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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

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Pflegestufen: was aus ihnen geworden ist


Pflegestufen gibt es seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr. An ihre Stelle sind fünf Pflegegrade getreten. Wenn Sie hier gelandet sind, weil Sie „Pflegestufe“ gesucht haben: Sie sind richtig — gemeint ist heute der Pflegegrad.

Aktualisiert am 27.09.2026

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Welche Stufe zu welchem Grad wurde

Zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurde jede Pflegestufe in einen Pflegegrad überführt. Wer zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz anerkannt hatte — der damalige Begriff für Demenz und vergleichbare Einschränkungen —, rutschte eine Stufe höher. Das war Absicht: Es sollte nachholen, was das alte System bei Demenz übersehen hatte.

bis 31.12.2016seit 01.01.2017
Keine vergleichbare PflegestufePflegegrad 1 — neu geschaffen
Pflegestufe 0 und Pflegestufe 1Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 2Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder HärtefallPflegegrad 5

Die Umstellung lief automatisch: Niemand musste einen Antrag stellen, und niemand wurde neu begutachtet. Wer am 31. Dezember 2016 eine Pflegestufe hatte, war am 1. Januar 2017 in einem Pflegegrad.

Für diese Überleitung gilt ein lebenslanger Bestandsschutz. Der übergeleitete Pflegegrad kann nicht nachträglich herabgestuft werden, weil die Umrechnung zu großzügig gewesen wäre. Nur wenn sich die Pflegesituation tatsächlich verbessert, kann die Pflegekasse neu entscheiden.

Warum es die Pflegestufen nicht mehr gibt

Pflegestufen gehören der Vergangenheit an. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde das System zum 1. Januar 2017 abgeschafft und durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Das Ziel war, Unterstützung gerechter zu verteilen.

Seither zählen neben körperlichen Einschränkungen auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen als Ursache von Pflegebedürftigkeit — Demenz war unter den Pflegestufen jahrelang ein Randthema. Und auch bei leichteren Einschränkungen ist Unterstützung möglich; dafür gibt es den Pflegegrad 1, für den es keine Entsprechung unter den Pflegestufen gab.

Vor allem aber änderte sich der Maßstab. Für die Pflegestufen zählte, wie viele Minuten am Tag jemand Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität brauchte. Heute zählt, wie selbstständig jemand ist — ermittelt über das Neue Begutachtungsassessment mit sechs Modulen und 64 Kriterien. Wer damals wegen fehlender Minuten leer ausging, kann heute zu einem Pflegegrad kommen.

Was die Pflegestufen verlangten

Damit nachvollziehbar bleibt, wie die Einstufung damals zustande kam: Entscheidend war allein die Zeit — wie viele Minuten am Tag jemand Hilfe brauchte, gezählt im Wochendurchschnitt und getrennt nach Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und Hauswirtschaft.

PflegestufeAmtliche BezeichnungHilfebedarf am Tag
Stufe 1erheblich pflegebedürftigmindestens 90 Minuten, davon mindestens 45 Minuten Grundpflege
Stufe 2schwerpflegebedürftigmindestens 180 Minuten, davon mindestens 120 Minuten Grundpflege
Stufe 3schwerstpflegebedürftigmindestens 300 Minuten, davon mindestens 240 Minuten Grundpflege
Härtefallaußergewöhnlich hoher AufwandGrundpflege mindestens sechs Stunden, davon dreimal nachts

Diese Werte stammen aus § 15 SGB XI in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung. Sie gelten nicht mehr und sind für einen heutigen Antrag ohne Bedeutung.

Die drei Stufen im Einzelnen

Zu jeder Stufe gibt es eine eigene Seite — mit der Umrechnung, den damaligen Voraussetzungen und dem Weg zum heutigen Pflegegrad:

  • Pflegestufe 1 — wurde zum Pflegegrad 2, mit eingeschränkter Alltagskompetenz zum Pflegegrad 3
  • Pflegestufe 2 — wurde zum Pflegegrad 3, mit eingeschränkter Alltagskompetenz zum Pflegegrad 4
  • Pflegestufe 3 — wurde zum Pflegegrad 4, mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Härtefall zum Pflegegrad 5

Was heute an die Stelle getreten ist

Gemessen wird nicht mehr die Zeit, sondern die Selbstständigkeit — in sechs Lebensbereichen, von der Mobilität über die kognitiven Fähigkeiten bis zur Gestaltung des Alltags. Daraus entsteht eine Punktzahl, und aus der Punktzahl der Pflegegrad. Das ist der Grund, warum heute auch Menschen einen Pflegegrad bekommen, die unter den Pflegestufen keine Chance hatten.

Wie geht es weiter?

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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