Seite wählen

Pflegereform 2028 – Pflegebegleitung Teil 3:

Wollen Kommunen die Pflegebegleitung ab 2028 übernehmen?

Neue Regeln zur Pflegegrad-Einstufung ab 2027

Ich bat ChatGPT um die freundliche Unterstützung bei der Analyse und Aufbereitung des Referentenentwurfs und der Dokumentation der relevantesten Inhalte für die Menschen mit Pflegebedarf und ihre pflegenden Angehörigen. Dies als Transparenzinformation vorab.

 

Pflegebegleitung ab 2028: Kommunen sollen sich entscheiden – bevor sie wissen, was genau auf sie zukommt

Kommunen und Länder stehen im kommenden Jahr vor einer schwierigen finanzpolitischen Entscheidung. Nach dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz sollen sie bis spätestens 31. Mai 2027 gegenüber dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen anzeigen, ob sie die Verantwortung für die neue Pflegebegleitung übernehmen wollen.

Das Problem: Die dafür entscheidenden Grundlagen liegen zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich noch gar nicht vollständig vor.

Denn die bundeseinheitlichen Pflegebegleitungs-Richtlinien sollen erst bis zum 30. Juni 2027 erlassen werden – also einen Monat nach der Anzeige-Frist. Erst diese Richtlinien sollen verbindlich regeln, was Pflegebegleitung konkret bedeutet: Inhalte, Ablauf, Durchführung, Fallmanagement, besondere Unterstützungsbedarfe, Steuerung komplexer Pflegesituationen und Fristen zur Sicherstellung der Versorgung.

Damit entsteht ein echtes Planungsdilemma: Kommunen sollen sich zu einer Aufgabe bekennen, deren konkrete Anforderungen, Personalbedarf und Kostenrisiken noch nicht abschließend definiert sind.

Hier hilft der Pflegebegleitung-Businessplan-Rechner vom Pflege-Dschungel.

Mit dem Rechner können kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger eine sehr konkrete Einschätzung vornehmen:

  • Wie viele pflegebedürftige Menschen könnten in der Kommune betroffen sein?
  • Wie viele Beratungs- und Begleitungsfälle sind realistisch?
  • Welcher Personalbedarf könnte entstehen?
  • Und welche Finanzierungslücke bleibt möglicherweise bei kommunaler Durchführung?

Der Rechner ersetzt keine detaillierte Haushalts- oder Organisationsplanung. Er hilft aber dabei, frühzeitig Größenordnungen sichtbar zu machen – und politische Entscheidungen nicht im Blindflug treffen zu müssen. Zusätzlich zu den laufenden Kosten muss natürlich noch der Aufwand für den Aufbau der kommunalen Strukturen, vom Büro bis zur Personalakquisition, zusätzlich berücksichtigt werden.

Denn wer bis zum 31. Mai 2027 Verantwortung übernehmen soll, benötigt vorher zumindest eine belastbare Vorstellung davon, welche finanziellen und organisatorischen Folgen diese Entscheidung haben kann.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

Pflegebegleitung unterstützt ab 2028
Nachfrage Pflegebegleitung 2028
Nachfrage Pflegebegleitung 2028

Ein Businessplan mit Augenzwinkern – aber mit ernstem Kern

Natürlich gehe ich nicht ernsthaft davon aus, dass dieser hier erstellte Businessplan-Rechner die finale Entscheidungsgrundlage einer Kommune ersetzt. Am Ende braucht es dafür belastbare regionale Daten, politische Bewertung, Haushaltsprüfung, Personalplanung und rechtliche Klärung.

Aber genau darum geht es: Wer sich nur etwas intensiver mit den geplanten Aufgaben der Pflegebegleitung beschäftigt, merkt sehr schnell, welche Dimension diese Reform bekommen kann. Es geht nicht um ein paar zusätzliche Beratungstermine, sondern um eine umfangreiche, verantwortungsvolle und dauerhaft vorzuhaltende Unterstützungsstruktur.

