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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Für jemanden sorgen, der nicht nebenan lebt


Sie telefonieren jeden Abend, führen die Anträge, kennen jeden Arzttermin — und wohnen dreihundert Kilometer entfernt. Pflege auf Distanz heißt nicht, weniger Verantwortung zu tragen. Sie heißt, die Versorgung anders zu organisieren: mit klaren Absprachen, mit Menschen vor Ort und mit einem Plan für den Fall, dass etwas passiert. Wie das gelingt, versuche ich hier zu zeigen — und ich sage auch, wo die Grenzen liegen.

Ältere Frau sitzt am Küchentisch vor einem Laptop und winkt der Person im Videogespräch zu; daneben liegen Medikamente und ein Blutdruckmessgerät
Aktualisiert am 26.09.2026

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Rechtsstand: August 2026

Beträge und Voraussetzungen ändern sich. Prüfen Sie verbindliche Angaben bei der Pflegekasse oder in einer Pflegeberatung.

Die Arbeit, die niemand sieht

Von Pflege auf Distanz spricht man, wenn Angehörige jemanden unterstützen, ohne in der Nähe zu wohnen. Dabei geht es nicht um Kilometer: Auch dreißig Minuten Fahrt können im Notfall zu weit sein. Entscheidend ist, dass Sie nicht kurzfristig da sein können.

Was entfernt lebende Angehörige leisten, taucht in keiner Statistik auf: Angebote heraussuchen, Termine abstimmen, Anträge ausfüllen, mit dem Pflegedienst telefonieren, zwischen Geschwistern vermitteln — und abends anrufen, um zu hören, ob alles in Ordnung ist. Das Zentrum für Qualität in der Pflege hat dazu Betroffene befragt: 75 Prozent belastet es, in Notsituationen nicht vor Ort helfen zu können. Viele haben zusätzlich den Eindruck, dass ihr Einsatz von der Familie, vom Arbeitgeber und von den Diensten unterschätzt wird.

Die Sorge, die nie ganz aufhört

„Was ist, wenn niemand ans Telefon geht?“ · „Woran soll ich aus der Ferne merken, dass etwas nicht stimmt?“ · „Kann sie wirklich noch allein bleiben?“ · „Muss ich jetzt alles stehen und liegen lassen?“

Am Telefon lässt sich vieles nicht erkennen: ob genug gegessen und getrunken wird, ob die Medikamente stimmen, ob die Post liegen bleibt, ob es einen Sturz gab, den niemand erwähnt. Videoanrufe zeigen mehr als ein Telefonat — aber sie ersetzen keinen Menschen, der die Wohnung betritt.

Wenn die Geschwister in der Nähe wohnen

Sind die Wege ungleich lang, entstehen fast zwangsläufig Spannungen. Die Person vor Ort trägt die praktische Last und fühlt sich allein gelassen. Die Person in der Ferne trägt Organisation, Anträge und oft die Kosten — und hat das Gefühl, dass das nicht zählt. Beide Seiten unterschätzen, was die andere tut.

Eine faire Verteilung misst sich nicht an der Zahl der Besuche. Sie misst sich an Zeit, Verantwortung, Erreichbarkeit, gedanklicher Last und Geld. Und noch etwas: Nähe ist kein Entscheidungsrecht. Wer öfter vorbeikommt, darf nicht allein bestimmen — genauso wenig, wie Entfernung von der Mitsprache ausschließt.

Trägt unsere Versorgung?

Gehen Sie die Fragen durch. Wo Sie zögern, liegt meist die Lücke.

  • Wer schaut nach, wenn mein Angehöriger zwei Tage nicht ans Telefon geht?
  • Wer hat einen Wohnungsschlüssel — und ist tagsüber erreichbar?
  • Wer bemerkt, wenn die Medikamente nicht genommen werden?
  • Was passiert nachts, am Wochenende, an Feiertagen?
  • Was passiert, wenn der Pflegedienst ausfällt?
  • Habe ich die Vollmachten und Schweigepflichtentbindungen, die ich brauche?
  • Weiß eine zweite Person, was im Notfall zu tun ist — oder hängt alles an mir?
  • Wann war ich zuletzt persönlich in der Wohnung?

Wenn Sie mehrere Fragen nicht beantworten können, ist das kein Versäumnis — die meisten Versorgungen wachsen so, ohne dass jemand sie einmal aufgeschrieben hätte. Genau darum geht es auf dieser Seite.

