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Publikation · Pflegepartner

Durchblick im Medizinschrank

Erschienen in Pflegepartner · Ausgabe 05/2022 · Rubrik „Rat und Recht“ · von Hendrik Dohmeyer

Kommen chronische Erkrankungen zusammen oder behandeln mehrere Spezialisten, häufen sich schnell die verschriebenen Präparate. Ob Nieren, Leber und andere Organe diese Kombination gut verarbeiten, ist für Laien kaum zu beurteilen – dafür gibt es jetzt eine kostenlose Beratung.

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Artikel „Durchblick im Medizinschrank
Aktualisiert am 18.09.2026

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kompakt – der Beitrag für eilige Leser:innen

Wer dauerhaft fünf oder mehr ärztlich verordnete, systemisch wirkende Medikamente einnimmt, hat seit Sommer 2022 Anspruch auf eine kostenlose „erweiterte Medikationsberatung" in der Apotheke. Der Beitrag erklärt, wer profitiert und wie die Beratung abläuft. Bitte beachten Sie: Einzelne Angaben stammen von 2022.

Dieser Beitrag erschien 2022, kurz nach Einführung des Beratungsanspruchs. Die Leistung ist seither etabliert; einzelne Angaben können sich geändert haben – fragen Sie im Zweifel in Ihrer Apotheke nach.

In den Medien verlocken zusätzlich „Experten“ mit „vielversprechenden Mittelchen“, und man ist geneigt, den täglichen Tabletten-Cocktail zu ergänzen. Nebenwirkungen werden dabei oft nicht erkannt, als Folge der Krankheit missdeutet oder gar nicht gemeldet.

Rechtsanspruch auf Beratung

Seit Sommer 2022 haben alle Versicherten Anspruch, sich einmal jährlich umfassend zur Medikation beraten zu lassen. Die Voraussetzung erfüllen Sie, wenn Sie in der ambulanten häuslichen Versorgung sind und voraussichtlich über die kommenden 28 Tage viele verschiedene Präparate einnehmen. Wichtig: Sie haben mindestens fünf ärztlich verordnete Präparate im Dauergebrauch, die systemisch wirken – also in die Blutbahn gelangen (keine Augen-, Ohren- oder Nasentropfen, keine Salben oder Pasten). Der Fachbegriff lautet „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“; sie darf nur von entsprechend fortgebildeten Apothekerinnen und Apothekern durchgeführt werden.

Warum die Medikationsberatung so wichtig ist

7,6 Millionen Bundesbürger ab 65 Jahren nehmen täglich fünf oder mehr Arzneimittel ein; zwischen 75 und 80 Jahren benötigt jeder Dritte sogar mehr als acht (AMK, 2021). Rund 500.000 Krankenhauseinweisungen pro Jahr gehen auf Probleme im Umgang mit mehreren Medikamenten zurück. Nach Angaben der ABDA sterben mehr Menschen an den Folgen der Polymedikation als im Straßenverkehr.

Wie läuft die Beratung?

Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach, ob die Leistung dort erbracht wird; andernfalls ist sie auch online per Videokonferenz über bundesweit tätige Apotheken möglich. So gehen Sie vor:

  • Sie bestätigen der Apotheke schriftlich, dass Sie (oder Ihr Angehöriger) mehr als fünf ärztlich verordnete Präparate im Dauergebrauch einnehmen.
  • Eine schriftliche Vereinbarung über die Dienstleistung wird quittiert, damit die Krankenkasse direkt mit der Apotheke abrechnet.
  • Sollen die Ergebnisse an den Hausarzt gehen, autorisieren Sie die Fachkraft dazu.
  • Bringen Sie zum Termin die Medikationspläne mit – ergänzend alle sonstigen „Mittelchen und Pillen“. Bei der Online-Beratung senden Sie den Plan vorab und zeigen die Präparate per Kamera.
  • Das Ergebnis und ein eventuell optimierter Medikationsplan werden Ihnen anschließend schriftlich zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger zur Risikogruppe mit Polymedikation gehören, sollten Sie dieses Angebot unbedingt nutzen.

Medikationsberatung Apotheke Gesundheit

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Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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