Der Rechner und der Businessplan sollen deshalb vorrangig eines leisten: sichtbar machen, welche personellen, finanziellen und organisatorischen Fragen Kommunen beantworten müssten, bevor sie eine solche Aufgabe übernehmen. Gerade weil viele Kommunen heute bereits finanziell und personell am Limit arbeiten, ist diese Frage alles andere als nebensächlich.

Und der Beitrag macht noch etwas deutlich: Eine sinnvolle Weiterentwicklung der begleitenden Pflegeberatung wird nur gelingen, wenn bestehende Infrastrukturressourcen konsequent einbezogen werden. Dazu gehören insbesondere die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannten unabhängigen Pflegeberatungsstellen, die bereits heute qualifiziert, erfahren und nah an den Familien arbeiten. Diese Strukturen dürfen nicht ersetzt, sondern müssen gezielt gestärkt und in ein neues Modell eingebunden werden.

Wo kann die Pflegebegleitung schön gerechnet werden?

Die Eckwerte des Rechners sind plausibel hergeleitet. Die fachlichen Annahmen und Berechnungsgrundlagen können weiter unten auf der Seite im Detail nachvollzogen werden.

Am Ende haben Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und kommunale Finanzverantwortliche aber zwei zentrale Stellschrauben, mit denen sich der Kostenplan beeinflussen lässt:

1. Quantitativ: Wie viele Menschen werden tatsächlich erreicht?
Je weniger Pflegebedürftige und Angehörige das Angebot kennen, verstehen oder nutzen, desto niedriger fallen die Fallzahlen aus. Eine Pflegebegleitung, die kaum beworben, schlecht erreichbar oder nur zurückhaltend angeboten wird, verursacht zunächst weniger Kosten. Sie erfüllt dann aber auch kaum den politischen Anspruch, Pflegebedürftige und Angehörige wirksam zu unterstützen.

2. Qualitativ: Wie viel Zeit wird pro Fall eingeplant?
Auch über die zeitliche Ausstattung lässt sich der Kostenrahmen deutlich verändern. Werden Beratungs- und Begleitungseinsätze knapp kalkuliert, sinkt der Stundenaufwand – und damit der Personalbedarf. Gleichzeitig steigt aber das Risiko, dass komplexe Pflegesituationen nicht ausreichend erkannt, begleitet und stabilisiert werden.

Genau darin liegt die politische Brisanz: Pflegebegleitung kann auf dem Papier relativ günstig erscheinen, wenn man sie mit niedrigen Nutzungsquoten und kurzen Einsatzzeiten kalkuliert. Ob damit aber tatsächlich Versorgung gesichert, Angehörige entlastet und Krisen vermieden werden, ist eine ganz andere Frage.

Der Rechner macht diese Stellschrauben sichtbar. Er zeigt nicht nur, welche Kosten bei einer ernsthaft ausgestalteten Pflegebegleitung entstehen können, sondern auch, an welchen Punkten Kommunen die Aufgabe rechnerisch klein halten könnten.

Beispielrechnung: Muster-Kommune Kiel

Als Muster-Kommune haben wir im Rechner beispielhaft die Stadt Kiel eingetragen. Kiel ist uns zuletzt durch einen ARD-Bericht zur angespannten kommunalen Finanzlage besonders aufgefallen – und eignet sich deshalb gut, um das Planungsdilemma sichtbar zu machen.

Die Beispielwerte sind aber nicht fest vorgegeben. Jede interessierte Kommune kann den Rechner einfach auf die eigene Situation anpassen: Stadt- oder Kommunenamen ändern, Einwohnerzahl eintragen und die weiteren Annahmen entsprechend anpassen.

So entsteht eine erste eigene Planungssituation für die Frage: Was würde die Übernahme der Pflegebegleitung ab 2028 für unsere Kommune bedeuten?