Was Sie aus der Ferne übernehmen können

Erstaunlich viel — und meistens genau das, wofür die Person vor Ort keine Zeit und keine Nerven hat:

  • Pflegedienste, Betreuungsangebote und Beratungsstellen heraussuchen und anrufen
  • Termine koordinieren und im gemeinsamen Kalender festhalten
  • Anträge vorbereiten, Bescheide prüfen, Widersprüche schreiben
  • Rechnungen, Versicherungen und Verträge im Blick behalten
  • Hilfsmittel bestellen, Lieferungen und Fahrdienste organisieren
  • Kontakt zu Pflegedienst, Arztpraxis und Apotheke halten
  • Familienabsprachen moderieren — und schriftlich festhalten, was vereinbart wurde
  • täglich anrufen, regelmäßig per Video sprechen

Voraussetzung ist zweierlei: Ihr Angehöriger ist einverstanden, und Sie haben die nötigen Vollmachten. Ohne das laufen Sie bei jeder zweiten Stelle gegen eine Wand.

Wofür Sie Menschen vor Ort brauchen

Manches lässt sich nicht organisieren, sondern nur tun. Dafür braucht es jemanden, der hinfahren kann:

  • eine akute Lage mit eigenen Augen einschätzen
  • nach einem Sturz nachsehen
  • bemerken, dass sich in der Wohnung etwas verändert hat — verdorbene Lebensmittel, ungeöffnete Post, kalte Räume
  • kurzfristig einspringen, wenn ein Dienst ausfällt
  • Handwerker oder Hilfsmittellieferungen hereinlassen
  • zu wichtigen Terminen begleiten
  • im Notfall die Tür öffnen

Das Netz vor Ort aufbauen

Es muss nicht eine Person alles machen — im Gegenteil, das ist die häufigste Ursache dafür, dass es irgendwann zusammenbricht. Infrage kommen: weitere Angehörige, Nachbarn, Freunde, ein ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst, anerkannte Nachbarschaftshilfe, die Hausarztpraxis, die Apotheke mit Lieferdienst, Tagespflege, Essen auf Rädern, ein Hausnotrufanbieter, der Pflegestützpunkt und ehrenamtliche Besuchsdienste.

Nicht jeder muss pflegen. Den Briefkasten leeren, einmal in der Woche klingeln, eine kurze Nachricht schicken, dass alles in Ordnung ist — das sind kleine Beiträge mit großer Wirkung. Fragen Sie konkret und begrenzt: „Könnten Sie freitags kurz vorbeischauen?“ ist leichter zuzusagen als „Könnten Sie ein Auge darauf haben?“

Der erste Schritt: einmal selbst hinfahren

Bevor Sie etwas organisieren, sollten Sie einmal da gewesen sein — nicht für einen Kaffee, sondern mit offenen Augen und ein paar Tagen Zeit. Gehen Sie die Fragen gemeinsam mit Ihrem Angehörigen durch, nicht über seinen Kopf hinweg.

Alltag

Was geht noch allein? Wo wird schon geholfen — vielleicht von der Nachbarin, ohne dass jemand darüber spricht? Wie ist es mit Essen, Trinken, Waschen? Steht Post ungeöffnet herum? Wie oft kommt jemand vorbei?

Gesundheit

Welche Erkrankungen, welche Medikamente? Gab es Stürze oder Krankenhausaufenthalte? Werden Arzttermine wahrgenommen? Gibt es Hinweise auf Gedächtnisprobleme, Verwirrtheit oder eine Depression — Fragen, die sich wiederholen, Termine, die vergessen werden, Rückzug?

Sicherheit

Teppichkanten, fehlende Haltegriffe, schlechte Beleuchtung, ein Herd ohne Abschaltung. Wäre ein Hausnotruf sinnvoll? Wer hat einen Schlüssel? Kommen Rettungskräfte im Notfall in die Wohnung, ohne die Tür aufzubrechen?

Versorgung

Wer ist bereits beteiligt, und wer macht was? Wo sind die Lücken — nachts, am Wochenende, im Urlaub der Nachbarin? Und was passiert, wenn eine der beteiligten Personen ausfällt?

Auskunft, Einwilligung, Vollmacht — drei verschiedene Dinge

Als Angehöriger haben Sie kein automatisches Recht auf Auskunft. Weder die Arztpraxis noch die Pflegekasse, die Bank oder der Pflegedienst darf Ihnen ohne Weiteres etwas sagen — auch nicht der eigenen Tochter. Das überrascht viele beim ersten Anruf. Drei Dinge werden dabei regelmäßig verwechselt:

  • Die Schweigepflichtentbindung erlaubt einer Stelle, mit Ihnen zu sprechen. Sie berechtigt Sie zu keiner Entscheidung.
  • Die Einwilligung gilt einer konkreten Maßnahme — dieser Behandlung, diesem Vertrag. Sie muss von der betroffenen Person kommen, solange sie entscheiden kann.
  • Die Vollmacht erlaubt Ihnen, anstelle Ihres Angehörigen zu handeln. Sie ersetzt keine Auskunftsberechtigung — geben Sie beides zusammen.

