Pflegetagebuch führen
Vierzehn Tage Notizen verändern den Begutachtungstermin mehr als jede andere Vorbereitung. Sie müssen sich dann nicht erinnern — Sie können vorlesen. Stellen Sie sich hier Ihr Tagebuch zusammen: mit Namen, mit Ihrem eigenen Zeitraum und mit fertig vorbereiteten Tagen, sodass Sie nur noch ausfüllen.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Vorgelesen von einer synthetischen Stimme.
Ihr Tagebuch zusammenstellen
Erscheint auf jeder Seite. Sie können das Feld auch leer lassen und später von Hand eintragen.
Ihr Name — hilfreich, wenn mehrere Personen eintragen.
Was Sie eintragen – und warum
Die Begutachtung schaut auf sechs Lebensbereiche. Für jeden wird beurteilt, wie selbstständig etwas noch gelingt. Deshalb reicht es nicht zu notieren, dass Sie geholfen haben – entscheidend ist, wie Sie geholfen haben. Genau dafür gibt es im Tagebuch die Spalte „Hilfe“.
Mobilität
Aufstehen, Treppen, Umsetzen
10 % der Bewertung
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Örtliche Orientierung, Erkennen von Personen
15 % zusammen mit Bereich 3 der Bewertung
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr
15 % zusammen mit Bereich 2 der Bewertung
Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen
40 % der Bewertung
Umgang mit Krankheit und Therapie
Medikamente, Verbände, Arztbesuche
20 % der Bewertung
Alltagsleben und soziale Kontakte
Tagesstruktur, Kontakte halten
15 % der Bewertung
Die Kürzel für die Art der Hilfe
Diese vier Kürzel bilden ab, was bei der Begutachtung tatsächlich zählt. Sie stehen im Tagebuch auf jeder Seite, damit Sie nicht blättern müssen.
| Kürzel | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| A | Anleiten, erinnern, auffordern | Ohne Aufforderung wäscht er sich nicht |
| B | Beaufsichtigen, dabei sein | Sie kann duschen, aber nicht allein |
| U | Unterstützen, mit anfassen | Ich halte, sie zieht sich selbst an |
| Ü | Vollständig übernehmen | Ich mache es ganz |
„A“ ist keine kleine Hilfe. Wer erinnert werden muss, ist bei dieser Tätigkeit nicht selbstständig – auch wenn er sie körperlich allein schafft. Dieser Punkt wird in Begutachtungen am häufigsten übersehen.
Und wer geholfen hat
Auf der zweiten Seite des Tagebuchs tragen Sie einmal ein, wer beteiligt ist, und geben jeder Person ein eigenes Kürzel – etwa T für Tochter, PD für Pflegedienst, N für Nachbarin. Danach genügt in der Tagesspalte das Kürzel. Das zeigt beim Termin auf einen Blick, wie viel an einer einzigen Person hängt.
Was fast alle vergessen
Beim Führen des Tagebuchs denken die meisten an Waschen, Anziehen, Essen. Das ist nur ein Teil dessen, was bewertet wird. Vier Bereiche fallen regelmäßig unter den Tisch – und es sind genau die, an denen Punkte verloren gehen:
- Die Nacht. Aufstehen zum Umlagern, Toilettengänge, nächtliche Unruhe. Wer nachts dreimal hoch muss, sollte das dreimal aufschreiben.
- Die Behandlungspflege. Tabletten richten und erinnern, Verbände, Inhalationen, Blutzucker messen, Kompressionsstrümpfe anziehen, Fahrten zu Ärzten und Therapien.
- Das Verhalten. Nächtliche Unruhe, Abwehr bei der Pflege, ständiges Nachfragen, Ängste, Antriebslosigkeit. Das gehört ins Tagebuch, auch wenn es sich schwer aufschreiben lässt.
- Kontakte und Beschäftigung. Den Tag strukturieren, Gespräche in Gang halten, Besuche organisieren, zum Aufstehen motivieren.
Notieren Sie auch, was nicht mehr stattfindet, weil es zu mühsam geworden ist – der Spaziergang, das Telefonat mit der Schwester, das Essen am Tisch statt im Sessel. Aufgegebene Gewohnheiten sind ein deutliches Zeichen, das im Gespräch selten von allein zur Sprache kommt.
Wenn Sie zwei Wochen durchgehalten haben
Dann haben Sie eine Grundlage, mit der sich der voraussichtliche Pflegegrad ziemlich genau einschätzen lässt. Der Pflegegrad-Rechner im Pflege-Cockpit führt Sie durch dieselben sechs Bereiche und rechnet die Punkte aus – Ihre Einträge übertragen Sie einfach nebenher.
Und heben Sie das ausgefüllte Tagebuch auf. Wenn später eine Höherstufung ansteht, ist der Vergleich zwischen damals und heute der beste Beleg dafür, dass sich etwas verändert hat.
Wie geht es weiter?
- Den Begutachtungstermin vorbereiten — Terminart, Verschieben, was am Tag bereitliegen sollte
- Die Begutachtung Schritt für Schritt — wer kommt, was bewertet wird, wer dabei sein sollte
- Pflegegrad selbst einschätzen — vorab sehen, was realistisch ist
- Die fünf Grade im Überblick — welche Punktzahl zu welchem Grad führt
§ 14, § 15 SGB XI
Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingt in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist und deshalb Hilfe braucht. Maßgeblich ist nicht die Diagnose, sondern der Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Aus der Bewertung dieser Bereiche ergibt sich eine Gesamtpunktzahl und daraus der Pflegegrad.
Sinngemäß zusammengefasst. Rechtsstand 01.01.2026. Ein Pflegetagebuch ist gesetzlich nicht vorgeschrieben — es ist ein Hilfsmittel für Sie, kein Formular der Pflegekasse.