Ihr individueller Businessplan zum Download

Am unteren Ende des Rechners kann anschließend ein vollständiger Businessplan heruntergeladen werden. Dieser enthält die gewählten Eckwerte, die zugrunde gelegten Annahmen, die berechneten Fallzahlen, den möglichen Personalbedarf sowie die daraus abgeleiteten Kosten- und Finanzierungseffekte.

Damit wird aus einer abstrakten gesetzlichen Vorgabe eine konkrete kommunale Entscheidungsgrundlage.

Businessplan-Rechner Pflegebegleitung 2028

Überschlägiger Kalkulator für Kommunen, Landkreise und Städte zur Abschätzung von Fallzahlen, Leistungsbedarf, Personalbedarf, Kosten und möglichen Pauschalerlösen für die kommunale Pflegebegleitung.

Eingaben

Der Name erscheint prominent im individuellen Businessplan.
Individuell bis 3.000.000 Einwohner fein justierbar. Im Deutschland-Modus wird automatisch mit 83.500.000 Einwohnern gerechnet.

Pflegeprävalenz zur Gesamtbevölkerung

Dieser Wert wird direkt aus der Gesamtbevölkerung berechnet, nicht aus der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt.
Dieser Wert bildet die Gruppe mit mindestens einem jährlichen Pflichtbesuch ab.

Intensität und Leistungspakete

1,0 = geringe Intensität, 2,0 = durchschnittlich, 3,0 = hohe Intensität.

Erweiterte Personal- und Finanzannahmen

Kernergebnisse

5.900häuslich versorgte Pflegebedürftige
18.780Gesamtstunden pro Jahr
13,6benötigte Vollzeitäquivalente
3,2Ø Stunden je häuslich versorgtem Pflegebedürftigen
Finanzierungslücke-452.580 €

Karte 1: Struktur des Verantwortungsbereichs

Kommune / Stadt / RegionKiel
BerechnungsmodusIndividuelle Kommune
Einwohnerzahl100.000
Faktor Pflegebedürftige insgesamt6,8 %
Pflegebedürftige gesamt6.800
Faktor häuslich versorgte Pflegebedürftige5,9 %
Häuslich versorgte Pflegebedürftige5.900
Faktor Pflegegeld/Entlastungsbudget3,7 %
Pflegegeld/Entlastungsbudget mit Pflichtbesuch3.700

Karte 2: Leistungsbedarf

Falltyp und BerechnungsgrundlageAbsolute FallzahlStunden je FallGesamtstunden

Karte 3: Personalbedarf

Gesamtstunden pro Jahr18.780
Personentage pro Jahr2.408
Produktive Jahresstunden je Vollzeitkraft1.380 Std.
Benötigte Vollzeitäquivalente13,6

Karte 4: Wirtschaftlichkeit

Jahreserlös aus Pauschale861.400 €
Kalkulatorische Gesamtkosten1.314.600 €
Saldo-453.200 €
Kosten je häuslich versorgtem Pflegebedürftigen223 €
Erlös je häuslich versorgtem Pflegebedürftigen146 €
Kostenstundensatz70 €
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine überschlägige Planungsgrundlage für kommunale Verantwortliche. Die Ergebnisse beruhen auf pauschalen Annahmen und ersetzen keine detaillierte Personal-, Finanz- oder Rechtsplanung. Regionale Versorgungsstrukturen, Altersstruktur, Pflegegradverteilung, Personalverfügbarkeit und organisatorische Vorgaben können die tatsächlichen Werte deutlich beeinflussen.

Mit diesen Annahmen rechnet der Pflegebegleitung-Businessplan-Rechner:

Die Werte sind plausible Modellannahmen, keine gesetzlichen Vorgaben. Sie beziehen sich auf den durchschnittlichen fachlichen und administrativen Gesamtaufwand einschließlich Vor- und Nachbereitung, soweit dies beim jeweiligen Paket angegeben ist. 1 Personentag = 7,8 Arbeitsstunden

Zeitaufwand für die Aufgabenpakete 1–16

Nr.

