Die Pflegesachleistung
Wenn ein ambulanter Pflegedienst nach Hause kommt, zahlt ihn die Pflegekasse direkt — Sie sehen das Geld nie. Das ist die Pflegesachleistung. Sie ist deutlich höher als das Pflegegeld, aber an eine Bedingung geknüpft: In der Regel muss die Versorgung durch einen zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst erfolgen.

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Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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Wofür die Sachleistung gedacht ist
Die Pflegesachleistung bezahlt die Arbeit eines ambulanten Pflegedienstes. Sie umfasst körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung.
Der Unterschied zum Pflegegeld liegt darin, wer die Arbeit macht. Beim Pflegegeld organisieren Sie die Versorgung selbst, meist in der Familie. Bei der Sachleistung übernimmt sie ein Dienst, den die Pflegekasse als Vertragspartner zugelassen hat. Die Verantwortung liegt dort bei einer Pflegefachkraft — im Einsatz sind je nach Leistung und Landesvertrag aber auch Pflegehilfs- und Betreuungskräfte. Nicht jeder Handgriff wird von einer examinierten Fachkraft erbracht.
Wie viel Ihnen zusteht
| Pflegegrad | Sachleistung im Monat | zum Vergleich: Pflegegeld |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | keine Sachleistung | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 796 € | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 990 € |
Das Budget ist ein Höchstbetrag, kein Guthaben. Abgerechnet wird, was der Dienst tatsächlich leistet. Nicht ausgeschöpftes Sachleistungsbudget wird nicht angespart und nicht in bar ausgezahlt, was damit dennoch möglich ist, steht weiter unten.
Wer damit abrechnen darf und wer nicht
Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen. Der Regelfall ist der zugelassene ambulante Pflegedienst mit Versorgungsvertrag. Daneben gibt es zwei weitere Wege: zugelassene ambulante Betreuungsdienste dürfen Betreuung und Haushaltshilfe erbringen, und einzelne Pflegekräfte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Einzelvertrag mit der Pflegekasse schließen (§ 77 SGB XI). Der Einzelvertrag ist die Ausnahme und muss von der Kasse zugelassen werden — er entsteht nicht dadurch, dass Sie jemanden privat beauftragen.
- Nicht möglich: Auszahlung an Privatpersonen — auch nicht an Angehörige, Nachbarn oder Bekannte.
- Nicht möglich: Abrechnung durch eine Betreuungskraft aus dem Ausland, die im Haushalt lebt. Das ist keine Sachleistung, auch wenn es umgangssprachlich oft so genannt wird.
- Nicht möglich: Barauszahlung des nicht genutzten Betrags.
Verlangen Sie die Abrechnung
Weil das Geld zwischen Dienst und Kasse fließt, sehen viele Familien nie, was verbraucht wurde. Bitten Sie schon beim ersten Gespräch um eine monatliche Kopie der Abrechnung. Ein seriöser Dienst hat damit kein Problem.
Besonders wichtig ist das bei der Kombinationsleistung: Dort bestimmt der Verbrauch der Sachleistung unmittelbar, wie viel Pflegegeld übrig bleibt.
Was mit nicht genutztem Budget passiert
Wer den Dienst nur für einen Teil der Versorgung braucht, lässt Monat für Monat Geld liegen. Nicht ausgeschöpftes Sachleistungsbudget wird nicht angespart und nicht in bar ausgezahlt. Es gibt aber zwei Wege, davon zu profitieren:
- Kombinationsleistung, wer die Sachleistung nur teilweise nutzt, kann anteiliges Pflegegeld erhalten. Das ist der übliche Weg (§ 38 SGB XI).
- Umwandlungsanspruch, bis zu 40 Prozent des Sachleistungs-Höchstbetrags können für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, etwa Betreuung oder Haushaltshilfe (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das ist eine Kostenerstattung für anerkannte Angebote, kein frei verfügbares Geld.