Klären Sie früh, solange Ihr Angehöriger selbst entscheiden kann: Schweigepflichtentbindungen für Arztpraxen und Pflegedienst, eine Vollmacht gegenüber Pflege- und Krankenkasse, eine Kontovollmacht bei der Bank, dazu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Und: Wer kommt an die Unterlagen und an die digitalen Zugänge, wenn es darauf ankommt?

Ihr Angehöriger bestimmt, wer was erfahren und wer was entscheiden darf. Das ist keine Formalie, sondern der Kern der Sache: Es geht um sein Leben, nicht um Ihre Handhabbarkeit.

Wer macht was — schriftlich

Absprachen, die nur im Kopf existieren, halten dem ersten Krankheitsfall nicht stand. Legen Sie eine einfache Tabelle an und schicken Sie sie allen Beteiligten. Wichtig ist die dritte Spalte: Zu jeder Aufgabe gehört eine Vertretung.

AufgabeZuständigVertretungWie oft
Persönlich vorbeischauenPerson vor Ortzweite Kontaktpersonz. B. zweimal die Woche
AnrufenAngehöriger in der FerneGeschwistertäglich
MedikamentePflegedienstApothekenach Plan
EinkäufeLieferdienstNachbarwöchentlich
ArztterminePerson vor OrtFahrdienstnach Bedarf
Anträge, PflegekasseAngehöriger in der Fernebevollmächtigte Personnach Bedarf
NotfallKontaktperson vor OrtRettungsdienstsofort
Beispiel. Passen Sie es an Ihre Lage an — entscheidend ist, dass jede Zeile ausgefüllt ist.

Die Pflegeberatung einbeziehen

Auch Sie als Angehöriger können Pflegeberatung in Anspruch nehmen, wenn Ihr Angehöriger einverstanden ist — und sie kann per Video oder Telefon stattfinden, was bei Entfernung entscheidend ist. Auf Wunsch wird ein Versorgungsplan erstellt: schriftlich, mit Zuständigkeiten.

Bereiten Sie das Gespräch vor, sonst wird es ein allgemeiner Austausch. Schreiben Sie auf: Welche Aufgaben fallen regelmäßig an? Wo sind die Lücken? Was wird schon genutzt? Was ist beantragt, aber noch nicht organisiert? Wer kann im Notfall vor Ort sein? Und — der Punkt, den fast alle weglassen — was brauche ich selbst, um das durchzuhalten?

Leistungen, die dabei helfen

Je nach Pflegegrad kommen infrage: ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst, Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung, Tages- oder Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für Umbauten und kostenfreie Pflegekurse.

Eine Warnung dazu: Geld schließt keine Versorgungslücke. Ein bewilligter Entlastungsbetrag nützt nichts, solange kein Dienst tatsächlich kommt. Aus der Ferne ist das der häufigste Fehler — die Leistung ist beantragt, und alle halten das Problem für gelöst. Setzen Sie sich eine Erinnerung und fragen Sie nach zwei Wochen nach, ob wirklich jemand da war.

Technik: hilfreich, aber nicht harmlos

Digitale Hilfen können Entfernung erträglicher machen: Videoanrufe, ein gemeinsamer Kalender, Medikamenten- und Aufgabenpläne, eine Ablage für Unterlagen, Liefer- und Fahrdienste, Erinnerungen, ein Hausnotruf, Videosprechstunden. Für digitale Pflegeanwendungen aus dem amtlichen Verzeichnis kann die Pflegekasse bis zu 40 € im Monat übernehmen, dazu bis zu 30 € für nötige Unterstützung bei der Nutzung.

Wo Technik zur Überwachung wird

Bewegungsmelder, Türsensoren, Herdabschaltungen, Kameras — technisch geht viel. Erlaubt und angemessen ist deshalb nicht alles.

  • Heimlich geht gar nicht. Ihr Angehöriger muss zustimmen — informiert und ohne Druck.
  • So wenig Daten wie möglich. Ein Sensor, der meldet „heute noch keine Bewegung“, ist etwas anderes als eine Kamera im Wohnzimmer.
  • Wer hat Zugriff, und wer nicht? Das gehört festgelegt, bevor das Gerät läuft.
  • Was passiert bei Fehlalarm, Stromausfall oder wenn das Internet weg ist? Ohne Antwort darauf ist die Technik keine Sicherheit, sondern ein Versprechen.
  • Kameras in privaten Räumen sind der heikelste Fall. Wer sein Leben lang die Tür zugemacht hat, will nicht im Alter gefilmt werden — auch nicht aus Sorge.