Aufgabenpaket

Typische Einheit

Niedrig

Realistisch

Hoch

1

Unterstützungsbedarf erkennen und dokumentieren

je Erstassessment

1,5 Std.

2,5 Std.

4,0 Std.

2

Stabiles Versorgungsarrangement aufbauen

je Fall/Planungsvorgang

2,0 Std.

4,0 Std.

8,0 Std.

3

Begleitung im Pflegealltag

je Folgekontakt

0,5 Std.

1,0 Std.

2,0 Std.

4

Individuelle Anleitung und Schulung

je Schulungstermin

2,0 Std.

3,5 Std.

6,0 Std.

5

Präventionsempfehlungen umsetzen

je Empfehlung/Fall

1,0 Std.

2,0 Std.

4,0 Std.

6

Rehabilitation unterstützen

je Rehabilitationsvorgang

1,5 Std.

3,0 Std.

6,0 Std.

7

Maßnahmen nach Krankenhaus/Reha umsetzen

je Entlassungsfall

2,0 Std.

4,0 Std.

8,0 Std.

8

Hilfs- und Pflegehilfsmittelberatung

je Vorgang

1,0 Std.

2,0 Std.

4,0 Std.

9

Pflegende Angehörige einbeziehen

je Beratung/Assessment

1,0 Std.

2,0 Std.

4,0 Std.

10

Unterstützung in Akutsituationen

je Akutfall

1,5 Std.

3,0 Std.

8,0 Std.

11

Fachliche Einschätzung für Akutleistungen

je Stellungnahme

0,75 Std.

1,5 Std.

3,0 Std.

12

Fallmanagement bei komplexem Bedarf

je komplexem Fall/Jahr

12 Std.

24 Std.

60 Std.

13

Jährlicher Pflichtbesuch

je Besuch

2,0 Std.

2,75 Std.

4,0 Std.

14

Handeln bei nicht gesicherter Versorgung

je auffälligem Fall

4,0 Std.

8,0 Std.

16 Std.

15

Termine und Kontakte organisieren

je aktivem Fall/Jahr

0,5 Std.

1,0 Std.

2,0 Std.

16

Dokumentation und Datenübermittlung

je relevantem Vorgang

0,5 Std.

1,0 Std.

2,5 Std.


Erläuterung der einzelnen Zeitansätze

1. Unterstützungsbedarf erkennen und dokumentieren

Realistischer Aufwand: 2,5 Stunden je Erstassessment

Enthalten:

  • Akten- und Gutachtenprüfung: 30 Minuten
  • Gespräch und Bedarfserhebung: 75 Minuten
  • Belastungs- und Risikoeinschätzung: 15 Minuten
  • Dokumentation und erste Maßnahmenfestlegung: 30 Minuten

Bei komplexen Fällen mit mehreren Pflegepersonen, psychischen Belastungen oder unklarer Versorgungslage können vier Stunden und mehr erforderlich sein.


2. Stabiles Versorgungsarrangement aufbauen

Realistischer Aufwand: 4 Stunden je Fall

Enthalten:

  • vorhandene Hilfen und Ressourcen erfassen,
  • Versorgungslücken feststellen,
  • geeignete Dienste oder Angebote recherchieren,
  • Kontakte herstellen,
  • Zuständigkeiten klären,
  • ersten Versorgungsplan erstellen.

Der Aufwand steigt erheblich, wenn:

  • kein Pflegedienst verfügbar ist,
  • mehrere Leistungsträger beteiligt sind,
  • familiäre Konflikte bestehen,
  • Leistungen nach verschiedenen Sozialgesetzbüchern benötigt werden.

3. Begleitung im Pflegealltag

Realistischer Aufwand: 1 Stunde je Folgekontakt

Typischer Ablauf:

  • Vorbereitung: 10 Minuten
  • Telefon-, Video- oder persönlicher Kontakt: 30 bis 40 Minuten
  • Dokumentation und Nacharbeit: 10 bis 20 Minuten

Bei rein telefonischen Routinekontakten kann der Aufwand bei 30 Minuten liegen. Ein persönlicher Folgekontakt einschließlich Fahrt kann zwei Stunden oder mehr beanspruchen.


