Zum Inhalt springen
10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Publikation · Pflegepartner

Barrierefrei in den Urlaub

Erschienen in Pflegepartner · Ausgabe 01/2023 · Rubrik „Rat und Recht“ · von Hendrik Dohmeyer

Reisen schafft Entspannung, Erholung und wichtige Erinnerungen – gerade für pflegebedürftige Menschen und ihre oft stark belasteten Angehörigen. Barrierefreie Angebote und das Pflegekassen-Budget machen es möglich.

Original-Artikel als PDF
Artikel „Barrierefrei in den Urlaub
Aktualisiert am 18.09.2026

Beitrag teilen

Für Instagram und TikTok gibt es keinen Teilen-Link – dort fügen Sie die Adresse selbst ein. Auf dem Handy führt „Mit einer App teilen“ direkt zu allen installierten Apps.

Keine Daten ohne Ihr Zutun: Diese Seite lädt nichts von Facebook, LinkedIn oder WhatsApp. Erst wenn Sie auf einen der Knöpfe tippen, öffnet sich der jeweilige Dienst.

00:00 / 04:11

Vorgelesen von einer synthetischen Stimme.

kompakt – der Beitrag für eilige Leser:innen

Auch mit Pflegebedürftigkeit ist Urlaub möglich – barrierefreie Angebote und die Budgets aus Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag helfen, eine Reisebegleitung zu finanzieren. Der Beitrag zeigt beide Wege. Bitte beachten Sie: Die Beträge stammen von 2023 und sind durch die Reform 2025 überholt.

Dieser Beitrag erschien 2023. Die Idee, den Urlaub über Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag zu finanzieren, gilt weiterhin – die genannten Beträge und die 42-Tage-Grenze sind aber durch die Reform 2025 überholt. Aktuelle Werte auf unserer Seite Verhinderungspflege.

Es gibt immer mehr barrierefreie Reiseangebote, die auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen ausgerichtet sind – Unterkünfte ebenso wie spezialisierte Veranstalter. Wichtig ist, sich über Standards und Ausstattung im Klaren zu sein.

Kompetente Urlaubsberatung

Ein guter Ratgeber ist der gemeinnützige Verein Reisemaulwurf e. V. (reisemaulwurf.de), der Informationen und Zugänge zu den meisten deutschen Reiseanbietern bündelt und kostenfrei per E-Mail oder Rückruf berät. Berücksichtigt werden dabei zum Beispiel: Ist ein Pflegebett vorhanden? Ist bei Bedarf qualifiziertes Pflegepersonal vor Ort? Sind Ärzte im Notfall erreichbar, Ausflüge barrierefrei, an Badestränden Strandrollstühle nutzbar?

Damit der Urlaub echte Erholung bringt, sollten Sie Verhinderungspflege und/oder Entlastungsbetrag in die Planung einbeziehen. Eine direkte Urlaubsförderung gewährt die Pflegekasse nicht; genutzt werden können aber die vorhandenen Budgets.

Weg A: Verhinderungspflege

Gerade bei kognitiven Einschränkungen ist es vorteilhaft, wenn eine vertraute Person – Bekannte, Nachbarn oder nahe Verwandte – als Reisebegleitung zur Verfügung steht. Diesen Ersatzpflegepersonen zahlen Sie einen angemessenen Stundenlohn. Da die Hauptpflegeperson meist weniger als acht Stunden abwesend ist, greift die stundenweise Verhinderungspflege – ohne Anrechnung auf die Tage-Grenze. Bei nahen Verwandten (bis 2. Grad) stand für den Stundenlohn maximal das 1,5-Fache des monatlichen Pflegegeldes zur Verfügung; zusätzlich sind 20 Cent je Kilometer für An- und Abreise erstattbar.

Beispiel: Reisebegleitung über die Verhinderungspflege (Stand 2023)

7 Urlaubstage mit einer Nachbarin, täglich 5 Stunden zu 30 € Stundenlohn → 1.050 € Erstattung über die Verhinderungspflege (damit ließen sich z. B. die Einzelzimmerkosten decken). Für nahe Verwandte waren maximal zahlbar: Pflegegrad 2 = 474 €, Pflegegrad 3 = 817,50 €, Pflegegrad 4 = 1.092 €, Pflegegrad 5 = 1.351,50 € – jeweils zuzüglich 20 Cent je Kilometer.

Weg B: Entlastungsbetrag

Mit den monatlich 125 Euro, die angespart werden, können vor Ort qualifizierte Begleitpersonen eingesetzt werden, sofern sie nach Landesrecht anerkannt sind. Gute Hotels haben dafür oft schon Netzwerke an Helferinnen und Helfern. Haben Sie eine von Ihrer Pflegekasse anerkannte Nachbarschaftshilfe, klären Sie mit der Sachbearbeitung, ob Sie diese Unterstützung mit in den Urlaub nehmen und die dort erbrachte Betreuung abrechnen können.

