Zum Inhalt springen
10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Voraussetzungen für einen Pflegegrad


Ob jemand einen Pflegegrad bekommt, entscheidet sich nicht an der Diagnose und nicht am Alter. Es entscheidet sich daran, wie viel Hilfe im Alltag nötig ist — und wie lange schon. Welche drei Dinge zusammenkommen müssen, wie gemessen wird und was dabei ausdrücklich keine Rolle spielt — das gehe ich hier mit Ihnen durch.

Beratungsgespräch am Schreibtisch: eine jüngere Frau erklärt mit offenen Händen etwas, eine ältere Frau hört ihr zugewandt zu.
Aktualisiert am 18.09.2026

Beitrag teilen

Für Instagram und TikTok gibt es keinen Teilen-Link – dort fügen Sie die Adresse selbst ein. Auf dem Handy führt „Mit einer App teilen“ direkt zu allen installierten Apps.

Keine Daten ohne Ihr Zutun: Diese Seite lädt nichts von Facebook, LinkedIn oder WhatsApp. Erst wenn Sie auf einen der Knöpfe tippen, öffnet sich der jeweilige Dienst.

Drei Dinge müssen zusammenkommen

In der Beratung höre ich oft den Satz: „Meine Mutter hat doch Demenz, dann steht ihr ein Pflegegrad zu.“ So funktioniert es leider nicht — und das ist für viele Familien die erste Überraschung. Geprüft wird nicht, was jemand hat, sondern was daraus folgt.

1. Die Selbstständigkeit ist dauerhaft beeinträchtigt

Der Kern der Sache. Es geht um alltägliche Dinge: aufstehen, sich waschen, anziehen, essen, Medikamente nehmen, sich orientieren, mit anderen in Kontakt bleiben. Wer das nicht mehr ohne fremde Hilfe schafft, ist im Sinne des Gesetzes pflegebedürftig — unabhängig davon, welche Erkrankung dahintersteht.

Auch geistige und seelische Einschränkungen zählen dabei genauso wie körperliche. Das war früher anders und ist bis heute wenig bekannt: Wer körperlich fit ist, aber sich nicht mehr orientieren kann, hat denselben Anspruch auf eine Begutachtung.

2. Der Zustand hält an

Ein gebrochenes Bein, das in acht Wochen wieder verheilt, führt zu keinem Pflegegrad. Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

Wichtig ist das Wort voraussichtlich. Sie müssen nicht warten, bis die Zeit verstrichen ist. Wenn absehbar ist, dass der Zustand bleibt, können Sie sofort einen Antrag stellen — und sollten es auch.

3. Sie sind lange genug versichert

Die Pflegeversicherung ist eine Versicherung, und wie jede Versicherung verlangt sie eine Vorlaufzeit. Nötig sind zwei Versicherungsjahre innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung. Für Kinder gilt die Versicherungszeit eines Elternteils.

In der Praxis ist diese Hürde selten ein Problem: Wer in Deutschland krankenversichert ist, ist automatisch auch pflegeversichert. Sie zahlen also längst ein, ohne dass Sie sich je dafür entscheiden mussten.

Woran die Selbstständigkeit gemessen wird

Die Begutachtung schaut auf sechs Lebensbereiche. In jedem wird gefragt: Was geht noch allein, wobei ist Hilfe nötig? Die Bereiche zählen unterschiedlich stark — die Selbstversorgung wiegt am schwersten.

  1. Mobilität

    Aufstehen, Treppen, Umsetzen

    10 % der Bewertung

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

    Örtliche Orientierung, Erkennen von Personen

    15 % zusammen mit Bereich 3 der Bewertung

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

    Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr

    15 % zusammen mit Bereich 2 der Bewertung

  4. Selbstversorgung

    Waschen, Anziehen, Essen

    40 % der Bewertung

  5. Umgang mit Krankheit und Therapie

    Medikamente, Verbände, Arztbesuche

    20 % der Bewertung

  6. Alltagsleben und soziale Kontakte

    Tagesstruktur, Kontakte halten

    15 % der Bewertung

Aus den Antworten entstehen Punkte, und die Punkte ergeben den Pflegegrad. Zwei Dinge überraschen dabei regelmäßig: Die Bereiche werden gewichtet, nicht einfach addiert. Und bei den Bereichen 2 und 3 zählt nur der höhere der beiden Werte, nicht die Summe.

Ab wann welcher Pflegegrad

  1. Pflegegrad 1ab 12,5 PunktenGeringe Beeinträchtigung
  2. Pflegegrad 2ab 27 PunktenErhebliche Beeinträchtigung
  3. Pflegegrad 3ab 47,5 PunktenSchwere Beeinträchtigung
  4. Pflegegrad 4ab 70 PunktenSchwerste Beeinträchtigung
  5. Pflegegrad 5ab 90 PunktenSchwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Wer unter der ersten Schwelle bleibt, bekommt keinen Pflegegrad. Das ist bitter, wenn man den Antrag mit Hoffnung gestellt hat — aber es ist keine Entscheidung für immer. Verschlechtert sich der Zustand, können Sie jederzeit erneut beantragen.

Was ausdrücklich keine Rolle spielt

Über kaum etwas kursieren so viele falsche Annahmen. Nichts von dem hier Genannten beeinflusst, ob Sie einen Pflegegrad bekommen:

  • Ihr Alter. Pflegegrade gibt es vom Säugling bis ins hohe Alter. Bei Kindern wird anders gemessen, aber der Anspruch besteht genauso.
  • Die Diagnose allein. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können unterschiedliche Pflegegrade haben — oder einer gar keinen. Es kommt darauf an, was im Alltag noch geht.
  • Einkommen und Vermögen. Die Pflegeversicherung prüft nichts davon. Sie müssen keine Kontoauszüge vorlegen.
  • Wo Sie wohnen. Zu Hause, im betreuten Wohnen oder im Heim — der Pflegegrad wird überall gleich festgestellt.
  • Wer pflegt. Ob Angehörige helfen, ein Pflegedienst kommt oder bisher niemand da ist, ändert an der Einstufung nichts.
  • Ein Schwerbehindertenausweis. Der Grad der Behinderung und der Pflegegrad sind zwei getrennte Systeme mit eigenen Verfahren. Ein GdB von 100 bedeutet keinen automatischen Pflegegrad — und umgekehrt.

Wie geht es weiter?

Wenn die drei Voraussetzungen auf Ihre Situation passen, ist der nächste Schritt der Antrag bei der Pflegekasse. Er ist formlos und kostet nichts.

§§ 14, 15 und 33 SGB XI

Pflegebedürftig ist, wer bei den alltäglichen Verrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist — körperlich, geistig oder seelisch bedingt, und in allen drei Fällen gleichrangig. Wie stark die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist, wird in sechs Lebensbereichen erhoben und zu einem Punktwert verrechnet; daraus ergibt sich der Pflegegrad. Leistungen erhält, wer davor eine Mindestzeit in der Pflegeversicherung versichert war.

Sinngemäß zusammengefasst. Rechtsstand 01.01.2026.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
Pflegegrad Pflegegrad Leistungen Leistungen Prävention Prävention Erkrankungen & Lebenslagen Erkrankungen & Lebenslagen Kurse Kurse Beratung Beratung Pflege-Cockpit Suche Weiter Download Telefontermin Termin Passt zu mir Checkliste Antrag stellen Bescheid & Widerspruch Frist Rechner Häusliche Pflege Stationäre Pflege Bewegung & Kurs Entlastung & Budget Tipp Hinweis Achtung Geprüft Pflege-Dschungel Mit KI erstellt Schließen