Wegweisendes Urteil zum Thema Rente
Das Landessozialgericht München bestätigte in einem wegweisenden Urteil, dass die maximal beantragbare Teilrente bei 99,99 statt nur 99,0 Prozent liegt. Warum dieses überraschende Urteil für fast alle pflegenden Angehörigen von großem Vorteil ist, erkläre ich in diesem Beitrag.
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Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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Eingetragene Pflegepersonen erwerben über die Pflegekasse Rentenpunkte. Ein Urteil des Landessozialgerichts München stellte klar, dass die Altersteilrente bis 99,99 statt nur 99 Prozent beantragt werden kann – dadurch lohnt sich die Weiterversicherung im Rentenalter für fast alle. Bitte beachten Sie: Die genannten Rentenwerte sind Stand 2022.
Dieser Beitrag erschien 2022. Der Grundgedanke – Rentenpunkte für die Pflege und die 99,99-Prozent-Teilrente – gilt weiterhin, die genannten Euro-Werte der Rentenanwartschaft sind aber Stand 2022 und werden jährlich angepasst. Ihre persönliche Rentensituation klären Sie am besten mit der Deutschen Rentenversicherung.
Wenn Sie einen pflegebedürftigen Menschen betreuen und/oder pflegen und dafür bei der Pflegekasse als Pflegeperson eingetragen sind, können Sie Ansprüche auf Beiträge zur sozialen Absicherung haben. Sind die Rahmenbedingungen erfüllt, gewährt die Pflegekasse individuelle Rentenpunkte, die nach einer komplexen Systematik abgestuft sind: zuerst nach dem Pflegegrad, dann nach der genutzten Unterstützungsform (nur Pflegegeld, nur Sachleistung oder eine Kombination).
- Pflegegrad 2 bis 5
- Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage
- Pflege im häuslichen Umfeld
- höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche
- nicht erwerbsmäßige (nicht gewerbliche) Tätigkeit
Wie hoch ist die Unterstützung?
Eine Pflegeperson, deren pflegebedürftige Person Pflegegrad 5 hat und ausschließlich von ihr versorgt wird, erhielt 2022 mit 34,19 Euro (Westdeutschland) bzw. 33,47 Euro (Ostdeutschland) die höchste monatliche Rentenanwartschaft. Um diesen Wert erhöht sich für jeweils ein Jahr Pflegearbeit die später ausgezahlte Rente.
Gilt das dauerhaft bis zum Ende der Pflege?
Die Antwort lautet: nein, aber … Für die Pflegeperson entfällt die Versicherungspflicht nach dem Monat, in dem sie die Regelaltersgrenze erreicht und eine Vollrente wegen Alters bezieht. Ab dann stellt die Pflegeversicherung ihre Zahlungen an die Rentenkasse ein. Das „aber“: Beantragen Sie bei Ihrer Rentenanstalt eine Teilrente und teilen dies der Pflegekasse mit, werden Ihnen die Rentenpunkte weiterhin gutgeschrieben.
Warum sich die Teilrente (Flexi-Rente) bisher oft nicht lohnte
Bisher konnte als Teilrente nur eine Auszahlung von maximal 99 Prozent beantragt werden – ein Prozent behielt die Rentenkasse ein. Je höher die eigene Rente und je niedriger der Pflegegrad, desto weniger lohnte sich die Umstellung. Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 3 mit Kombinationsleistung finanzierte die Pflegekasse in Westdeutschland eine Rentenanwartschaft von 12,50 Euro. Bei einer angenommenen Rente von 1.000 Euro hätte man durch den Ein-Prozent-Abzug zehn Euro verloren – unter dem Strich blieben nur 2,50 Euro übrig, für viele keine Relation zum bürokratischen Aufwand.
Die neue 99,99-Prozent-Regelung
Mit dem Urteil des Landessozialgerichts München wurde eine dringend notwendige Wertschätzung der Pflegearbeit bis ins Rentenalter erreicht. Im obigen Beispiel kommen nun 12,40 Euro statt nur 2,50 Euro als Rentenaufstockung an. Für fast alle berechtigten pflegenden Angehörigen ist die neue Regelung damit lohnenswert. Besondere Rentensituationen (etwa Betriebsrenten) sollten mit der Rentenberatung besprochen werden; zu prüfen ist auch, ob durch die Aufstockung Steuerfreibeträge überschritten werden. Das vollständige, kommentierte Urteil und die Auswirkungen auf weitere Rentenniveaus finden Sie auf Pflege-Dschungel.de.
Nach einem Jahr Pflege beträgt die jährliche zusätzliche Rentenzahlung mit der 99,99-Prozent-Regelung bei Pflegegrad 4 mit Kombinationsleistung 243 Euro. Im fünften Jahr der Pflegearbeit sind es bereits 1.214 Euro – bei der alten 99-Prozent-Regelung wären es nur 620 Euro.
Rente Soziale Absicherung Pflegende Angehörige










































