Nachbarschaftshilfe einfacher dokumentieren und abrechnen
Erfassen Sie Ihre Nachbarschaftshilfen, behalten Sie den Entlastungsbetrag im Blick und erstellen Sie die benötigten Abrechnungsunterlagen direkt im Pflege-Cockpit. Ohne eigene Tabellen und ohne jeden Monat von vorn anzufangen.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Der Rechner berücksichtigt Ihre hinterlegten Daten, die ausgewählten Abrechnungsmonate und die für Sie gespeicherte Regelversion. Ob eine Nachbarschaftshilfe anerkannt und ein Einsatz erstattet wird, entscheidet Ihre Pflegekasse nach den Regeln Ihres Bundeslandes.
Was der Rechner für Sie erledigt
- Helferinnen und Helfer verwalten. Einmal anlegen, später bei jedem Einsatz wiederverwenden. Häufig gebrauchte Personen lassen sich als Favoriten für eine Schnellbuchung markieren.
- Einsätze schnell erfassen. Den aktuellen Tag buchen, einzelne Termine nachtragen oder mehrere Tage gemeinsam erfassen.
- Budget im Blick behalten. Bereits verwendete, noch verfügbare und übertragene Beträge werden getrennt und nachvollziehbar angezeigt.
- Landesregeln berücksichtigen. Hinweise und Berechnung richten sich nach Bundesland, Leistungszeitraum und hinterlegter Regelversion.
- Abrechnung vorbereiten. Monate und Nachbarschaftshilfe auswählen und eine nachvollziehbare Abrechnung als PDF erzeugen.
- Unterlagen zentral speichern. Die Abrechnung herunterladen oder in der Dokumentensammlung des Pflege-Cockpits ablegen.
Welche Regeln gelten in Ihrem Bundesland?
Wer als Nachbarschaftshilfe anerkannt werden kann und welche Nachweise erforderlich sind, ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Unterschiede gibt es unter anderem beim Mindestalter, bei Verwandtschaft und gemeinsamem Haushalt, bei Schulungspflichten, bei der Höhe der Aufwandsentschädigung und bei der Form des Nachweises. Wählen Sie das Bundesland, in dem die pflegebedürftige Person lebt.
Norden
Mitte und Westen
Süden
Osten
In fünf Schritten zur fertigen Abrechnung
1. Nachbarschaftshilfe einmal anlegen
Erfassen Sie die Angaben, die Sie für spätere Buchungen und Abrechnungen benötigen: die Beziehung zur pflegebedürftigen Person, ob sie im selben Haushalt lebt, und die vereinbarte Vergütung beziehungsweise Aufwandsentschädigung. Gehört die Person bereits zu Ihrem Unterstützungsteam im Pflege-Cockpit, können Sie vorhandene Angaben übernehmen. Zahlungsangaben bleiben im geschützten Bereich des Cockpits.

2. Einsätze dokumentieren
Tragen Sie einen Einsatz direkt am selben Tag ein oder ergänzen Sie zurückliegende Termine später. Für wiederkehrende Hilfe können mehrere Tage gemeinsam ausgewählt werden — auch über mehrere Monate hinweg. Bei Überschneidungen oder fehlenden Uhrzeiten weist der Rechner Sie darauf hin.

3. Budgets nachvollziehen
Der Rechner zeigt getrennt, welche Beträge bereits verwendet wurden, was im ausgewählten Zeitraum noch zur Verfügung steht und welche übertragenen Beträge zuerst berücksichtigt werden. Zu jeder Position sehen Sie, woher sie stammt.
4. Abrechnung erstellen
Wählen Sie die Nachbarschaftshilfe und die gewünschten Monate aus. Der Rechner fasst die dokumentierten Einsätze in einer übersichtlichen Abrechnung zusammen — für jede helfende Person getrennt. Vor der PDF-Erstellung sehen Sie eine Vorschau und können fehlerhafte Einträge noch korrigieren.

5. Herunterladen oder speichern
Laden Sie die Abrechnung herunter oder speichern Sie sie in Ihrer persönlichen Dokumentensammlung im Pflege-Cockpit. So bleibt sie auch später auffindbar. Verlangt Ihre Pflegekasse ein eigenes Formular, verwenden Sie die Aufstellung als Grundlage dafür.

