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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

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Pflegegrad bei Demenz


„Mein Mann kann sich doch noch selbst anziehen.“ Dieser Satz kostet Familien bei der Begutachtung regelmäßig einen ganzen Pflegegrad. Denn bei Demenz zählt nicht, was jemand körperlich könnte — sondern was er ohne Erinnerung, ohne Anleitung und ohne Aufsicht tatsächlich tut. Diesen Unterschied erkläre ich hier — und wie Sie ihn im Termin sichtbar machen.

Eine ältere Frau beugt sich von hinten zu ihrem Mann, legt ihm beide Hände auf die Schultern und sieht ihn zugewandt an; er blickt ruhig zur Seite.
Aktualisiert am 26.09.2026

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Warum Demenz früher durchs Raster fiel

Bis 2016 wurde in Minuten gerechnet. Gezählt wurde, wie lange die Hilfe beim Waschen, beim Essen und beim Gehen dauerte. Wer körperlich fit war, kam auf wenige Minuten — und ging leer aus. Dass eine Frau mit Demenz zwar selbst zum Kühlschrank läuft, dort aber nicht mehr weiß, warum sie hingegangen ist, tauchte in dieser Rechnung nirgends auf.

Seit dem 1. Januar 2017 ist das anders. Gemessen wird die Selbstständigkeit, und geistige und seelische Einschränkungen zählen dabei gleichrangig mit körperlichen. Für Menschen mit Demenz war das die wichtigste Änderung in der Geschichte der Pflegeversicherung.

Trotzdem hält sich der alte Reflex hartnäckig — auch in Familien. Wer glaubt, Pflege beginne erst mit dem Rollstuhl, stellt den Antrag Jahre zu spät.

Der Satz, auf den alles ankommt

Die Gutachterin fragt nicht: Kann Ihr Mann sich anziehen? Sie beurteilt, ob Ihr Mann sich selbstständig anzieht. Das sind zwei verschiedene Dinge, und der Unterschied entscheidet über Punkte.

Nicht selbstständig ist auch, wer

  • erinnert werden muss — die Kleidung liegt bereit, aber ohne Aufforderung passiert nichts,
  • angeleitet werden muss — Schritt für Schritt, jeden Tag aufs Neue,
  • beaufsichtigt werden muss — weil sonst der Pullover verkehrt herum sitzt oder die Winterjacke im Juli angezogen wird,
  • motiviert werden muss — weil Antrieb und Interesse fehlen,
  • etwas beginnt und nicht zu Ende bringt.

Jede dieser Situationen ist Hilfebedarf im Sinne des Gesetzes — auch wenn Sie dabei keinen Finger anlegen, sondern nur danebenstehen und reden. Genau das übersehen Angehörige, weil es sich nicht wie Pflege anfühlt. Es ist aber welche, und zwar oft die anstrengendste.

Welche Bereiche bei Demenz besonders zählen

Zwei der sechs Bereiche sind bei Demenz naheliegend: die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten — Orientierung, Erinnern, Erkennen von Personen — und die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, also nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr bei der Pflege, Weglauftendenz. Von diesen beiden zählt allerdings nur der höhere Wert, nicht die Summe.

Der eigentliche Hebel liegt woanders: bei der Selbstversorgung. Sie ist der mit Abstand schwerste Bereich der ganzen Begutachtung — und genau hier wird bei Demenz am meisten verschenkt. Waschen, Anziehen, Essen, Toilette: Wenn all das nur mit Erinnern und Anleiten funktioniert, gehört es dorthin. Wer stattdessen sagt „das macht sie noch allein“, verschenkt den gewichtigsten Teil der Bewertung.

Ebenfalls oft unterschätzt: der Umgang mit Krankheit und Therapie. Medikamente zuverlässig und richtig einzunehmen ist bei Demenz früh nicht mehr möglich. Wer die Tabletten stellt, kontrolliert und ihre Einnahme überwacht, leistet Hilfe — auch wenn es nur zwei Minuten dauert.

So bereiten Sie den Termin vor

  • Führen Sie zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch. Nicht nur, was Sie tun — auch, woran Sie erinnern, was Sie beaufsichtigen, wie oft Sie etwas wiederholen. Das Pflegetagebuch gibt Ihnen die Struktur dafür.
  • Notieren Sie die Nächte. Nächtliche Unruhe ist einer der stärksten Belastungsfaktoren und wird im Gespräch fast immer vergessen, weil man tagsüber nicht daran denkt.
  • Seien Sie dabei. Als Angehörige dürfen und sollen Sie beim Termin anwesend sein. Sie sehen den Alltag, die Gutachterin sieht eineinhalb Stunden davon.
  • Bitten Sie um ein getrenntes Gespräch, wenn Sie Dinge ansprechen möchten, die die betroffene Person nicht über sich hören sollte. Das ist üblich und niemandem unangenehm.
  • Sammeln Sie Belege: Arztbriefe, Medikamentenplan, Entlassungsberichte, gern auch eine formlose Notiz der Hausärztin über den Verlauf.

Wenn der Pflegegrad da ist

Bei Demenz sind vor allem die Leistungen wertvoll, die Ihnen als pflegender Person Luft verschaffen: der Entlastungsbetrag für Betreuungsangebote und Alltagshilfen, die Tagespflege für verlässliche Stunden am Tag, die Verhinderungspflege für Ihre eigene Auszeit. Nutzen Sie diese Angebote früh — nicht erst, wenn nichts mehr geht.

Und beobachten Sie den Verlauf weiter. Demenz schreitet fort, oft in Stufen. Wenn die Belastung merklich zunimmt, ist eine Höherstufung möglich — mit den Aufzeichnungen, die Sie ohnehin führen, ist der Antrag schnell gestellt.

Wie geht es weiter?

§§ 14 und 15 SGB XI

Pflegebedürftigkeit kann körperlich, geistig oder seelisch bedingt sein — das Gesetz stellt die drei ausdrücklich gleich. Bewertet wird der Grad der Selbstständigkeit, und als nicht selbstständig gilt auch, wer eine Tätigkeit nur nach Aufforderung, unter Anleitung oder unter Aufsicht ausführt. Damit sind die Folgen einer Demenz vollständig erfasst, auch ohne körperliche Einschränkung.

Sinngemäß zusammengefasst. Rechtsstand 01.01.2026.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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