4. Individuelle Anleitung und Schulung

Realistischer Aufwand: 3,5 Stunden je Termin

Enthalten:

  • Vorbereitung anhand der Pflegesituation: 30 Minuten
  • Fahrt: 45 Minuten
  • Schulung in der Häuslichkeit: 90 Minuten
  • Dokumentation: 30 Minuten
  • Nachbereitung und Material: 15 Minuten

Bei aufwendigen Themen wie Transfer, Demenz, Sturzprävention oder komplexer Hilfsmittelnutzung können mehrere Termine notwendig sein.


5. Präventionsempfehlungen umsetzen

Realistischer Aufwand: 2 Stunden je Vorgang

Enthalten:

  • Empfehlung prüfen,
  • passende Angebote recherchieren,
  • Zugangs- und Finanzierungsmöglichkeiten klären,
  • Anbieter kontaktieren,
  • Umsetzung mit Pflegebedürftigen und Angehörigen besprechen,
  • Ergebnis dokumentieren.

Wird die Maßnahme nur erklärt, liegt der Aufwand niedriger. Muss ein konkretes Angebot gefunden und die Teilnahme organisiert werden, steigt der Aufwand.


6. Rehabilitation unterstützen

Realistischer Aufwand: 3 Stunden je Vorgang

Enthalten:

  • Reha-Empfehlung prüfen,
  • Beratung über Möglichkeiten,
  • Abstimmung mit Ärzten, Kasse oder Einrichtung,
  • Hilfe bei Unterlagen,
  • Nachverfolgung der Antragstellung,
  • Dokumentation.

Bei Ablehnungen, Widersprüchen oder fehlenden Angeboten kann der Aufwand deutlich höher liegen.


7. Maßnahmen nach Krankenhaus oder Rehabilitation umsetzen

Realistischer Aufwand: 4 Stunden je Entlassungsfall

Enthalten:

  • Entlassungsunterlagen prüfen,
  • Kontakt mit Angehörigen,
  • Pflegebedarf nach Entlassung klären,
  • Pflegedienst, Hilfsmittel oder Therapien organisieren,
  • Medikamenten- und Versorgungsfragen weiterleiten,
  • Umsetzung kontrollieren.

Bei kurzfristigen Entlassungen oder fehlenden Angeboten können acht Stunden und mehr entstehen.


8. Hilfs- und Pflegehilfsmittelberatung

Realistischer Aufwand: 2 Stunden je Vorgang

Enthalten:

  • Bedarf erfassen,
  • geeignetes Hilfsmittel auswählen,
  • Finanzierung und Zuständigkeit klären,
  • Antrag oder Verordnung unterstützen,
  • gegebenenfalls Anbieter kontaktieren,
  • Nutzung nachverfolgen.

Eine einfache Pflegehilfsmittelberatung kann deutlich kürzer sein. Wohnraumanpassung, Rollstuhlversorgung oder komplexe Transferhilfen benötigen erheblich mehr Zeit.


9. Pflegende Angehörige einbeziehen

Realistischer Aufwand: 2 Stunden je Beratung

Enthalten:

  • Belastungssituation erfassen,
  • gesundheitliche Risiken besprechen,
  • Ressourcen und Grenzen klären,
  • Entlastungsmöglichkeiten auswählen,
  • konkrete nächste Schritte vereinbaren.

Ein standardisiertes Belastungsassessment allein ist kürzer. Eine tatsächliche Entlastungsplanung mit Organisation von Angeboten benötigt mehr Zeit.


