel: Ein 67-jähriger Rentner mit 1.500 Euro Rente, der seine Ehefrau (Pflegegrad 3) gemeinsam mit einem Pflegedienst versorgt, erhielt zusätzliche Rentenpunkte im Wert von 12,50 Euro – musste dafür aber auf 15 Euro (1 Prozent) verzichten. Ein Minus von 2,50 Euro, also keine gute Idee.
Die Rententräger folgen seit Januar 2023 bundesweit
Gegen diese Praxis klagte eine engagierte Angehörige beim Landessozialgericht München und gewann 2021 letztinstanzlich. Zunächst lehnten die Rententräger entsprechende Anträge dennoch ab; koordinierte Klagen führten aber im Januar 2023 zum Einlenken. Seither ist die erstrittene 99,99-Prozent-Regelung bundesweit verbindlich – der Rentenverzicht beträgt nur noch 0,01 statt 1 Prozent.
Im Beispiel oben stünde dem Paar bei 99,99-Prozent-Teilrente über die nächsten 20 Jahre eine zusätzliche jährliche Rente von rund 3.000 Euro zu (bei 2 Prozent jährlicher Steigerung), im Gesamtzeitraum über 31.000 Euro. Bei einer vergleichbaren Situation mit Pflegegrad 4 wären es rund 4.800 Euro jährlich und über 50.000 Euro insgesamt.
- Pflegegrad 2 bis 5
- Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage
- Pflege im häuslichen Umfeld
- höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche
- nicht erwerbsmäßige (nicht gewerbliche) Tätigkeit
Die Umstellung zurück zur Vollrente ist jederzeit möglich. Aufpassen sollten Sie, wenn Sie weitere Rentenansprüche haben (etwa eine Betriebsrente) – hier kann der Bezug einer Teilrente Probleme bereiten; eine Rentenberatung hilft. Ansonsten gilt: Nutzen Sie die Möglichkeit umgehend. Haben Sie den Antrag beim Rententräger gestellt oder geändert, informieren Sie bitte auch Ihre Pflegekasse – sie kümmert sich dann um alles Weitere.
Rente Soziale Absicherung Pflegende Angehörige










