Beides zusammen, aber nicht doppelt
Sie können beide Wege nebeneinander nutzen. Was Sie umwandeln, gilt bei der Berechnung des anteiligen Pflegegeldes allerdings als verbrauchte Sachleistung. Wer umwandelt, bekommt also entsprechend weniger Pflegegeld — die beiden Vorteile lassen sich nicht unabhängig voneinander ausschöpfen.
Ob Nachbarschaftshilfe dafür infrage kommt, hängt vom Bundesland ab: Sie ist nur abrechenbar, wenn die dortigen Vorgaben zu Anerkennung, Registrierung oder Schulung erfüllt sind. Die genaue Rechnung samt Beträgen je Pflegegrad steht auf der Seite zum Entlastungsbetrag.
Mehr als Waschen und Anziehen
Bis Ende 2016 war die Sachleistung eng auf Körperpflege zugeschnitten. Mit dem heutigen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist das Spektrum deutlich breiter: Betreuung und Haushaltsführung sind gleichrangige Leistungen.
In der Praxis bieten längst nicht alle Dienste das an, und viele Familien fragen gar nicht erst danach. Wenn Ihnen Begleitung oder Entlastung im Haushalt mehr helfen würde als ein weiterer Pflegeeinsatz — fragen Sie danach. Was im Leistungskatalog Ihres Dienstes steht, erfahren Sie im Erstgespräch.
Der Grund liegt im Begutachtungsverfahren. Der Pflegegrad entsteht heute aus sechs Modulen und was dort an fehlender Selbstständigkeit festgestellt wurde, soll die Versorgung auch abdecken. Nicht nur Mobilität und Selbstversorgung, sondern ebenso kognitive Fähigkeiten, Verhalten und psychische Belastungen, der Umgang mit Krankheit und Therapie sowie die Gestaltung des Alltags.
Sieben Arten der Unterstützung, an die kaum jemand denkt
Der Abschlussbericht „Analysen für die Entwicklung von Empfehlungen zur leistungsrechtlichen Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ hat zusammengetragen, welche Hilfen im Alltag tatsächlich gebraucht werden, wenn Pflegebedürftigkeit nicht nur körperlich ist. Sieben Bereiche werden dort unterschieden (Abschnitt 4.4, „Spektrum der psychosozialen Unterstützung“):
- Hilfe bei der Verständigung, wenn Sprechen, Verstehen oder Hören schwerfällt
- Emotionale Unterstützung, Zuspruch bei Angst, Unruhe oder Niedergeschlagenheit
- Gefahren abwenden, etwa bei Weglauftendenz oder Sturzgefahr
- Orientierung geben, Tagesstruktur, Erinnerung, Zurechtfinden
- Beschäftigung, etwas zu tun haben, das Sinn ergibt
- Denkfähigkeit fördern, Gedächtnis und Aufmerksamkeit trainieren
- Anwesenheit, schlicht da sein, damit jemand nicht allein ist
Vieles davon lässt sich schlecht in feste Einsatzzeiten pressen — es fällt an, wenn es anfällt. Deshalb bleibt es meist bei den Angehörigen hängen. Ein Teil davon lässt sich als pflegerische Betreuung über die Sachleistung abrechnen; was der Vertrag Ihres Landes dafür vorsieht, sagt Ihnen Ihr Dienst.
Davon zu unterscheiden ist die Schulung zu Hause: zeigen, wie man mit Unruhe umgeht oder Gespräche führt, wenn das Erinnern nachlässt. Das ist keine Sachleistung, sondern eine eigenständige Leistung nach § 45 SGB XI, Pflegekurse und individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung. Sie ist für Angehörige kostenfrei und geht nicht vom Sachleistungsbudget ab. Danach fragen die wenigsten.
Warum das Budget weniger wert ist als früher
Die Pflegesachleistungen wurden zum 1. Januar 2022 um rund fünf Prozent, zum 1. Januar 2024 erneut um fünf Prozent und zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Begründet wurden die letzten beiden Schritte mit den gestiegenen Personalkosten der Dienste.
