Zum Inhalt springen
10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Publikation · Pflegepartner

Unterstützung für ein angepasstes Wohnumfeld

Erschienen in Pflegepartner · Ausgabe 02/2022 · Rubrik „Rat und Recht“ · von Hendrik Dohmeyer

Tritt eine Pflegesituation ein oder verschlechtert sie sich, sucht man schnell nach Abhilfe. Betreffen die Maßnahmen auch das Wohnumfeld, lohnt sich ein Blick auf die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse.

Original-Artikel als PDF
Artikel „Unterstützung für ein angepasstes Wohnumfeld
Aktualisiert am 18.09.2026

Beitrag teilen

Für Instagram und TikTok gibt es keinen Teilen-Link – dort fügen Sie die Adresse selbst ein. Auf dem Handy führt „Mit einer App teilen“ direkt zu allen installierten Apps.

Keine Daten ohne Ihr Zutun: Diese Seite lädt nichts von Facebook, LinkedIn oder WhatsApp. Erst wenn Sie auf einen der Knöpfe tippen, öffnet sich der jeweilige Dienst.

00:00 / 04:28

Vorgelesen von einer synthetischen Stimme.

kompakt – der Beitrag für eilige Leser:innen

Wird die Wohnung wegen einer Pflegesituation angepasst, bezuschusst die Pflegekasse solche Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro je Person (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Beitrag zeigt, was gefördert wird, wie Sie den Antrag stellen und worauf Sie dabei achten sollten. Bitte beachten Sie: Einzelne Beträge stammen von 2022.

Dieser Beitrag erschien 2022. Die beschriebenen Grundsätze zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gelten weiterhin – einzelne Beträge können sich seither geändert haben. Den aktuellen Stand finden Sie auf unserer Seite Hilfsmittel und Wohnumfeld.

Ist die Anpassung der Wohnung aufgrund einer veränderten Pflegesituation notwendig geworden, kann die Pflegekasse sie mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro unterstützen. Geregelt ist dies in § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Gesetzgeber verfolgt mit den „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ drei Ziele:

  • eine häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen,
  • eine häusliche Pflege erheblich erleichtern und so eine Überforderung von pflegebedürftiger Person und Pflegenden verhindern,
  • eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellen, also die Abhängigkeit von personeller Hilfe verringern.

Was wird gefördert?

Die bezuschussbaren Maßnahmen gliedern sich in drei Bereiche:

  • Anpassung der Wohnumgebung an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person – z. B. Treppenlifte, Aufzüge, Fenstergriffe in rollstuhlgerechter Höhe.
  • Eingriffe in die Bausubstanz – z. B. Türverbreiterung, fest installierte Rampen, Wasseranschlüsse für hygienische Einrichtungen, Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche.
  • Technische Hilfen im Haushalt – z. B. individuell hergestelltes oder umgebautes Mobiliar, etwa die motorische Absenkung von Küchenhängeschränken.

Eine vierte Möglichkeit sind Zuschüsse zu Umzugskosten: Lässt sich die Pflege nur dadurch ermöglichen oder wesentlich erleichtern, dass jemand von der dritten Etage ins Erdgeschoss oder in eine barrierefreie Wohnung zieht, können auch diese Aufwendungen mit bis zu 4.000 Euro gefördert werden.

Die Antragstellung

Antragsberechtigt sind alle Versicherten mit Pflegegrad 1 bis 5. Die Maßnahmen müssen in der Wohnung der pflegebedürftigen Person durchgeführt werden; hat sich deren Lebensmittelpunkt verlagert – etwa bei Aufnahme in den Haushalt der Kinder –, kann auch dort gefördert werden.

Zuschüsse unbedingt vor Beginn der Maßnahme beantragen

Holen Sie individuelle Kostenvoranschläge ein – etwa von einem Handwerksbetrieb – und reichen Sie diese mit einer kurzen Beschreibung bei der Pflegekasse ein. Nachzuweisen sind Kosten für Durchführung, Material, Arbeitslohn und eventuelle Gebühren. Führen Nachbarn, Angehörige oder Bekannte die Arbeiten aus, sind die tatsächlichen Aufwendungen (Fahrtkosten, Verdienstausfall) nachzuweisen.

Ist wegen verringerter Selbstständigkeit eine Höherstufung nötig, sollten Sie geplante Maßnahmen bereits im Begutachtungsgespräch aufzeigen: Die Dokumentation im Gutachten – oder im Protokoll der Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – gilt als Antragstellung. Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, sind bis zu 16.000 Euro je Maßnahme möglich (je Person maximal 4.000 Euro).

Was ist eine „Maßnahme“?

Der Zuschuss wird je Maßnahme gewährt, wobei diese aus mehreren Einzelmaßnahmen bestehen kann – mit verschiedenen Zielen und an verschiedenen Orten (Bad, Küche, Treppenhaus). Wichtig ist, alle Einzelmaßnahmen in einer Antragstellung zu bündeln. Ändert sich später die Pflegesituation, kann dies eine erneute Förderung von bis zu 4.000 Euro begründen.

