Die fünf Grade im Überblick
Es gibt fünf Pflegegrade. Welcher es wird, entscheidet keine Diagnose und kein Arzt, sondern eine Punktzahl — ermittelt in sechs Lebensbereichen bei einem Hausbesuch von etwa eineinhalb Stunden. Ich zeige Ihnen, ab wann welcher Grad gilt, was er im Alltag bedeutet und wie viel Geld dazugehört.

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Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Wie aus Punkten ein Grad wird
Die Begutachtung schaut auf sechs Lebensbereiche und fragt in jedem: Was geht noch allein, wobei ist Hilfe nötig? Daraus entsteht eine Punktzahl zwischen 0 und 100. Je höher sie ausfällt, desto stärker ist die Selbstständigkeit eingeschränkt — und desto höher der Pflegegrad.
- Pflegegrad 1ab 12,5 PunktenGeringe Beeinträchtigung
- Pflegegrad 2ab 27 PunktenErhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3ab 47,5 PunktenSchwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4ab 70 PunktenSchwerste Beeinträchtigung
- Pflegegrad 5ab 90 PunktenSchwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Wer unter 12,5 Punkten bleibt, bekommt keinen Pflegegrad. Die Bereiche werden dabei gewichtet, nicht einfach addiert — die Selbstversorgung zählt am schwersten, und bei zwei Bereichen zählt nur der höhere Wert. Wie genau, steht unter Voraussetzungen für einen Pflegegrad.
Die fünf Grade, einer nach dem anderen
Die Bezeichnungen im Gesetz sind sperrig. Deshalb hier zu jedem Grad, was er im Alltag ungefähr bedeutet. Das sind Anhaltspunkte, keine Definitionen — zwei Menschen mit demselben Grad können sehr unterschiedlich leben.
Pflegegrad 1 — geringe Beeinträchtigung
Der Alltag gelingt weitgehend allein, an einzelnen Stellen wird es mühsam: das Treppensteigen, das Anziehen der Strümpfe, der Überblick über die Medikamente. Pflegegrad 1 ist der Einstieg — er wurde 2017 neu geschaffen, um Menschen früher zu erreichen, statt zu warten, bis viel mehr nicht mehr geht.
Pflegegeld gibt es hier nicht. Dafür anderes, das oft unterschätzt wird: den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse für den Umbau der Wohnung, einen Hausnotruf und die kostenlose Pflegeberatung. Für viele Familien ist das der wirksamste Grad überhaupt, weil er früh kommt.
Alles zu Pflegegrad 1 — Voraussetzungen, alle Leistungen im Einzelnen und was 2027 wegfallen soll.
Pflegegrad 2 — erhebliche Beeinträchtigung
Hilfe wird regelmäßig gebraucht, meist täglich: beim Waschen, beim Anziehen, beim Zubereiten der Mahlzeiten. Vieles geht noch selbst, aber es dauert länger und braucht jemanden in der Nähe.
Pflegegrad 2 ist der häufigste Grad und zugleich der erste mit Pflegegeld. Wer bisher gedacht hat, Pflege beginne erst bei Bettlägerigkeit, findet sich meist hier wieder.
Alles zu Pflegegrad 2 — Voraussetzungen, alle Leistungen im Einzelnen und was 2027 geplant ist.
Pflegegrad 3 — schwere Beeinträchtigung
Die Unterstützung ist mehrmals täglich nötig und lässt sich nicht mehr nebenbei erledigen. Häufig ist jetzt ein Pflegedienst im Haus, oder eine Angehörige hat ihre Arbeitszeit reduziert. Bei Demenz ist Pflegegrad 3 oft der Punkt, an dem die Aufsicht rund um die Uhr zum Thema wird.
Alles zu Pflegegrad 3 — Voraussetzungen, alle Leistungen im Einzelnen und was 2027 geplant ist.
Pflegegrad 4 — schwerste Beeinträchtigung
Fast alle Bereiche des Alltags brauchen Hilfe, oft auch nachts. Die Pflege bestimmt den Tagesablauf der ganzen Familie. Spätestens hier lohnt es sich, die Entlastungsangebote ernsthaft zu prüfen — Verhinderungspflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege —, bevor die Kräfte aufgebraucht sind.
Alles zu Pflegegrad 4 — Voraussetzungen, alle Leistungen im Einzelnen und was 2027 geplant ist.
Pflegegrad 5 — schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Der höchste Grad. Die pflegerische Versorgung ist umfassend und stellt besondere Anforderungen — rund um die Uhr, meist mit mehreren Beteiligten. Pflegegrad 5 kann in Ausnahmefällen auch unterhalb von 90 Punkten vergeben werden, wenn ein besonders schwerer Hilfebedarf vorliegt.
Alles zu Pflegegrad 5 — Voraussetzungen, alle Leistungen im Einzelnen und was 2027 geplant ist.
Was der Grad beim Pflegegeld ausmacht
Pflegegeld bekommt, wer zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird. Es wird monatlich an die pflegebedürftige Person überwiesen, die frei darüber verfügt.
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat |
|---|---|
| 1 | kein Pflegegeld |
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Das Pflegegeld ist nur eine von vielen Leistungen. Dazu kommen je nach Grad die Pflegesachleistung, Tages- und Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege, der Entlastungsbetrag und Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnungsumbau. Einen Überblick über alles finden Sie unter Leistungen und Budgets.
Wie viele Menschen welchen Grad haben
Die Zahl der Menschen mit Pflegegrad hat sich seit Einführung des Systems fast verdoppelt. Besonders auffällig ist der Zuwachs bei Pflegegrad 1 — von gut 167.000 im Jahr 2017 auf über eine Million.