Zusammengerechnet liegen die Leistungsbeträge damit je nach Pflegegrad rund 15 Prozent über dem Stand von 2017. Von 2022 bis heute sind es rund zehn Prozent. Die längste Pause lag zwischen 2017 und 2021, in der die Beträge unverändert blieben.
| Pflegegrad | 2017 | 2022 | 2024 | seit 2025 |
|---|---|---|---|---|
| 2 | 689 € | 724 € | 761 € | 796 € |
| 3 | 1.298 € | 1.363 € | 1.432 € | 1.497 € |
| 4 | 1.612 € | 1.693 € | 1.778 € | 1.859 € |
| 5 | 1.995 € | 2.095 € | 2.200 € | 2.299 € |
Welche Einsätze mit diesem Betrag tatsächlich bezahlt werden können, hängt von den landesweit vereinbarten Vergütungen Ihres Pflegedienstes ab.
Die Vergütungssätze der Dienste sind im selben Zeitraum deutlich stärker gestiegen, getrieben von Tarifsteigerungen und der Pflicht zur tariflichen Bezahlung seit 2022. Wie stark genau, unterscheidet sich je nach Bundesland und Vertrag erheblich — maßgeblich ist die Vereinbarung, die für Ihren Dienst gilt. Für dasselbe Budget bekommen Sie heute jedenfalls weniger Einsätze als vor acht Jahren.
Praktisch heißt das: Wenn Ihr Dienst weniger häufig kommt als früher, obwohl sich am Pflegegrad nichts geändert hat, liegt das nicht unbedingt an ihm. Lassen Sie sich die Abrechnung zeigen und rechnen Sie nach, wie viele Einsätze das Budget noch trägt.
Was der Pflegedienst einzeln abrechnet
Je nach Landesvertrag und Vereinbarung kann ein Pflegedienst nach Leistungskomplexen, im Fachjargon „LK“ oder nach Zeit abrechnen. Ein Leistungskomplex ist kein einzelner Handgriff, sondern ein Bündel zusammengehörender Tätigkeiten mit einer Nummer und einem festen Preis: Zur Ganzkörperwäsche gehören etwa auch Vor- und Nachbereitung. Welche Komplexe es gibt und was sie kosten, unterscheidet sich nach Bundesland und Vertrag.
Die folgenden Preise stammen aus der Vergütungsvereinbarung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in Bayern, gültig ab 1. Januar 2026. Sie stehen hier als Beispiel: Jedes Bundesland verhandelt eigene Sätze, und auch zwischen den Verbänden gibt es Unterschiede. In anderen Bundesländern gelten andere Sätze und teils anders zugeschnittene Leistungskomplexe. Nehmen Sie die Zahlen deshalb als Rechenbeispiel, nicht als Preisliste für Ihren Ort, und der Zuschnitt der Leistungen ähnelt sich überall.
Körperpflege — Waschen, Anziehen, Zähne
| LK | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| 2b | Ganzkörperwäsche | 24,33 € |
| 2a | Teilkörperwäsche | 8,76 € |
| 1g | Haarwäsche | 9,73 € |
| 1b | Hilfe beim An- und Auskleiden | 4,87 € |
| 1a | Lagern | 4,87 € |
| 1d | Mund- und Zahnpflege | 4,87 € |
| 1e | Rasieren mit Gesichtspflege | 4,87 € |
| 1k | Hautpflege | 4,87 € |
| 1i | Fußnägel schneiden | 4,87 € |
| 1h | Fingernägel schneiden | 3,89 € |
| 1c | Körperersatzstücke, Stützkorsett anlegen | 3,89 € |
| 1f | Kämmen | 1,95 € |
| 1l | Ausscheidungen entsorgen | 1,95 € |
Die Ganzkörperwäsche ist der teuerste Einzelposten dieser Gruppe und zugleich der häufigste. Wer täglich gewaschen wird, verbraucht allein dafür rund 730 € im Monat.
