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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

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Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Nachbarschaftshilfe einfacher dokumentieren und abrechnen


Erfassen Sie Ihre Nachbarschaftshilfen, behalten Sie den Entlastungsbetrag im Blick und erstellen Sie die benötigten Abrechnungsunterlagen direkt im Pflege-Cockpit. Ohne eigene Tabellen und ohne jeden Monat von vorn anzufangen.

Startansicht des Nachbarschaftshilfe-Rechners im Pflege-Cockpit mit Schnellbuchung und Budgetübersicht
Aktualisiert am 18.09.2026

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Der Rechner berücksichtigt Ihre hinterlegten Daten, die ausgewählten Abrechnungsmonate und die für Sie gespeicherte Regelversion. Ob eine Nachbarschaftshilfe anerkannt und ein Einsatz erstattet wird, entscheidet Ihre Pflegekasse nach den Regeln Ihres Bundeslandes.

Was der Rechner für Sie erledigt

  • Helferinnen und Helfer verwalten. Einmal anlegen, später bei jedem Einsatz wiederverwenden. Häufig gebrauchte Personen lassen sich als Favoriten für eine Schnellbuchung markieren.
  • Einsätze schnell erfassen. Den aktuellen Tag buchen, einzelne Termine nachtragen oder mehrere Tage gemeinsam erfassen.
  • Budget im Blick behalten. Bereits verwendete, noch verfügbare und übertragene Beträge werden getrennt und nachvollziehbar angezeigt.
  • Landesregeln berücksichtigen. Hinweise und Berechnung richten sich nach Bundesland, Leistungszeitraum und hinterlegter Regelversion.
  • Abrechnung vorbereiten. Monate und Nachbarschaftshilfe auswählen und eine nachvollziehbare Abrechnung als PDF erzeugen.
  • Unterlagen zentral speichern. Die Abrechnung herunterladen oder in der Dokumentensammlung des Pflege-Cockpits ablegen.

Welche Regeln gelten in Ihrem Bundesland?

Wer als Nachbarschaftshilfe anerkannt werden kann und welche Nachweise erforderlich sind, ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Unterschiede gibt es unter anderem beim Mindestalter, bei Verwandtschaft und gemeinsamem Haushalt, bei Schulungspflichten, bei der Höhe der Aufwandsentschädigung und bei der Form des Nachweises. Wählen Sie das Bundesland, in dem die pflegebedürftige Person lebt.

In fünf Schritten zur fertigen Abrechnung

1. Nachbarschaftshilfe einmal anlegen

Erfassen Sie die Angaben, die Sie für spätere Buchungen und Abrechnungen benötigen: die Beziehung zur pflegebedürftigen Person, ob sie im selben Haushalt lebt, und die vereinbarte Vergütung beziehungsweise Aufwandsentschädigung. Gehört die Person bereits zu Ihrem Unterstützungsteam im Pflege-Cockpit, können Sie vorhandene Angaben übernehmen. Zahlungsangaben bleiben im geschützten Bereich des Cockpits.

Formular zum Anlegen einer Nachbarschaftshilfe mit Beziehung, Haushaltszugehörigkeit und vereinbarter Vergütung

2. Einsätze dokumentieren

Tragen Sie einen Einsatz direkt am selben Tag ein oder ergänzen Sie zurückliegende Termine später. Für wiederkehrende Hilfe können mehrere Tage gemeinsam ausgewählt werden — auch über mehrere Monate hinweg. Bei Überschneidungen oder fehlenden Uhrzeiten weist der Rechner Sie darauf hin.

Kalender zur Auswahl mehrerer Einsatztage für eine Sammelbuchung

3. Budgets nachvollziehen

Der Rechner zeigt getrennt, welche Beträge bereits verwendet wurden, was im ausgewählten Zeitraum noch zur Verfügung steht und welche übertragenen Beträge zuerst berücksichtigt werden. Zu jeder Position sehen Sie, woher sie stammt.

4. Abrechnung erstellen

Wählen Sie die Nachbarschaftshilfe und die gewünschten Monate aus. Der Rechner fasst die dokumentierten Einsätze in einer übersichtlichen Abrechnung zusammen — für jede helfende Person getrennt. Vor der PDF-Erstellung sehen Sie eine Vorschau und können fehlerhafte Einträge noch korrigieren.

Auswahl der Abrechnungsmonate für die Nachbarschaftshilfe

5. Herunterladen oder speichern

Laden Sie die Abrechnung herunter oder speichern Sie sie in Ihrer persönlichen Dokumentensammlung im Pflege-Cockpit. So bleibt sie auch später auffindbar. Verlangt Ihre Pflegekasse ein eigenes Formular, verwenden Sie die Aufstellung als Grundlage dafür.

Fertige Abrechnung der Nachbarschaftshilfe als PDF mit aufgeführten Einsatztagen und Summe

So setzt sich das angezeigte Budget zusammen

Der angezeigte Betrag ist kein Kontostand. Er entsteht aus mehreren Bestandteilen, und der Rechner weist sie getrennt aus:

BestandteilBedeutung
Entlastungsbetrag des laufenden JahresDer monatlich entstehende zweckgebundene Anspruch von bis zu 131 € bis zum jeweiligen Stichtag
Übertrag aus dem VorjahrNoch verwendbare Beträge, mit Hinweis auf das Ende der Übertragungsfrist am 30. Juni
Bereits dokumentiertIm Rechner erfasste, aber möglicherweise noch nicht eingereichte Einsätze
Bereits abgerechnetAls abgerechnet markierte oder bestätigte Einsätze
Noch verfügbarDer rechnerische Rest auf Grundlage der hinterlegten Daten
Optionale UmwandlungNur bei Pflegegrad 2 bis 5, ungenutzter Pflegesachleistung und einem Angebot, für das die Umwandlung im jeweiligen Bundesland zulässig ist

Der angezeigte Betrag ist eine Rechenhilfe. Verbindlich ist die Abrechnung Ihrer Pflegekasse. Leistungen, die Sie nicht im Pflege-Cockpit erfasst haben, können den tatsächlichen Restbetrag verändern.