Hilfsmittel & Wohnumfeld Wohnumfeldverbesserung Barrierefreiheit

← Alle Beiträge von Hendrik Dohmeyer

Weitere Beiträge von Hendrik Dohmeyer

2026

Titelseite: Eine Höherstufung noch 2026 beantragen?PflegepartnerEine Höherstufung noch 2026 beantragen?Titelseite: Noch sind Änderungen möglichPflegepartnerNoch sind Änderungen möglichTitelseite: Pflegeleistungen am Telefon? Vorsicht!PflegepartnerPflegeleistungen am Telefon? Vorsicht!Titelseite: Wenn Kurzzeitpflege das Mittel der Wahl istPflegepartnerWenn Kurzzeitpflege das Mittel der Wahl istTitelseite: Die große Reform nimmt Gestalt anPflegepartnerDie große Reform nimmt Gestalt an

2025

Titelseite: Was sich 2026 ändertPflegepartnerWas sich 2026 ändertTitelseite: Wie aktive Prozessbegleitung die Prävention verankertCAREkonkretWie aktive Prozessbegleitung die Prävention verankertTitelseite: 2026 wird ein WendepunktCAREkonkret2026 wird ein WendepunktTitelseite: Wohnraumanpassungen: Was die Kasse fördertPflegepartnerWohnraumanpassungen: Was die Kasse fördertTitelseite: Mit aktiver Prävention mehr LebensqualitätPflegepartnerMit aktiver Prävention mehr LebensqualitätTitelseite: Nachbarschaftshilfe: Eine wertvolle UnterstützungPflegepartnerNachbarschaftshilfe: Eine wertvolle UnterstützungTitelseite: Verhinderungspflege: Neuregelungen in 2025PflegepartnerVerhinderungspflege: Neuregelungen in 2025

2024

Titelseite: Mehr Unterstützung ab Januar 2025PflegepartnerMehr Unterstützung ab Januar 2025Titelseite: Hilfen für Menschen mit BehinderungPflegepartnerHilfen für Menschen mit BehinderungTitelseite: Verbrauchshilfsmittel: das ist neuPflegepartnerVerbrauchshilfsmittel: das ist neuTitelseite: Explosionsartiges Wachstum? Der Laie staunt!CAREkonkretExplosionsartiges Wachstum? Der Laie staunt!Titelseite: Wer nicht kämpft, hat schon verlorenPflegepartnerWer nicht kämpft, hat schon verlorenTitelseite: Neues zur Pflegegrad-Begutachtung – Teil 2PflegepartnerNeues zur Pflegegrad-Begutachtung – Teil 2Titelseite: Das ist neu bei der Pflegegrad-BegutachtungPflegepartnerDas ist neu bei der Pflegegrad-Begutachtung

2023

Titelseite: Selbstbestimmt bleiben – auch im NotfallPflegepartnerSelbstbestimmt bleiben – auch im NotfallTitelseite: So vermeiden Sie einen gerichtlichen BetreuerPflegepartnerSo vermeiden Sie einen gerichtlichen BetreuerTitelseite: Pflegereform 2024 – die ResterampePflegepartnerPflegereform 2024 – die ResterampeTitelseite: Pflegereform 2024 – zögerliche EntlastungenPflegepartnerPflegereform 2024 – zögerliche EntlastungenTitelseite: Ab sofort höhere RentenansprüchePflegepartnerAb sofort höhere RentenansprücheTitelseite: Barrierefrei in den UrlaubPflegepartnerBarrierefrei in den Urlaub

2022

Titelseite: In der Tagespflege „gut an Bord“ kommenPflegepartnerIn der Tagespflege „gut an Bord“ kommenTitelseite: Durchblick im MedizinschrankPflegepartnerDurchblick im MedizinschrankTitelseite: Wann ist die Verhinderungspflege steuerfrei?PflegepartnerWann ist die Verhinderungspflege steuerfrei?Titelseite: Willkommene Auszeit dank TagespflegePflegepartnerWillkommene Auszeit dank TagespflegeTitelseite: Wegweisendes Urteil zum Thema RentePflegepartnerWegweisendes Urteil zum Thema Rente

2021

Titelseite: Kurzzeitpflege: besser langfristig planenPflegepartnerKurzzeitpflege: besser langfristig planenTitelseite: Entlastungsangebote – unbedingt nutzen!PflegepartnerEntlastungsangebote – unbedingt nutzen!Titelseite: So profitieren Sie von der PflegereformPflegepartnerSo profitieren Sie von der PflegereformTitelseite: Der erfolgreiche Weg zum PflegehilfsmittelPflegepartnerDer erfolgreiche Weg zum PflegehilfsmittelTitelseite: Wenn die Pflegeperson verhindert istPflegepartnerWenn die Pflegeperson verhindert ist

2019

Titelseite: Den Blick erweiternCAREkonkretDen Blick erweitern

2018

Titelseite: Droht eine Explosion der Kosten?CAREkonkretDroht eine Explosion der Kosten?

Alle Beiträge von Hendrik Dohmeyer ansehen

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
Pflegegrad Pflegegrad Leistungen Leistungen Prävention Prävention Erkrankungen & Lebenslagen Erkrankungen & Lebenslagen Kurse Kurse Beratung Beratung Pflege-Cockpit Suche Weiter Download Telefontermin Termin Passt zu mir Checkliste Antrag stellen Bescheid & Widerspruch Frist Rechner Häusliche Pflege Stationäre Pflege Bewegung & Kurs Entlastung & Budget Tipp Hinweis Achtung Geprüft Pflege-Dschungel Mit KI erstellt Schließen