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Pflege-Neuordnungsgesetz: Wer schützt die Pflege zu Hause?

Die Debatte um das Pflege-Neuordnungsgesetz spitzt sich zu. Am Wochenende haben führende SPD-Politiker Widerstand gegen die Reformpläne angekündigt.

Veröffentlicht am 28.09.2026 5 Minuten

Titelbild „Streit um die Pflegereform – Wer schützt die Pflege zu Hause?“: zwei Politikerporträts vor dem Reichstag, links rot, rechts blau, durch einen Riss getrennt. Das Bild ist KI-erzeugt und im Bild entsprechend gekennzeichnet.

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Stand: Entwurf, noch nicht beschlossen

Dieser Beitrag beschreibt den Stand vom 28. September 2026. Das Pflege-Neuordnungsgesetz ist ein Gesetzentwurf – weder im Kabinett beschlossen noch im Bundestag verabschiedet. Alles, was hier mit „soll“ oder „wäre“ beschrieben wird, kann sich noch ändern. Die heute geltenden Leistungen finden Sie unter Leistungen der Pflegeversicherung.

Gesundheitsminister Carsten Linnemann versucht zum Wochenbeginn, die Wogen zu glätten. Der Kabinettsbeschluss bleibt für Mittwoch, den 30. September, angestrebt. Während über einen Pflegedeckel für Heimbewohner gestritten wird, drohen jedoch zentrale Entlastungen für die häusliche Pflege aus dem Blick zu geraten – allen voran die Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege: Auszeiten aus dem eigenen Budget bezahlen?

Die Verhinderungspflege gehört zu den wichtigsten niedrigschwelligen Entlastungsformen für pflegende Angehörige. Sie ermöglicht Ersatzpflege, wenn die übliche Pflegeperson ausfällt oder eine Auszeit braucht. Gerade stundenweise Unterstützung durch vertraute Menschen kann helfen, häusliche Pflege langfristig durchzuhalten.

Nach den Reformplänen soll sie als eigenständige Leistung entfallen und in neuen Budgets aufgehen. Wer bislang Pflegegeld bezieht, müsste die entsprechende Ersatzpflege künftig aus dem neuen Entlastungsbudget finanzieren, das an die Stelle des Pflegegeldes tritt. Dieses soll zwar höher ausfallen, muss aber zusätzliche Aufgaben einschließlich bestimmter Pflegehilfsmittel abdecken. Für Nutzer ambulanter Sachleistungen ist die Finanzierung über das Sachleistungsbudget vorgesehen.

Für Pflegegeldhaushalte bedeutet das: Auszeiten konkurrieren künftig unmittelbar mit dem Geld für den laufenden Pflegealltag. Ein höherer monatlicher Betrag ist deshalb noch kein Beleg für mehr Entlastung insgesamt. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft warnt ausdrücklich vor Verschlechterungen und eingeschränkten Möglichkeiten, Erholung zu organisieren.

Der Pflegedeckel erreicht die Mehrheit nicht

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat Leistungskürzungen zurückgewiesen, Fraktionschef Matthias Miersch einem reinen Kürzungspaket eine Absage erteilt. Im Mittelpunkt steht inzwischen der Pflegedeckel: eine Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile im Heim.

Eine solche Entlastung wäre wichtig. Doch sie erreicht nicht automatisch diejenigen, die zu Hause versorgt werden. Nach den amtlichen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums bezogen 2025 rund 5,87 Millionen Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Davon wurden knapp 5,2 Millionen ambulant versorgt – 87,9 Prozent. Vollstationär betreut wurden gut 710.000 Menschen. Alle Zahlen dazu stehen unter Versicherte und Leistungsempfänger in Zahlen.

Die Sorge ist deshalb berechtigt: Ein Kompromiss für den stationären Bereich könnte als großer Reformfortschritt präsentiert werden, obwohl wesentliche Einschnitte für die deutlich größere Gruppe zu Hause bestehen bleiben. Ein Pflegedeckel finanziert schließlich weder Ersatzpflege noch Haushaltshilfe in den eigenen vier Wänden.

Weitere Einschnitte bleiben auf dem Tisch

Der öffentlich erläuterte Reformstand sieht vor, den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro bei Pflegegrad 1 zu streichen. Intensivere Beratung und Pflegebegleitung sollen an seine Stelle treten. Beratung ersetzt jedoch keine praktische Unterstützung beim Einkaufen, im Haushalt oder bei der Betreuung.

Bei erstmaliger Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 soll das neue Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt werden. Ausgerechnet während Familien ihre Versorgung organisieren müssen, stünde damit weniger Geld zur Verfügung.

Zusätzlich sollen höhere Schwellenwerte den Zugang zu Pflegegraden erschweren. Bereits anerkannte Pflegegrade sollen geschützt bleiben; für neue Antragsteller würden die Hürden jedoch steigen. Diese Vorhaben erläutert das Ministerium selbst in seinen FAQ zum Gesetzentwurf. Eine politische Einigung über Heimkosten würde daran zunächst nichts ändern.

Rentenbeiträge: Die Gegenfinanzierung ist noch offen

Linnemann hat angekündigt, die geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zurückzunehmen. Das wäre eine wichtige Korrektur. Als abschließend gesicherte Entlastung sollte sie dennoch nicht dargestellt werden: Die Gegenfinanzierung muss erst vereinbart werden. Noch am 23. September erklärte der Minister im Bundestag, die Bundesregierung berate darüber und wolle sie zum Kabinettstermin vorlegen.

Die Größenordnung ist erheblich. Für die Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge veranschlagt der veröffentlichte Referentenentwurf Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro 2027, 1,9 Milliarden 2028, 2,0 Milliarden 2029 und 2,1 Milliarden 2030. Bei vollständiger Rücknahme müssen diese Beträge in der Finanzplanung anderweitig ausgeglichen werden.

Entscheidend ist deshalb auch, woher dieses Geld kommen soll. Werden Rentenbeiträge erhalten, während andere Hilfen für dieselben Familien gekürzt werden, bleibt deren Gesamtbelastung hoch.

Vor dem Kabinettsbeschluss braucht es konkrete Antworten: Bleiben verlässliche Auszeiten finanzierbar? Werden die übrigen Einschnitte zurückgenommen? Die häusliche Pflege darf bei der politischen Einigung nicht zur Randnotiz werden. An ihrer tatsächlichen Entlastung muss sich die Reform messen lassen.

Ich bleibe am Ball.

Ihr Hendrik Dohmeyer

Quellen und Nachweise

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021

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