Was der Rechner nicht leistet

Der Rechner unterstützt Sie bei Berechnung, Dokumentation und Erstellung Ihrer Unterlagen. Er prüft nicht rechtsverbindlich, ob eine Person anerkannt wird oder ob Ihre Pflegekasse einen konkreten Einsatz erstattet. Maßgeblich sind die Regeln Ihres Bundeslandes und die Prüfung durch Ihre Pflegekasse. Eine Abrechnung wird auch nicht automatisch an die Pflegekasse übermittelt — die Unterlagen reichen Sie selbst ein.

Excel-Rechner und Rechner im Pflege-Cockpit

Der bisherige Excel-Rechner bleibt kostenlos verfügbar. Er ist weiterhin nützlich, wenn Sie gern mit Tabellen arbeiten — er wird allerdings nicht mehr weiterentwickelt. Der digitale Rechner gehört zu Pflege-Cockpit Plus.

FunktionExcel-RechnerPflege-Cockpit Plus
Nachbarschaftshilfen speichernje Datei von Handzentral im Cockpit
Mehrere Helferinnen und Helfermit eigener Tabellenpflegeintegriert
Einsatz für heute erfassen–✓
Sammelbuchung mehrerer Tageeingeschränkt, von Hand✓
Budget fortschreibenüber die Tabelle✓
Vorjahresübertrag berücksichtigenvon Hand✓
Umwandlungsanspruch prüfenvon Handregelabhängig unterstützt
Abrechnung als PDFje nach Dateiversionintegriert
Ablage in den Cockpit-Dokumenten–✓
Weiterentwicklung–✓

Zugang zum Rechner

Der digitale Nachbarschaftshilfe-Rechner ist eine Funktion von Pflege-Cockpit Plus. Welche Zugänge es gibt, was sie kosten, welcher sich verlängert und welcher endet, sehen Sie im Pflege-Cockpit selbst — dort wird es an einer Stelle gepflegt, damit hier keine veralteten Angaben stehen.

Häufige Fragen

Wer kann Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse abrechnen?

Das hängt von den Anerkennungsregeln des Bundeslandes ab, in dem die pflegebedürftige Person lebt. Verwandtschaft, gemeinsamer Haushalt, Kursnachweis, Mindestalter und eine Registrierung können unterschiedlich geregelt sein. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Ihres Bundeslandes — die Liste finden Sie weiter oben.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Bis zu 131 € für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege. Es handelt sich um eine zweckgebundene Erstattungsleistung, nicht um eine Auszahlung: Sie legen Belege vor und bekommen die Kosten erstattet.

Werden nicht genutzte Beträge übertragen?

Nicht verbrauchte Monatsbeträge sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an. Restbeträge aus einem Jahr können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Kann ich zusätzlich 40 Prozent der Pflegesachleistung nutzen?

Bei Pflegegrad 2 bis 5 können bis zu 40 Prozent der in einem Monat nicht genutzten Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Ob das auch für Nachbarschaftshilfe gilt, hängt von der Anerkennung im jeweiligen Bundesland ab — in Nordrhein-Westfalen ist die anerkannte Nachbarschaftshilfe nach derzeitigem Stand beispielsweise nur über den Entlastungsbetrag finanzierbar. Der umgewandelte Anteil zählt wie verbrauchte Sachleistung und kann das anteilige Pflegegeld mindern. Mehr dazu auf der Seite Umwandlungsanspruch.

Rechnet der Rechner direkt mit der Pflegekasse ab?

Nein. Der Rechner dokumentiert die Einsätze und erstellt die Abrechnungsunterlagen. Einreichen und Erstattung laufen nach dem Verfahren Ihrer Pflegekasse.

Erkennt der Rechner, ob meine Nachbarschaftshilfe zugelassen ist?

Nein. Er kann die hinterlegten Voraussetzungen und einen von Ihnen dokumentierten Anerkennungsstatus berücksichtigen. Die Bestätigung durch die zuständige Stelle oder die Pflegekasse ersetzt er nicht.

Können mehrere Nachbarschaftshilfen verwaltet werden?

Ja. Für jede Person werden die Einsätze getrennt erfasst, und Sie erstellen für jede eine eigene Abrechnung.

Kann ich den Rechner auch kostenlos nutzen?

Der integrierte digitale Rechner gehört zu Pflege-Cockpit Plus. Der bisherige Excel-Rechner bleibt nach derzeitigem Stand kostenlos verfügbar, wird aber nicht weiterentwickelt.

Geplante Pflegereform: Für 2027 sind Änderungen bei den Leistungen zur Unterstützung im Alltag vorgeschlagen. Dabei handelt es sich bisher um einen Referentenentwurf, nicht um geltendes Recht. Der Rechner verwendet weiterhin die geltende Rechtslage. Was geplant ist, steht auf der Seite Referentenentwurf.

Ihre Nachbarschaftshilfe. Ihre Einsätze. Ihre Abrechnung.

Legen Sie Ihre Helferinnen und Helfer einmal an, erfassen Sie die Einsätze im Alltag und erstellen Sie Ihre Unterlagen, wenn Sie sie benötigen. Das Pflege-Cockpit hält die Informationen an einem Ort zusammen.

Weitere Werkzeuge im Pflege-Cockpit

Nachbarschaftshilfe Entlastungsbetrag Pflege-Cockpit

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Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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