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Publikation · Pflegepartner

Wegweisendes Urteil zum Thema Rente

Erschienen in Pflegepartner · Ausgabe 01/2022 · Rubrik „Rat und Recht“ · von Hendrik Dohmeyer

Das Landessozialgericht München bestätigte in einem wegweisenden Urteil, dass die maximal beantragbare Teilrente bei 99,99 statt nur 99,0 Prozent liegt. Warum dieses überraschende Urteil für fast alle pflegenden Angehörigen von großem Vorteil ist, erkläre ich in diesem Beitrag.

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Artikel „Wegweisendes Urteil zum Thema Rente
Aktualisiert am 18.09.2026

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Eingetragene Pflegepersonen erwerben über die Pflegekasse Rentenpunkte. Ein Urteil des Landessozialgerichts München stellte klar, dass die Altersteilrente bis 99,99 statt nur 99 Prozent beantragt werden kann – dadurch lohnt sich die Weiterversicherung im Rentenalter für fast alle. Bitte beachten Sie: Die genannten Rentenwerte sind Stand 2022.

Dieser Beitrag erschien 2022. Der Grundgedanke – Rentenpunkte für die Pflege und die 99,99-Prozent-Teilrente – gilt weiterhin, die genannten Euro-Werte der Rentenanwartschaft sind aber Stand 2022 und werden jährlich angepasst. Ihre persönliche Rentensituation klären Sie am besten mit der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn Sie einen pflegebedürftigen Menschen betreuen und/oder pflegen und dafür bei der Pflegekasse als Pflegeperson eingetragen sind, können Sie Ansprüche auf Beiträge zur sozialen Absicherung haben. Sind die Rahmenbedingungen erfüllt, gewährt die Pflegekasse individuelle Rentenpunkte, die nach einer komplexen Systematik abgestuft sind: zuerst nach dem Pflegegrad, dann nach der genutzten Unterstützungsform (nur Pflegegeld, nur Sachleistung oder eine Kombination).

Wer hat wann Anspruch?
  • Pflegegrad 2 bis 5
  • Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage
  • Pflege im häuslichen Umfeld
  • höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche
  • nicht erwerbsmäßige (nicht gewerbliche) Tätigkeit

Wie hoch ist die Unterstützung?

Eine Pflegeperson, deren pflegebedürftige Person Pflegegrad 5 hat und ausschließlich von ihr versorgt wird, erhielt 2022 mit 34,19 Euro (Westdeutschland) bzw. 33,47 Euro (Ostdeutschland) die höchste monatliche Rentenanwartschaft. Um diesen Wert erhöht sich für jeweils ein Jahr Pflegearbeit die später ausgezahlte Rente.

Gilt das dauerhaft bis zum Ende der Pflege?

Die Antwort lautet: nein, aber … Für die Pflegeperson entfällt die Versicherungspflicht nach dem Monat, in dem sie die Regelaltersgrenze erreicht und eine Vollrente wegen Alters bezieht. Ab dann stellt die Pflegeversicherung ihre Zahlungen an die Rentenkasse ein. Das „aber“: Beantragen Sie bei Ihrer Rentenanstalt eine Teilrente und teilen dies der Pflegekasse mit, werden Ihnen die Rentenpunkte weiterhin gutgeschrieben.

Warum sich die Teilrente (Flexi-Rente) bisher oft nicht lohnte

Bisher konnte als Teilrente nur eine Auszahlung von maximal 99 Prozent beantragt werden – ein Prozent behielt die Rentenkasse ein. Je höher die eigene Rente und je niedriger der Pflegegrad, desto weniger lohnte sich die Umstellung. Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 3 mit Kombinationsleistung finanzierte die Pflegekasse in Westdeutschland eine Rentenanwartschaft von 12,50 Euro. Bei einer angenommenen Rente von 1.000 Euro hätte man durch den Ein-Prozent-Abzug zehn Euro verloren – unter dem Strich blieben nur 2,50 Euro übrig, für viele keine Relation zum bürokratischen Aufwand.

Die neue 99,99-Prozent-Regelung

Mit dem Urteil des Landessozialgerichts München wurde eine dringend notwendige Wertschätzung der Pflegearbeit bis ins Rentenalter erreicht. Im obigen Beispiel kommen nun 12,40 Euro statt nur 2,50 Euro als Rentenaufstockung an. Für fast alle berechtigten pflegenden Angehörigen ist die neue Regelung damit lohnenswert. Besondere Rentensituationen (etwa Betriebsrenten) sollten mit der Rentenberatung besprochen werden; zu prüfen ist auch, ob durch die Aufstockung Steuerfreibeträge überschritten werden. Das vollständige, kommentierte Urteil und die Auswirkungen auf weitere Rentenniveaus finden Sie auf Pflege-Dschungel.de.

Lesebeispiel

Nach einem Jahr Pflege beträgt die jährliche zusätzliche Rentenzahlung mit der 99,99-Prozent-Regelung bei Pflegegrad 4 mit Kombinationsleistung 243 Euro. Im fünften Jahr der Pflegearbeit sind es bereits 1.214 Euro – bei der alten 99-Prozent-Regelung wären es nur 620 Euro.

Rente Soziale Absicherung Pflegende Angehörige

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Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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