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Publikation · Pflegepartner

Kurzzeitpflege: besser langfristig planen

Erschienen in Pflegepartner · Ausgabe 06/2021 · Rubrik „Rat und Recht“ · von Hendrik Dohmeyer

Stellen Sie sich vor, Sie müssten als pflegender Angehöriger für eine Operation drei Wochen ins Krankenhaus und danach zwei Wochen zur Anschlussheilbehandlung. Wie ließe sich in dieser Zeit die Pflege daheim organisieren? Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege.

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Artikel „Kurzzeitpflege: besser langfristig planen
Aktualisiert am 18.09.2026

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Die Kurzzeitpflege finanziert einen vorübergehenden Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung – ab Pflegegrad 2 und ohne Wartefrist. Der Beitrag erklärt Budget, Dauer, die zusätzlichen Hotel- und Investitionskosten und den Antrag, samt einem Spartipp über den Entlastungsbetrag. Bitte beachten Sie: Die genannten Beträge stammen von 2021/2022.

Dieser Beitrag erschien 2021. Das Grundprinzip der Kurzzeitpflege gilt weiterhin – die genannten Budgets, Pflegesätze und Eigenanteile sind aber überholt (seit der Reform 2025 bilden Kurzzeit- und Verhinderungspflege zudem einen gemeinsamen Jahresbetrag). Den aktuellen Stand finden Sie auf unserer Seite Kurzzeitpflege.

Für längerfristige Abwesenheiten der Pflegeperson, bei denen eine umfassende Versorgung sichergestellt werden muss, unterstützt die Pflegekasse mit der Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung.

Wer hat wann Anspruch?

Anspruch auf das Kurzzeitpflegegeld haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5. Eine Wartefrist nach der Pflegegradeinstufung – wie bei der Verhinderungspflege – ist nicht einzuhalten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten zwar kein eigenes Kurzzeitpflegebudget, können aber die 125 Euro des Entlastungsbetrags (§ 45b SGB XI) hierfür nutzen.

Wie hoch ist die Unterstützung?

Für die pflegebedingten Kosten standen 2021 pro Jahr 1.612 Euro zur Verfügung. Wird das Budget der Verhinderungspflege nicht genutzt, ließ sich dieser Betrag um bis zu weitere 1.612 Euro aufstocken. Zum 1. Januar 2022 wurde die Kurzzeitpflege um zehn Prozent auf 1.774 Euro erhöht; zusammen mit der Verhinderungspflege standen dann maximal 3.386 Euro bereit. Diese Erhöhung war allerdings mit dem Ziel verbunden, die Löhne der Pflegefachkräfte zu verbessern – die „Kaufkraft“ des seither acht Jahre nicht angepassten Budgets lag am Ende rund ein Viertel unter der von 2015, dem Jahr der letzten Erhöhung.

Wie lange kann die Kurzzeitpflege genutzt werden?

Theoretisch lassen sich mit den Geldern 56 Tage (acht Wochen) Aufenthalt finanzieren. Wegen der gestiegenen Pflegekosten sind es in der Praxis jedoch deutlich weniger Tage – je nach Pflegegrad und Bundesland. So lag der durchschnittliche Pflegesatz für Pflegegrad 2 im Jahr 2019 bei 59,71 Euro pro Tag, für Pflegegrad 5 bei 96,78 Euro. Die genaue Aufschlüsselung der finanzierbaren Tage je Pflegegrad zeigt die Grafik im Original-PDF.

Mit welchen zusätzlichen Kosten müssen Sie rechnen?

Neben den reinen Pflegekosten fallen Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung – die „Hotelkosten“ – sowie ein Investitionskostenbeitrag an. Die Hotelkosten lagen im Bundesdurchschnitt bei rund 25 bis 30 Euro, die Investitionskosten bei etwa elf Euro pro Tag. Ein noch nicht ausgeschöpftes Entlastungsbudget von monatlich 125 Euro können Sie zur Deckung Ihres Eigenanteils einsetzen und sich gegen Vorlage der Abrechnung erstatten lassen.

Extra-Tipp: Hotelkosten kostensparend finanzieren

Planen Sie für das kommende Jahr sowohl Entlastungsleistungen als auch einen Kurzzeitpflege-Aufenthalt, beantragen Sie bei der Pflegekasse die Umwandlung eines Teils Ihrer Sachleistung (§ 45a SGB XI) – etwa für eine Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Unterstützung. Das dann nicht verbrauchte Entlastungsgeld können Sie zur Erstattung Ihres Kurzzeitpflege-Eigenanteils nutzen. Ein etwas umständlicher Weg, der Ihnen unter dem Strich aber Geld spart.

Das Antragsverfahren – und wo Kurzzeitpflege möglich ist

Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse vorab eine Liste ihrer Vertragspartner zuschicken und klären Sie das Antragsverfahren mit der Sachbearbeitung. Rechnen Sie mit etwas Geduld: Eine passende Einrichtung mit freiem Platz zum Wunschtermin zu finden, kostet oft mehrere Telefonate. Hat es geklappt, stellen Sie den Antrag mit den Angaben, die Ihnen die Einrichtung in der Regel per Kostenvoranschlag zuschickt.

Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Entlastung

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Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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