Verhinderungspflege Entlastungsbetrag Reisen & Urlaub

← Alle Beiträge von Hendrik Dohmeyer

Weitere Beiträge von Hendrik Dohmeyer

2026

Titelseite: Eine Höherstufung noch 2026 beantragen?PflegepartnerEine Höherstufung noch 2026 beantragen?Titelseite: Noch sind Änderungen möglichPflegepartnerNoch sind Änderungen möglichTitelseite: Pflegeleistungen am Telefon? Vorsicht!PflegepartnerPflegeleistungen am Telefon? Vorsicht!Titelseite: Wenn Kurzzeitpflege das Mittel der Wahl istPflegepartnerWenn Kurzzeitpflege das Mittel der Wahl istTitelseite: Die große Reform nimmt Gestalt anPflegepartnerDie große Reform nimmt Gestalt an

2025

Titelseite: Was sich 2026 ändertPflegepartnerWas sich 2026 ändertTitelseite: Wie aktive Prozessbegleitung die Prävention verankertCAREkonkretWie aktive Prozessbegleitung die Prävention verankertTitelseite: 2026 wird ein WendepunktCAREkonkret2026 wird ein WendepunktTitelseite: Wohnraumanpassungen: Was die Kasse fördertPflegepartnerWohnraumanpassungen: Was die Kasse fördertTitelseite: Mit aktiver Prävention mehr LebensqualitätPflegepartnerMit aktiver Prävention mehr LebensqualitätTitelseite: Nachbarschaftshilfe: Eine wertvolle UnterstützungPflegepartnerNachbarschaftshilfe: Eine wertvolle UnterstützungTitelseite: Verhinderungspflege: Neuregelungen in 2025PflegepartnerVerhinderungspflege: Neuregelungen in 2025

2024

Titelseite: Mehr Unterstützung ab Januar 2025PflegepartnerMehr Unterstützung ab Januar 2025Titelseite: Hilfen für Menschen mit BehinderungPflegepartnerHilfen für Menschen mit BehinderungTitelseite: Verbrauchshilfsmittel: das ist neuPflegepartnerVerbrauchshilfsmittel: das ist neuTitelseite: Explosionsartiges Wachstum? Der Laie staunt!CAREkonkretExplosionsartiges Wachstum? Der Laie staunt!Titelseite: Wer nicht kämpft, hat schon verlorenPflegepartnerWer nicht kämpft, hat schon verlorenTitelseite: Neues zur Pflegegrad-Begutachtung – Teil 2PflegepartnerNeues zur Pflegegrad-Begutachtung – Teil 2Titelseite: Das ist neu bei der Pflegegrad-BegutachtungPflegepartnerDas ist neu bei der Pflegegrad-Begutachtung

2023

Titelseite: Selbstbestimmt bleiben – auch im NotfallPflegepartnerSelbstbestimmt bleiben – auch im NotfallTitelseite: So vermeiden Sie einen gerichtlichen BetreuerPflegepartnerSo vermeiden Sie einen gerichtlichen BetreuerTitelseite: Pflegereform 2024 – die ResterampePflegepartnerPflegereform 2024 – die ResterampeTitelseite: Pflegereform 2024 – zögerliche EntlastungenPflegepartnerPflegereform 2024 – zögerliche EntlastungenTitelseite: Ab sofort höhere RentenansprüchePflegepartnerAb sofort höhere Rentenansprüche

2022

Titelseite: In der Tagespflege „gut an Bord“ kommenPflegepartnerIn der Tagespflege „gut an Bord“ kommenTitelseite: Durchblick im MedizinschrankPflegepartnerDurchblick im MedizinschrankTitelseite: Wann ist die Verhinderungspflege steuerfrei?PflegepartnerWann ist die Verhinderungspflege steuerfrei?Titelseite: Willkommene Auszeit dank TagespflegePflegepartnerWillkommene Auszeit dank TagespflegeTitelseite: Unterstützung für ein angepasstes WohnumfeldPflegepartnerUnterstützung für ein angepasstes WohnumfeldTitelseite: Wegweisendes Urteil zum Thema RentePflegepartnerWegweisendes Urteil zum Thema Rente

2021

Titelseite: Kurzzeitpflege: besser langfristig planenPflegepartnerKurzzeitpflege: besser langfristig planenTitelseite: Entlastungsangebote – unbedingt nutzen!PflegepartnerEntlastungsangebote – unbedingt nutzen!Titelseite: So profitieren Sie von der PflegereformPflegepartnerSo profitieren Sie von der PflegereformTitelseite: Der erfolgreiche Weg zum PflegehilfsmittelPflegepartnerDer erfolgreiche Weg zum PflegehilfsmittelTitelseite: Wenn die Pflegeperson verhindert istPflegepartnerWenn die Pflegeperson verhindert ist

2019

Titelseite: Den Blick erweiternCAREkonkretDen Blick erweitern

2018

Titelseite: Droht eine Explosion der Kosten?CAREkonkretDroht eine Explosion der Kosten?

Alle Beiträge von Hendrik Dohmeyer ansehen

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
Pflegegrad Pflegegrad Leistungen Leistungen Prävention Prävention Erkrankungen & Lebenslagen Erkrankungen & Lebenslagen Kurse Kurse Beratung Beratung Pflege-Cockpit Suche Weiter Download Telefontermin Termin Passt zu mir Checkliste Antrag stellen Bescheid & Widerspruch Frist Rechner Häusliche Pflege Stationäre Pflege Bewegung & Kurs Entlastung & Budget Tipp Hinweis Achtung Geprüft Pflege-Dschungel Mit KI erstellt Schließen