Bewegung, Essen, Toilette
| LK | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| 4b | Hilfe beim Essen und Trinken | 24,33 € |
| 5 | Hilfe bei Darm- und Blasenentleerung | 9,73 € |
| — | Verabreichung von Sondennahrung | 7,78 € |
| 6 | Hilfe beim Verlassen der Wohnung | 6,81 € |
| 4a | Nahrung mundgerecht herrichten | 4,87 € |
| 3 | Transfer (Umsetzen, Aufstehen) | 3,89 € |
Hilfe im Haushalt
| LK | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| 7 | Begleitung bei Aktivitäten | 58,38 € |
| 11a | Wäsche waschen | 29,19 € |
| 13 | Warme Mahlzeit zubereiten | 29,19 € |
| 12a | Vorratseinkauf | 19,46 € |
| 14 | Sonstige Mahlzeit zubereiten | 9,73 € |
| 8 | Wohnung beheizen | 8,76 € |
| 10a | Bettwäsche wechseln | 7,78 € |
| 10b | Bett machen | 4,87 € |
| 11b | Wäsche einräumen | 4,87 € |
| 12b | Besorgung (Post, Apotheke) | 4,87 € |
Diese Leistungen geraten leicht in Vergessenheit. Sie stehen Ihnen genauso zu wie die Körperpflege — fragen Sie im Erstgespräch ausdrücklich danach.
Nach Zeit statt nach Einzelleistung
Statt einzelner Leistungskomplexe lässt sich auch nach Zeitaufwand abrechnen. Gezählt wird die Anwesenheit in der Wohnung, von der Tür bis zum Gehen.
| Art | je Stunde | je 5 Minuten |
|---|---|---|
| Pflege allgemein | 78,48 € | 6,54 € |
| Pflegerische Betreuung | 59,76 € | 4,98 € |
| Hilfe im Haushalt | 44,04 € | — |
Wann sich das lohnt: Wenn viele kleine Handgriffe zusammenkommen, die einzeln jeweils voll berechnet würden. Wenn dagegen zügig eine klar umrissene Leistung erbracht wird, ist die Abrechnung nach Leistungskomplexen meist günstiger. Fragen Sie Ihren Dienst, welche Form er anbietet — beides ist zulässig.
Was zusätzlich berechnet wird
| Position | Preis |
|---|---|
| Erstbesuch (Pflegeanamnese, Planung) | 107,03 € |
| Änderung der Pflegeplanung | 19,46 € |
| Anfahrt tagsüber (6–21 Uhr) | 7,51 € |
| Anfahrt nachts (21–6 Uhr) | 10,73 € |
Die Anfahrt fällt bei jedem Besuch an, auch wenn nur kurz jemand kommt. Bei zwei Einsätzen täglich sind das über 450 € im Monat, bevor eine einzige Pflegeleistung abgerechnet ist.
Der Vertrag kennt dafür ermäßigte Sätze, aber nur in bestimmten Fällen: wenn mehrere Versicherte versorgt werden (50 Prozent) oder wenn zugleich häusliche Krankenpflege nach dem SGB V erbracht wird (50 Prozent, bei beidem zusammen 25 Prozent). Für ambulant betreute Wohngemeinschaften gelten eigene, deutlich niedrigere Sätze je versorgtem Versicherten. Die genauen Voraussetzungen stehen in § 5 der Vergütungsvereinbarung, nicht in der Gebührenübersicht — eine gemeinsame Tour allein genügt nicht.
Was das Budget praktisch trägt
Ein Besuch mit Ganzkörperwäsche kostet 24,33 € plus 7,51 € Anfahrt — zusammen rund 32 €. Daraus ergibt sich, wie oft der Dienst kommen kann:
- Pflegegrad 2 (796 €): rund 25 Besuche im Monat — nicht einmal täglich
- Pflegegrad 3 (1.497 €): rund 47 Besuche, etwa anderthalb pro Tag
- Pflegegrad 5 (2.299 €): rund 72 Besuche, gut zwei pro Tag
Das ist eine Modellrechnung, keine Abrechnung. In der Praxis kommen weitere Positionen hinzu: zusätzliche Leistungskomplexe im selben Besuch, Zuschläge oder gesondert berechenbare Investitionskosten. Kommt zu jedem Besuch noch Anziehen und Zahnpflege dazu, sinkt die Zahl entsprechend. Die Größenordnung erklärt aber, warum das Budget so schnell aufgebraucht ist, und warum viele Familien den größten Teil der Pflege trotz Pflegedienst weiter selbst leisten.
