Willkommene Auszeit dank Tagespflege
Für pflegende Angehörige ist eine möglichst regelmäßige „Auszeit“ von den täglichen Aufgaben sehr wertvoll: Die Batterien tanken wieder auf, die eigene Lebensplanung bekommt Raum. Das Konzept der Tagespflege bietet dafür den wohl effektivsten Nutzen.
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Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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Die Tagespflege ist die einzige ambulante Entlastungsform, bei der die Verantwortung für viele Stunden am Tag vollständig in qualifizierte Hände übergeben wird – und sie wird ab Pflegegrad 2 nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Der Beitrag erklärt Leistungen, Budgets und Eigenanteile. Bitte beachten Sie: Die genannten Budgets stammen von 2022.
Dieser Beitrag erschien 2022. Das Prinzip der Tagespflege gilt weiterhin – die genannten Budgets und Eigenanteile sind aber Stand 2022 und wurden seither angepasst. Ihren aktuellen Anspruch nennt Ihnen Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatung.
Die Tagespflege ist die einzige ambulante Entlastungsform, bei der die Verantwortung für viele Stunden am Tag mit ruhigem Gewissen vollständig in qualifizierte Hände abgegeben werden kann. Anders als die Verhinderungspflege oder die Betreuung über den Entlastungsbetrag bietet sie einen umfassenden Service.
Was bietet die Tagespflege?
Das Angebot variiert von Einrichtung zu Einrichtung, im Kern gehören dazu jedoch – teils über Partnerfirmen:
- Transfer: Abholung morgens von zu Hause, Heimfahrt am Nachmittag.
- Verpflegung: Frühstück, Mittagessen und nachmittags Kaffee und Kuchen; Getränke, Obst und Snacks stehen den ganzen Tag bereit.
- Aktivierung: Förderung geistiger und körperlicher Fähigkeiten durch kreative, geistige und motorische Angebote sowie Gespräche und Vorlesen durch qualifizierte Kräfte.
- Pflegerische Betreuung und Unterstützung bei individuellen Fragen (z. B. Kontinenz).
- Viele Einrichtungen sind auf besondere Anforderungen spezialisiert (z. B. demenzielle Situationen).
Passende Einrichtungen in Ihrer Nähe empfiehlt Ihnen Ihr ambulanter Pflegedienst; auffindbar sind sie auch über die Pflegelotsen der Pflegekassen im Internet. Fast alle Tagespflegen bieten Beratungsgespräche und einen Probetag an – nutzen Sie diese Gelegenheit, um Unsicherheiten abzubauen.
Welche Kosten entstehen?
Der Gesetzgeber hat die Bedeutung der Tagespflege erkannt: Seit 2015 wird die Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI nicht mehr auf andere Leistungen wie das Pflegegeld angerechnet. Das zusätzliche Budget steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung; bei Pflegegrad 1 dient allein der Entlastungsbetrag zur Deckung der Aufwendungen. Zum 1. Januar 2022 wurden die Tagespflege-Budgets – anders als die Sachleistung – nicht um zehn Prozent erhöht.
- Pflegegrad 1: 125,00 € (über den Entlastungsbetrag)
- Pflegegrad 2: 689,00 €
- Pflegegrad 3: 1.298,00 €
- Pflegegrad 4: 1.612,00 €
- Pflegegrad 5: 1.995,00 €
Die Abrechnung ist zweigeteilt. Die pflegerelevanten Kosten werden bis zum monatlichen Budget Ihres Pflegegrads direkt mit der Pflegekasse verrechnet (Ausnahme: Privatversicherte). Der zweite Teil – Unterkunft und Verpflegung – ist als Eigenanteil selbst zu tragen; wer die 125 Euro des Entlastungsbetrags nicht anderweitig nutzt, kann diesen Eigenanteil damit finanzieren. Die pflegebedingten Kosten inklusive Transport lagen zwischen 40 und 100 Euro, der Eigenanteil für Verpflegung und Investitionskosten zwischen etwa 20 und über 40 Euro pro Tag.
- Pflegekosten: 12 Tage × 70 € = 840 € (komplett von der Pflegekasse getragen, maximal 1.298 €)
- Eigenanteil: 12 Tage × 25 € = 300 €
- Nach Abzug des Entlastungsbetrags (125 €) verbleiben 175 € Eigenanteil für die Familie.
Für erwerbstätige Angehörige ist die Tagespflege eine wichtige Stütze der häuslichen Pflege – aber auch für alle anderen Familien ist sie zugleich Bereicherung und Entlastung, die Sie nutzen sollten, wenn die Rahmenbedingungen es erlauben.
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