Rechnet man die privat Versicherten hinzu, werden in Deutschland inzwischen mehr als sechs Millionen Menschen gepflegt und umsorgt. Der Anstieg liegt nicht daran, dass wir kränker werden — er liegt vor allem daran, dass seit 2017 auch geistige und seelische Einschränkungen zählen und dass mehr Menschen ihren Anspruch tatsächlich geltend machen.
Wie die Einstufung zustande kommt
Den Pflegegrad ermittelt bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten das Unternehmen MEDICPROOF. Das Verfahren heißt Neues Begutachtungsassessment, kurz NBA, und läuft in drei Schritten ab.

Zuerst werden Angaben gesammelt: zur Person, zur Vorgeschichte, zur Wohn- und Versorgungssituation, dazu die ärztlichen Befunde. Dann folgt die eigentliche Abfrage entlang der Module. Am Ende stehen Empfehlungen — zu Vorsorge und Reha, zu Hilfsmitteln, zum Umbau der Wohnung und zur Beratung.
Insgesamt gibt es acht Module. Für den Pflegegrad zählen die ersten sechs. Die Module 7 und 8 — außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung — werden erhoben, gehen aber nicht in die Punktzahl ein; sie runden das Bild ab und fließen in die Empfehlungen.
Mobilität
Aufstehen, Treppen, Umsetzen
10 % der Bewertung
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Örtliche Orientierung, Erkennen von Personen
15 % zusammen mit Bereich 3 der Bewertung
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr
15 % zusammen mit Bereich 2 der Bewertung
Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen
40 % der Bewertung
Umgang mit Krankheit und Therapie
Medikamente, Verbände, Arztbesuche
20 % der Bewertung
Alltagsleben und soziale Kontakte
Tagesstruktur, Kontakte halten
15 % der Bewertung
Wo die Pflegestufen geblieben sind
Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen. Zum 1. Januar 2017 wurden sie durch die fünf Pflegegrade abgelöst. Wer damals schon eine Stufe hatte, wurde automatisch übergeleitet und musste nichts tun — niemand wurde dabei schlechtergestellt.
Der Unterschied ist grundsätzlicher, als die neue Zählweise vermuten lässt: Die Pflegestufen maßen vor allem Minuten — wie lange die Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität dauerte. Die Pflegegrade messen Selbstständigkeit. Damit zählen geistige und seelische Einschränkungen endlich gleichrangig mit. Für Menschen mit Demenz war das die entscheidende Änderung.
Wie geht es weiter?
- Pflegegrad-Rechner — führt durch dieselben sechs Bereiche wie die Begutachtung und zeigt, welcher Grad realistisch ist. Kostenfrei.
- Voraussetzungen für einen Pflegegrad — welche drei Dinge zusammenkommen müssen
- Pflegegrad beantragen — der Weg zum Antrag
- Pflegetagebuch führen — die Vorbereitung, die den Unterschied macht
- Höherstufung beantragen — wenn der Grad nicht mehr zur Lage passt
§§ 14 und 15 SGB XI
Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingt in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist und deshalb dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist. Wie stark, wird in sechs Bereichen erhoben, unterschiedlich gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl verrechnet. Diese Punktzahl ordnet die Person einem von fünf Pflegegraden zu; in besonderen Bedarfslagen ist der höchste Grad auch unterhalb der regulären Punktgrenze möglich.
Sinngemäß zusammengefasst. Rechtsstand 01.01.2026.