So setzt sich das angezeigte Budget zusammen
Der angezeigte Betrag ist kein Kontostand. Er entsteht aus mehreren Bestandteilen, und der Rechner weist sie getrennt aus:
| Bestandteil | Bedeutung |
|---|---|
| Entlastungsbetrag des laufenden Jahres | Der monatlich entstehende zweckgebundene Anspruch von bis zu 131 € bis zum jeweiligen Stichtag |
| Übertrag aus dem Vorjahr | Noch verwendbare Beträge, mit Hinweis auf das Ende der Übertragungsfrist am 30. Juni |
| Bereits dokumentiert | Im Rechner erfasste, aber möglicherweise noch nicht eingereichte Einsätze |
| Bereits abgerechnet | Als abgerechnet markierte oder bestätigte Einsätze |
| Noch verfügbar | Der rechnerische Rest auf Grundlage der hinterlegten Daten |
| Optionale Umwandlung | Nur bei Pflegegrad 2 bis 5, ungenutzter Pflegesachleistung und einem Angebot, für das die Umwandlung im jeweiligen Bundesland zulässig ist |
Der angezeigte Betrag ist eine Rechenhilfe. Verbindlich ist die Abrechnung Ihrer Pflegekasse. Leistungen, die Sie nicht im Pflege-Cockpit erfasst haben, können den tatsächlichen Restbetrag verändern.
Was der Rechner nicht leistet
Der Rechner unterstützt Sie bei Berechnung, Dokumentation und Erstellung Ihrer Unterlagen. Er prüft nicht rechtsverbindlich, ob eine Person anerkannt wird oder ob Ihre Pflegekasse einen konkreten Einsatz erstattet. Maßgeblich sind die Regeln Ihres Bundeslandes und die Prüfung durch Ihre Pflegekasse. Eine Abrechnung wird auch nicht automatisch an die Pflegekasse übermittelt — die Unterlagen reichen Sie selbst ein.
Excel-Rechner und Rechner im Pflege-Cockpit
Der bisherige Excel-Rechner bleibt kostenlos verfügbar. Er ist weiterhin nützlich, wenn Sie gern mit Tabellen arbeiten — er wird allerdings nicht mehr weiterentwickelt. Der digitale Rechner gehört zu Pflege-Cockpit Plus.
| Funktion | Excel-Rechner | Pflege-Cockpit Plus |
|---|---|---|
| Nachbarschaftshilfen speichern | je Datei von Hand | zentral im Cockpit |
| Mehrere Helferinnen und Helfer | mit eigener Tabellenpflege | integriert |
| Einsatz für heute erfassen | – | ✓ |
| Sammelbuchung mehrerer Tage | eingeschränkt, von Hand | ✓ |
| Budget fortschreiben | über die Tabelle | ✓ |
| Vorjahresübertrag berücksichtigen | von Hand | ✓ |
| Umwandlungsanspruch prüfen | von Hand | regelabhängig unterstützt |
| Abrechnung als PDF | je nach Dateiversion | integriert |
| Ablage in den Cockpit-Dokumenten | – | ✓ |
| Weiterentwicklung | – | ✓ |
Zugang zum Rechner
Der digitale Nachbarschaftshilfe-Rechner ist eine Funktion von Pflege-Cockpit Plus. Welche Zugänge es gibt, was sie kosten, welcher sich verlängert und welcher endet, sehen Sie im Pflege-Cockpit selbst — dort wird es an einer Stelle gepflegt, damit hier keine veralteten Angaben stehen.
Häufige Fragen
Wer kann Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse abrechnen?
Das hängt von den Anerkennungsregeln des Bundeslandes ab, in dem die pflegebedürftige Person lebt. Verwandtschaft, gemeinsamer Haushalt, Kursnachweis, Mindestalter und eine Registrierung können unterschiedlich geregelt sein. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Ihres Bundeslandes — die Liste finden Sie weiter oben.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Bis zu 131 € für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege. Es handelt sich um eine zweckgebundene Erstattungsleistung, nicht um eine Auszahlung: Sie legen Belege vor und bekommen die Kosten erstattet.
Werden nicht genutzte Beträge übertragen?
Nicht verbrauchte Monatsbeträge sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an. Restbeträge aus einem Jahr können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Kann ich zusätzlich 40 Prozent der Pflegesachleistung nutzen?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 können bis zu 40 Prozent der in einem Monat nicht genutzten Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Ob das auch für Nachbarschaftshilfe gilt, hängt von der Anerkennung im jeweiligen Bundesland ab — in Nordrhein-Westfalen ist die anerkannte Nachbarschaftshilfe nach derzeitigem Stand beispielsweise nur über den Entlastungsbetrag finanzierbar. Der umgewandelte Anteil zählt wie verbrauchte Sachleistung und kann das anteilige Pflegegeld mindern. Mehr dazu auf der Seite Umwandlungsanspruch.
Rechnet der Rechner direkt mit der Pflegekasse ab?
Nein. Der Rechner dokumentiert die Einsätze und erstellt die Abrechnungsunterlagen. Einreichen und Erstattung laufen nach dem Verfahren Ihrer Pflegekasse.
Erkennt der Rechner, ob meine Nachbarschaftshilfe zugelassen ist?
Nein. Er kann die hinterlegten Voraussetzungen und einen von Ihnen dokumentierten Anerkennungsstatus berücksichtigen. Die Bestätigung durch die zuständige Stelle oder die Pflegekasse ersetzt er nicht.
Können mehrere Nachbarschaftshilfen verwaltet werden?
Ja. Für jede Person werden die Einsätze getrennt erfasst, und Sie erstellen für jede eine eigene Abrechnung.
Kann ich den Rechner auch kostenlos nutzen?
Der integrierte digitale Rechner gehört zu Pflege-Cockpit Plus. Der bisherige Excel-Rechner bleibt nach derzeitigem Stand kostenlos verfügbar, wird aber nicht weiterentwickelt.
Geplante Pflegereform: Für 2027 sind Änderungen bei den Leistungen zur Unterstützung im Alltag vorgeschlagen. Dabei handelt es sich bisher um einen Referentenentwurf, nicht um geltendes Recht. Der Rechner verwendet weiterhin die geltende Rechtslage. Was geplant ist, steht auf der Seite Referentenentwurf.
Ihre Nachbarschaftshilfe. Ihre Einsätze. Ihre Abrechnung.
Legen Sie Ihre Helferinnen und Helfer einmal an, erfassen Sie die Einsätze im Alltag und erstellen Sie Ihre Unterlagen, wenn Sie sie benötigen. Das Pflege-Cockpit hält die Informationen an einem Ort zusammen.
Weitere Werkzeuge im Pflege-Cockpit
- Verhinderungspflege-Rechner — Einsätze und Budget der Verhinderungspflege dokumentieren
- Pflegegrad-Rechner — die Einstufung vorbereiten und nachvollziehen
Nachbarschaftshilfe Entlastungsbetrag Pflege-Cockpit





