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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Die fünf Grade im Überblick


Es gibt fünf Pflegegrade. Welcher es wird, entscheidet keine Diagnose und kein Arzt, sondern eine Punktzahl — ermittelt in sechs Lebensbereichen bei einem Hausbesuch von etwa eineinhalb Stunden. Ich zeige Ihnen, ab wann welcher Grad gilt, was er im Alltag bedeutet und wie viel Geld dazugehört.

Aktualisiert am 27.09.2026

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Wie aus Punkten ein Grad wird

Die Begutachtung schaut auf sechs Lebensbereiche und fragt in jedem: Was geht noch allein, wobei ist Hilfe nötig? Daraus entsteht eine Punktzahl zwischen 0 und 100. Je höher sie ausfällt, desto stärker ist die Selbstständigkeit eingeschränkt — und desto höher der Pflegegrad.

  1. Pflegegrad 1ab 12,5 PunktenGeringe Beeinträchtigung
  2. Pflegegrad 2ab 27 PunktenErhebliche Beeinträchtigung
  3. Pflegegrad 3ab 47,5 PunktenSchwere Beeinträchtigung
  4. Pflegegrad 4ab 70 PunktenSchwerste Beeinträchtigung
  5. Pflegegrad 5ab 90 PunktenSchwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Wer unter 12,5 Punkten bleibt, bekommt keinen Pflegegrad. Die Bereiche werden dabei gewichtet, nicht einfach addiert — die Selbstversorgung zählt am schwersten, und bei zwei Bereichen zählt nur der höhere Wert. Wie genau, steht unter Voraussetzungen für einen Pflegegrad.

Die fünf Grade, einer nach dem anderen

Die Bezeichnungen im Gesetz sind sperrig. Deshalb hier zu jedem Grad, was er im Alltag ungefähr bedeutet. Das sind Anhaltspunkte, keine Definitionen — zwei Menschen mit demselben Grad können sehr unterschiedlich leben.

Pflegegrad 1 — geringe Beeinträchtigung

Der Alltag gelingt weitgehend allein, an einzelnen Stellen wird es mühsam: das Treppensteigen, das Anziehen der Strümpfe, der Überblick über die Medikamente. Pflegegrad 1 ist der Einstieg — er wurde 2017 neu geschaffen, um Menschen früher zu erreichen, statt zu warten, bis viel mehr nicht mehr geht.

Pflegegeld gibt es hier nicht. Dafür anderes, das oft unterschätzt wird: den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse für den Umbau der Wohnung, einen Hausnotruf und die kostenlose Pflegeberatung. Für viele Familien ist das der wirksamste Grad überhaupt, weil er früh kommt.

Alles zu Pflegegrad 1 — Voraussetzungen, alle Leistungen im Einzelnen und was 2027 wegfallen soll.

Pflegegrad 2 — erhebliche Beeinträchtigung

Hilfe wird regelmäßig gebraucht, meist täglich: beim Waschen, beim Anziehen, beim Zubereiten der Mahlzeiten. Vieles geht noch selbst, aber es dauert länger und braucht jemanden in der Nähe.

Pflegegrad 2 ist der häufigste Grad und zugleich der erste mit Pflegegeld. Wer bisher gedacht hat, Pflege beginne erst bei Bettlägerigkeit, findet sich meist hier wieder.

Alles zu Pflegegrad 2 — Voraussetzungen, alle Leistungen im Einzelnen und was 2027 geplant ist.

Pflegegrad 3 — schwere Beeinträchtigung

Die Unterstützung ist mehrmals täglich nötig und lässt sich nicht mehr nebenbei erledigen. Häufig ist jetzt ein Pflegedienst im Haus, oder eine Angehörige hat ihre Arbeitszeit reduziert. Bei Demenz ist Pflegegrad 3 oft der Punkt, an dem die Aufsicht rund um die Uhr zum Thema wird.

Alles zu Pflegegrad 3 — Voraussetzungen, alle Leistungen im Einzelnen und was 2027 geplant ist.

Pflegegrad 4 — schwerste Beeinträchtigung

Fast alle Bereiche des Alltags brauchen Hilfe, oft auch nachts. Die Pflege bestimmt den Tagesablauf der ganzen Familie. Spätestens hier lohnt es sich, die Entlastungsangebote ernsthaft zu prüfen — Verhinderungspflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege —, bevor die Kräfte aufgebraucht sind.

Alles zu Pflegegrad 4 — Voraussetzungen, alle Leistungen im Einzelnen und was 2027 geplant ist.