Quelle: Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI zwischen den Pflegekassen in Bayern und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Anlage 1, gültig ab 01.01.2026. Punktwert 0,0973 €. Preise gerundet auf volle Cent. In anderen Bundesländern und bei anderen Verbänden gelten abweichende Sätze — fragen Sie Ihren Dienst nach seiner gültigen Vergütungsliste.
Was 2027 daraus werden soll
Stand: Entwurf · noch nicht beschlossen
Nach dem Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), den das Bundesgesundheitsministerium am 5. Juni 2026 vorgelegt hat, soll die Pflegesachleistung zum 1. Januar 2027 durch ein Sachleistungsbudget ersetzt werden. Die Beträge lägen höher — allerdings soll daraus künftig auch die professionelle Ersatzpflege bezahlt werden, die heute einen eigenen Topf hat.
Beschlossen ist nichts. Der Entwurf war bis zuletzt nicht im Kabinett; bis zur Zustimmung des Bundesrates kann sich an jedem Punkt etwas ändern. Alle Zahlen im Zusammenhang stehen in Der Referentenentwurf in Kürze und ausführlich in Pflegereform 2027.
Wie geht es weiter?
- Pflegegeld — der andere Weg: Versorgung selbst organisieren
- Kombinationsleistung — beides zusammen, anteilig gerechnet
- Entlastungsbetrag und Umwandlung — was aus nicht genutztem Budget noch wird
- Verhinderungspflege — wenn die Pflegeperson ausfällt
- Der Referentenentwurf — was sich 2027 ändern soll
§ 36 SGB XI
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung als Sachleistung. Erbracht werden sie von zugelassenen Pflegeeinrichtungen, die unmittelbar mit der Pflegekasse abrechnen; ambulante Betreuungsdienste können Betreuung und Haushaltshilfe übernehmen. Der Anspruch besteht bis zu den je Pflegegrad festgelegten Höchstbeträgen im Monat.
Sinngemäß zusammengefasst, nicht wörtlich. Rechtsstand 01.01.2026. Weiter einschlägig: § 38 SGB XI (Kombinationsleistung), § 45a Abs. 4 SGB XI (Umwandlungsanspruch), § 45 SGB XI (Schulungen zu Hause), § 77 SGB XI (Einzelverträge mit Pflegekräften).
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Beträge und Anspruch: § 36 SGB XI (Pflegesachleistung), Rechtsstand 1. Januar 2026.
- Anteiliges Pflegegeld: § 38 SGB XI (Kombinationsleistung).
- Umwandlung von Sachleistung: § 45a Abs. 4 SGB XI. Welche Angebote anerkannt sind, bestimmt das jeweilige Landesrecht.
- Schulungen zu Hause: § 45 SGB XI — eigenständige Leistung, nicht Teil des Sachleistungsbudgets.
- Einzelverträge mit Pflegekräften: § 77 SGB XI.
- Preise, Zeitvergütung und Anfahrt: Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI vom 13. November 2025 zwischen den Pflegekassen in Bayern und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Anlage 1 „Übersicht über die Gebühren“, gültig für ab dem 1. Januar 2026 erbrachte Leistungen. Punktwert 0,0973 €. Die Voraussetzungen für ermäßigte Anfahrtspauschalen stehen in § 5 der Vereinbarung.
- Sieben Bereiche psychosozialer Unterstützung: Abschlussbericht „Analysen für die Entwicklung von Empfehlungen zur leistungsrechtlichen Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“, Abschnitt 4.4 „Spektrum der psychosozialen Unterstützung“ (S. 35–38).
- Reformausblick: Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 5. Juni 2026. Nicht beschlossen.
Gesetzestexte sind sinngemäß zusammengefasst, nicht wörtlich zitiert. Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall — maßgeblich ist die Vereinbarung, die für Ihren Pflegedienst gilt.





