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Publikation · Pflegepartner

Willkommene Auszeit dank Tagespflege

Erschienen in Pflegepartner · Ausgabe 03/2022 · Rubrik „Rat und Recht“ · von Hendrik Dohmeyer

Für pflegende Angehörige ist eine möglichst regelmäßige „Auszeit“ von den täglichen Aufgaben sehr wertvoll: Die Batterien tanken wieder auf, die eigene Lebensplanung bekommt Raum. Das Konzept der Tagespflege bietet dafür den wohl effektivsten Nutzen.

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Artikel „Willkommene Auszeit dank Tagespflege
Aktualisiert am 18.09.2026

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Die Tagespflege ist die einzige ambulante Entlastungsform, bei der die Verantwortung für viele Stunden am Tag vollständig in qualifizierte Hände übergeben wird – und sie wird ab Pflegegrad 2 nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Der Beitrag erklärt Leistungen, Budgets und Eigenanteile. Bitte beachten Sie: Die genannten Budgets stammen von 2022.

Dieser Beitrag erschien 2022. Das Prinzip der Tagespflege gilt weiterhin – die genannten Budgets und Eigenanteile sind aber Stand 2022 und wurden seither angepasst. Ihren aktuellen Anspruch nennt Ihnen Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatung.

Die Tagespflege ist die einzige ambulante Entlastungsform, bei der die Verantwortung für viele Stunden am Tag mit ruhigem Gewissen vollständig in qualifizierte Hände abgegeben werden kann. Anders als die Verhinderungspflege oder die Betreuung über den Entlastungsbetrag bietet sie einen umfassenden Service.

Was bietet die Tagespflege?

Das Angebot variiert von Einrichtung zu Einrichtung, im Kern gehören dazu jedoch – teils über Partnerfirmen:

  • Transfer: Abholung morgens von zu Hause, Heimfahrt am Nachmittag.
  • Verpflegung: Frühstück, Mittagessen und nachmittags Kaffee und Kuchen; Getränke, Obst und Snacks stehen den ganzen Tag bereit.
  • Aktivierung: Förderung geistiger und körperlicher Fähigkeiten durch kreative, geistige und motorische Angebote sowie Gespräche und Vorlesen durch qualifizierte Kräfte.
  • Pflegerische Betreuung und Unterstützung bei individuellen Fragen (z. B. Kontinenz).
  • Viele Einrichtungen sind auf besondere Anforderungen spezialisiert (z. B. demenzielle Situationen).

Passende Einrichtungen in Ihrer Nähe empfiehlt Ihnen Ihr ambulanter Pflegedienst; auffindbar sind sie auch über die Pflegelotsen der Pflegekassen im Internet. Fast alle Tagespflegen bieten Beratungsgespräche und einen Probetag an – nutzen Sie diese Gelegenheit, um Unsicherheiten abzubauen.

Welche Kosten entstehen?

Der Gesetzgeber hat die Bedeutung der Tagespflege erkannt: Seit 2015 wird die Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI nicht mehr auf andere Leistungen wie das Pflegegeld angerechnet. Das zusätzliche Budget steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung; bei Pflegegrad 1 dient allein der Entlastungsbetrag zur Deckung der Aufwendungen. Zum 1. Januar 2022 wurden die Tagespflege-Budgets – anders als die Sachleistung – nicht um zehn Prozent erhöht.

Monatliche Tagespflege-Budgets (Stand 2022)
  • Pflegegrad 1: 125,00 € (über den Entlastungsbetrag)
  • Pflegegrad 2: 689,00 €
  • Pflegegrad 3: 1.298,00 €
  • Pflegegrad 4: 1.612,00 €
  • Pflegegrad 5: 1.995,00 €

Die Abrechnung ist zweigeteilt. Die pflegerelevanten Kosten werden bis zum monatlichen Budget Ihres Pflegegrads direkt mit der Pflegekasse verrechnet (Ausnahme: Privatversicherte). Der zweite Teil – Unterkunft und Verpflegung – ist als Eigenanteil selbst zu tragen; wer die 125 Euro des Entlastungsbetrags nicht anderweitig nutzt, kann diesen Eigenanteil damit finanzieren. Die pflegebedingten Kosten inklusive Transport lagen zwischen 40 und 100 Euro, der Eigenanteil für Verpflegung und Investitionskosten zwischen etwa 20 und über 40 Euro pro Tag.

Beispielrechnung: Pflegegrad 3, drei Besuchstage pro Woche
  • Pflegekosten: 12 Tage × 70 € = 840 € (komplett von der Pflegekasse getragen, maximal 1.298 €)
  • Eigenanteil: 12 Tage × 25 € = 300 €
  • Nach Abzug des Entlastungsbetrags (125 €) verbleiben 175 € Eigenanteil für die Familie.

Für erwerbstätige Angehörige ist die Tagespflege eine wichtige Stütze der häuslichen Pflege – aber auch für alle anderen Familien ist sie zugleich Bereicherung und Entlastung, die Sie nutzen sollten, wenn die Rahmenbedingungen es erlauben.

Tagespflege Entlastung Pflegende Angehörige

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Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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