Pflegegrad 5 — schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Der höchste Grad. Die pflegerische Versorgung ist umfassend und stellt besondere Anforderungen — rund um die Uhr, meist mit mehreren Beteiligten. Pflegegrad 5 kann in Ausnahmefällen auch unterhalb von 90 Punkten vergeben werden, wenn ein besonders schwerer Hilfebedarf vorliegt.

Alles zu Pflegegrad 5 — Voraussetzungen, alle Leistungen im Einzelnen und was 2027 geplant ist.

Was der Grad beim Pflegegeld ausmacht

Pflegegeld bekommt, wer zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird. Es wird monatlich an die pflegebedürftige Person überwiesen, die frei darüber verfügt.

PflegegradPflegegeld im Monat
1kein Pflegegeld
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €
Pflegegeld bei häuslicher Pflege, Rechtsstand 1. Januar 2026. Wird zusätzlich ein Pflegedienst eingesetzt, verringert sich das Pflegegeld anteilig.

Das Pflegegeld ist nur eine von vielen Leistungen. Dazu kommen je nach Grad die Pflegesachleistung, Tages- und Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege, der Entlastungsbetrag und Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnungsumbau. Einen Überblick über alles finden Sie unter Leistungen und Budgets.

Wie viele Menschen welchen Grad haben

Die Zahl der Menschen mit Pflegegrad hat sich seit Einführung des Systems fast verdoppelt. Besonders auffällig ist der Zuwachs bei Pflegegrad 1 — von gut 167.000 im Jahr 2017 auf über eine Million.

Rechnet man die privat Versicherten hinzu, werden in Deutschland inzwischen mehr als sechs Millionen Menschen gepflegt und umsorgt. Der Anstieg liegt nicht daran, dass wir kränker werden — er liegt vor allem daran, dass seit 2017 auch geistige und seelische Einschränkungen zählen und dass mehr Menschen ihren Anspruch tatsächlich geltend machen.

Wie die Einstufung zustande kommt

Den Pflegegrad ermittelt bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten das Unternehmen MEDICPROOF. Das Verfahren heißt Neues Begutachtungsassessment, kurz NBA, und läuft in drei Schritten ab.

Zuerst werden Angaben gesammelt: zur Person, zur Vorgeschichte, zur Wohn- und Versorgungssituation, dazu die ärztlichen Befunde. Dann folgt die eigentliche Abfrage entlang der Module. Am Ende stehen Empfehlungen — zu Vorsorge und Reha, zu Hilfsmitteln, zum Umbau der Wohnung und zur Beratung.

Insgesamt gibt es acht Module. Für den Pflegegrad zählen die ersten sechs. Die Module 7 und 8 — außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung — werden erhoben, gehen aber nicht in die Punktzahl ein; sie runden das Bild ab und fließen in die Empfehlungen.

  1. Mobilität

    Aufstehen, Treppen, Umsetzen

    10 % der Bewertung

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

    Örtliche Orientierung, Erkennen von Personen

    15 % zusammen mit Bereich 3 der Bewertung

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

    Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr

    15 % zusammen mit Bereich 2 der Bewertung

  4. Selbstversorgung

    Waschen, Anziehen, Essen

    40 % der Bewertung

  5. Umgang mit Krankheit und Therapie

    Medikamente, Verbände, Arztbesuche

    20 % der Bewertung

  6. Alltagsleben und soziale Kontakte

    Tagesstruktur, Kontakte halten

    15 % der Bewertung

Wo die Pflegestufen geblieben sind

Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen. Zum 1. Januar 2017 wurden sie durch die fünf Pflegegrade abgelöst. Wer damals schon eine Stufe hatte, wurde automatisch übergeleitet und musste nichts tun — niemand wurde dabei schlechtergestellt.

Der Unterschied ist grundsätzlicher, als die neue Zählweise vermuten lässt: Die Pflegestufen maßen vor allem Minuten — wie lange die Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität dauerte. Die Pflegegrade messen Selbstständigkeit. Damit zählen geistige und seelische Einschränkungen endlich gleichrangig mit. Für Menschen mit Demenz war das die entscheidende Änderung.

Wie geht es weiter?

§§ 14 und 15 SGB XI

Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingt in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist und deshalb dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist. Wie stark, wird in sechs Bereichen erhoben, unterschiedlich gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl verrechnet. Diese Punktzahl ordnet die Person einem von fünf Pflegegraden zu; in besonderen Bedarfslagen ist der höchste Grad auch unterhalb der regulären Punktgrenze möglich.

Sinngemäß zusammengefasst. Rechtsstand 01.01.2026.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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