10. Unterstützung in Akutsituationen

Realistischer Aufwand: 3 Stunden je Akutfall

Enthalten:

  • telefonische Ersteinschätzung,
  • Klärung der Dringlichkeit,
  • Kontaktaufnahme mit Diensten oder Einrichtungen,
  • Organisation kurzfristiger Unterstützung,
  • Rückmeldung und Nachverfolgung,
  • Dokumentation.

Bei einem kurzfristigen Ausfall der Pflegeperson oder drohender Klinikeinweisung kann der Aufwand auf einen ganzen Arbeitstag steigen.


11. Fachliche Einschätzung für Akutleistungen

Realistischer Aufwand: 1,5 Stunden je Stellungnahme

Enthalten:

  • Sachverhalt und Unterlagen prüfen,
  • Kontakt mit Pflegebedürftigen, Angehörigen oder Diensten,
  • fachliche Bewertung,
  • schriftliche Stellungnahme,
  • Übermittlung an die Pflegekasse.

Wenn eine persönliche Begutachtung erforderlich ist, müssen zusätzlich Fahrt- und Besuchszeiten gerechnet werden.


12. Fallmanagement

Realistischer Aufwand: 24 Stunden je komplexem Fall und Jahr

Mögliche Aufteilung:

Tätigkeit

Stunden/Jahr

vertiefte Bedarfserhebung

3

Hilfe- und Versorgungsplanung

3

Kontakte zu Leistungsträgern und Diensten

6

Hausbesuche und Gespräche

6

Fallbesprechungen und Netzwerkarbeit

3

Dokumentation und Nachsteuerung

3

Gesamt

24

24 Stunden entsprechen rund drei Personentagen pro Jahr.

Bei hochkomplexen Fällen mit:

  • mehreren Leistungssystemen,
  • psychischen oder sozialen Problemen,
  • Kindeswohl- oder Gewaltschutzfragen,
  • instabiler familiärer Versorgung,
  • wiederkehrenden Krisen

können 40 bis 60 Stunden jährlich realistisch sein.


13. Jährlicher Pflichtbesuch

Realistischer Aufwand: 2,75 Stunden je Besuch

Wie im bisherigen Businessplan:

  • Vorbereitung und Terminierung: 15 Minuten
  • Fahrt: 45 Minuten
  • Besuch: 60 Minuten
  • Dokumentation: 30 Minuten
  • Nacharbeit: 15 Minuten

In Städten mit kurzen Wegen kann die Fahrtzeit geringer sein. Parkraumsuche, schwierige Erreichbarkeit und Terminverschiebungen können sie erhöhen.


14. Handeln bei nicht gesicherter Versorgung

Realistischer Aufwand: 8 Stunden je auffälligem Fall

Enthalten:

  • Feststellung und Dokumentation der Risiken,
  • konkrete Maßnahmenplanung,
  • Kontakte mit Angehörigen, Diensten oder Kasse,
  • Organisation von Verbesserungen,
  • verpflichtender Folgetermin,
  • erneute Bewertung,
  • gegebenenfalls Meldung an die Pflegekasse.

Bei einer akuten Gefährdung, rechtlichen Problemen oder fehlenden Angeboten können zwei oder mehr Personentage erforderlich sein.


15. Termine und Kontakte organisieren

Realistischer Aufwand: 1 Stunde je aktivem Fall und Jahr

Dazu gehören:

  • Terminvereinbarung,
  • Verschiebungen und Absagen,
  • Erinnerungen,
  • Zuordnung zu Fachkräften,
  • telefonische Erreichbarkeit,
  • Bearbeitung kurzer Rückfragen.

Bei mehreren Terminen und häufigen Absagen können zwei Stunden jährlich überschritten werden.

Ein Teil dieser Aufgaben kann durch Verwaltungskräfte erledigt werden und muss nicht vollständig durch Pflegefachpersonen erfolgen.


16. Dokumentation und Datenübermittlung

Realistischer Aufwand: 1 Stunde je relevantem Vorgang

Enthalten:

  • Verlaufsdokumentation,
  • Maßnahmen und Ergebnisse,
  • Einwilligungen,
  • fachliche Stellungnahmen,
  • Meldungen an Pflegekassen,
  • sichere Datenübermittlung.

