Pflegestufen: was aus ihnen geworden ist
Pflegestufen gibt es seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr. An ihre Stelle sind fünf Pflegegrade getreten. Wenn Sie hier gelandet sind, weil Sie „Pflegestufe“ gesucht haben: Sie sind richtig — gemeint ist heute der Pflegegrad.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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Welche Stufe zu welchem Grad wurde
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurde jede Pflegestufe in einen Pflegegrad überführt. Wer zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz anerkannt hatte — der damalige Begriff für Demenz und vergleichbare Einschränkungen —, rutschte eine Stufe höher. Das war Absicht: Es sollte nachholen, was das alte System bei Demenz übersehen hatte.
| bis 31.12.2016 | seit 01.01.2017 |
|---|---|
| Keine vergleichbare Pflegestufe | Pflegegrad 1 — neu geschaffen |
| Pflegestufe 0 und Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
| Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
| Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
| Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Härtefall | Pflegegrad 5 |
Die Umstellung lief automatisch: Niemand musste einen Antrag stellen, und niemand wurde neu begutachtet. Wer am 31. Dezember 2016 eine Pflegestufe hatte, war am 1. Januar 2017 in einem Pflegegrad.
Für diese Überleitung gilt ein lebenslanger Bestandsschutz. Der übergeleitete Pflegegrad kann nicht nachträglich herabgestuft werden, weil die Umrechnung zu großzügig gewesen wäre. Nur wenn sich die Pflegesituation tatsächlich verbessert, kann die Pflegekasse neu entscheiden.
Warum es die Pflegestufen nicht mehr gibt
Pflegestufen gehören der Vergangenheit an. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde das System zum 1. Januar 2017 abgeschafft und durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Das Ziel war, Unterstützung gerechter zu verteilen.
Seither zählen neben körperlichen Einschränkungen auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen als Ursache von Pflegebedürftigkeit — Demenz war unter den Pflegestufen jahrelang ein Randthema. Und auch bei leichteren Einschränkungen ist Unterstützung möglich; dafür gibt es den Pflegegrad 1, für den es keine Entsprechung unter den Pflegestufen gab.
Vor allem aber änderte sich der Maßstab. Für die Pflegestufen zählte, wie viele Minuten am Tag jemand Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität brauchte. Heute zählt, wie selbstständig jemand ist — ermittelt über das Neue Begutachtungsassessment mit sechs Modulen und 64 Kriterien. Wer damals wegen fehlender Minuten leer ausging, kann heute zu einem Pflegegrad kommen.
Was die Pflegestufen verlangten
Damit nachvollziehbar bleibt, wie die Einstufung damals zustande kam: Entscheidend war allein die Zeit — wie viele Minuten am Tag jemand Hilfe brauchte, gezählt im Wochendurchschnitt und getrennt nach Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und Hauswirtschaft.
| Pflegestufe | Amtliche Bezeichnung | Hilfebedarf am Tag |
|---|---|---|
| Stufe 1 | erheblich pflegebedürftig | mindestens 90 Minuten, davon mindestens 45 Minuten Grundpflege |
| Stufe 2 | schwerpflegebedürftig | mindestens 180 Minuten, davon mindestens 120 Minuten Grundpflege |
| Stufe 3 | schwerstpflegebedürftig | mindestens 300 Minuten, davon mindestens 240 Minuten Grundpflege |
| Härtefall | außergewöhnlich hoher Aufwand | Grundpflege mindestens sechs Stunden, davon dreimal nachts |
Diese Werte stammen aus § 15 SGB XI in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung. Sie gelten nicht mehr und sind für einen heutigen Antrag ohne Bedeutung.
Die drei Stufen im Einzelnen
Zu jeder Stufe gibt es eine eigene Seite — mit der Umrechnung, den damaligen Voraussetzungen und dem Weg zum heutigen Pflegegrad:
- Pflegestufe 1 — wurde zum Pflegegrad 2, mit eingeschränkter Alltagskompetenz zum Pflegegrad 3
- Pflegestufe 2 — wurde zum Pflegegrad 3, mit eingeschränkter Alltagskompetenz zum Pflegegrad 4
- Pflegestufe 3 — wurde zum Pflegegrad 4, mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Härtefall zum Pflegegrad 5
Was heute an die Stelle getreten ist
Gemessen wird nicht mehr die Zeit, sondern die Selbstständigkeit — in sechs Lebensbereichen, von der Mobilität über die kognitiven Fähigkeiten bis zur Gestaltung des Alltags. Daraus entsteht eine Punktzahl, und aus der Punktzahl der Pflegegrad. Das ist der Grund, warum heute auch Menschen einen Pflegegrad bekommen, die unter den Pflegestufen keine Chance hatten.
- Die sechs Module — was gezählt wird und wie stark es wiegt
- Die fünf Pflegegrade im Überblick — welche Punktzahl zu welchem Grad führt
- Pflegegrad-Rechner — eine erste Einschätzung, kostenlos und ohne Anmeldung
Wie geht es weiter?
- Pflegegrad beantragen — der Weg von der Antragstellung bis zum Bescheid
- Auf die Begutachtung vorbereiten — was vorher zu tun ist
- Höherstufung beantragen — wenn der übergeleitete Grad nicht mehr passt
- Die fünf Pflegegrade im Überblick