Bei einem einfachen Kontakt können 15 bis 30 Minuten genügen. Komplexe Fälle mit ausführlicher Dokumentation können zwei Stunden und mehr verursachen.


Umrechnung in Personentage

Stunden

Personentage bei 7,8 Std.

1 Std.

0,13 Tage

2 Std.

0,26 Tage

4 Std.

0,51 Tage

8 Std.

1,03 Tage

16 Std.

2,05 Tage

24 Std.

3,08 Tage

40 Std.

5,13 Tage

60 Std.

7,69 Tage

Wichtig für die Kalkulation: Doppelzählungen vermeiden

Die Pakete dürfen nicht alle pauschal je Fall addiert werden.

Beispielsweise können in einem einzigen Hausbesuch gleichzeitig enthalten sein:

  • Bedarfserhebung,
  • Angehörigenberatung,
  • Hilfsmittelberatung,
  • Präventionsberatung,
  • Dokumentation.

Für einen Businessplan sollten deshalb besser Falltypen gebildet werden.

Falltyp A: einfacher Pflichtbesuch

  • Paket 13,
  • kurze Bestandteile aus 15 und 16.

Zeitbedarf: 2,5 bis 3 Stunden jährlich

Falltyp B: einfache Beratung und Begleitung

  • Paket 1,
  • einzelne Leistungen aus 3, 5, 8, 9,
  • Dokumentation.

Zeitbedarf: 4 bis 6 Stunden jährlich

Falltyp C: intensive Beratung mit Schulung

  • Erstassessment,
  • Schulung,
  • Angehörigenberatung,
  • Hilfsmittel- oder Präventionsberatung,
  • Nachkontakt.

Zeitbedarf: 8 bis 12 Stunden jährlich

Falltyp D: komplexe Pflegebegleitung

  • Bedarfserhebung,
  • mehrere Hausbesuche,
  • Versorgungsplanung,
  • Koordination,
  • Entlassmanagement,
  • Angehörigenbegleitung.

Zeitbedarf: 16 bis 30 Stunden jährlich

Falltyp E: umfassendes Fallmanagement

  • sämtliche komplexen Koordinationsaufgaben,
  • wiederkehrende Krisen,
  • mehrere Leistungsträger,
  • engmaschige Nachsteuerung.

Zeitbedarf: 30 bis 60 Stunden jährlich

Empfohlene Planungswerte

Für eine realistische Personalplanung würde ich mit folgenden Mittelwerten rechnen:

Falltyp

Planungswert

Pflichtbesuch

2,75 Std.

einfache jährliche Begleitung

5 Std.

intensive Begleitung mit Schulung

10 Std.

komplexe Begleitung

20 Std.

umfassendes Fallmanagement

40 Std.

Diese Werte sind aus meiner Sicht belastbarer als eine reine Addition der 16 Einzelpakete, weil sie Überschneidungen berücksichtigen und trotzdem den tatsächlichen Aufwand abbilden.

Der Pflege-Dschungel unterstützt die Petition der beiden Vereine Pflegende Angehörige e.V. und wir pflegen e.V.

Bitte unterschreibe auch Du/Sie diese wichtige Petition, damit die Kürzungen und Streichungen nicht zum Gesetz werden.

Noch ist Zeit, etwas zu ändern!

Pflege-Cockpit
Pflege-Cockpit
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.
Mit dem Pflege-Dschungel Newsletter ab sofort nichts verpassen!
Pflege-Dschungel Lampe

Pflege-Dschungel

TEUS – Transparenz und Erleichterung im Umgang mit der Sozialgesetzgebung UG haftungsbeschränkt

Friedrich Karl Straße 90
28205 Bremen

Hendrik Dohmeyer

Verantwortlich

Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel

Rechtliches

Pflegeleistungen 2026

Download für 2026