Die ehrliche Frage lautet nicht „Was gibt mir ein besseres Gefühl?“, sondern „Was würde mein Angehöriger wollen, wenn er die Wahl hätte?“

Medikamente: der heikelste Punkt

Nichts geht aus der Ferne so leicht schief wie die Medikation. Klären Sie: Gibt es einen aktuellen Medikationsplan? Wer stellt die Medikamente, wer kontrolliert? Werden Verordnungen rechtzeitig erneuert? Wer holt sie ab oder lässt liefern? Wer merkt es, wenn eine Packung unangetastet bleibt oder Nebenwirkungen auftreten?

Wenn etwas unklar ist, sprechen Sie mit Arztpraxis, Apotheke und Pflegedienst. Ändern Sie nichts eigenmächtig, auch nicht bei offensichtlich sinnvoll erscheinenden Anpassungen — Wechselwirkungen sind aus der Ferne nicht zu überblicken.

Der Notfallplan

Er muss dort liegen, wo ihn jemand findet — nicht in Ihrer Mailbox. Ein Ausdruck an der Innenseite der Wohnungstür oder am Kühlschrank, eine Kopie bei der Kontaktperson vor Ort, eine bei Ihnen.

  • Name, Geburtsdatum, Anschrift · Pflegegrad und Pflegekasse
  • Erkrankungen, Allergien, aktueller Medikationsplan
  • Hausarztpraxis, Fachärzte, Pflegedienst — mit Telefonnummern
  • Erste und zweite Kontaktperson vor Ort, dazu Sie als Hauptansprechpartner
  • Wo Vollmachten, Verfügungen und Unterlagen liegen
  • Wie man in die Wohnung kommt — wer hat einen Schlüssel, gibt es einen Schlüsseltresor?
  • Bevorzugtes Krankenhaus, falls das eine Rolle spielt
  • Wer versorgt Haustiere und Pflanzen?
  • Was tun bei Strom- oder Technikausfall?

Spielen Sie außerdem die typischen Lagen einmal durch — mit allen Beteiligten, nicht allein im Kopf: Sie erreichen niemanden. Ihr Angehöriger wirkt am Telefon verwirrt. Es gab einen Sturz. Der Pflegedienst fällt aus. Die Entlassung aus dem Krankenhaus steht an. Die Kontaktperson vor Ort ist im Urlaub. Sie selbst können nicht anreisen.

Für jede dieser Lagen sollte feststehen: Wer wird zuerst angerufen, wer fährt hin, und ab wann rufen wir den Rettungsdienst? Die letzte Frage ist die wichtigste — im Zweifel lieber einmal zu früh die 112 als eine Stunde zu spät.

Krankenhaus und Entlassung

Ein Krankenhausaufenthalt kann eine Versorgung binnen weniger Tage über den Haufen werfen. Wer vorher allein zurechtkam, braucht danach vielleicht täglich Hilfe. Melden Sie sich früh beim Entlassmanagement der Klinik — dazu brauchen Sie die Zustimmung Ihres Angehörigen oder eine Vollmacht.

  • Ist die Rückkehr nach Hause überhaupt sicher?
  • Welche Hilfen kommen neu dazu — und wer organisiert sie?
  • Sind Medikamente und Hilfsmittel für den ersten Tag da?
  • Kann der bisherige Pflegedienst den neuen Bedarf abdecken?
  • Wäre Kurzzeitpflege der bessere Zwischenschritt?
  • Muss der Pflegegrad neu beantragt oder erhöht werden?
  • Wer ist am Tag der Entlassung in der Wohnung?

Eine Entlassung ist nicht dadurch sicher, dass Sie telefonisch erreichbar sind. Sagen Sie das im Zweifel deutlich — Kliniken entlassen unter Druck, und ein erreichbarer Angehöriger wird schnell als gesicherte Versorgung verbucht.

Wann es aus der Ferne nicht mehr geht

Es gibt einen Punkt, an dem keine noch so gute Organisation mehr trägt. Diese Zeichen sollten Sie ernst nehmen:

  • wiederholte Stürze oder Notfälle
  • Ihr Angehöriger ist regelmäßig nicht erreichbar
  • Essen, Medikamente oder Körperpflege sind nicht mehr gesichert
  • deutliche Orientierungslosigkeit; nächtliches Verlassen der Wohnung
  • Hinweise auf finanzielle Ausnutzung oder Selbstgefährdung
  • die Helfer vor Ort sind dauerhaft überlastet
  • der Pflegedienst kann den Bedarf nicht mehr abdecken
  • Sicherheit entsteht nur noch durch ständige technische Überwachung

Was dann folgt, ist keine Niederlage: mehr professioneller Dienst, Tagespflege, eine betreute Wohnform, ein Umzug in Ihre Nähe oder eine stationäre Versorgung. Bereiten Sie diese Entscheidung mit Ihrem Angehörigen und einer Pflegeberatung vor — nicht in der Nacht nach dem dritten Sturz, sondern vorher, in Ruhe, solange noch gewählt werden kann.

Auch Sie brauchen Grenzen

Ständige Erreichbarkeit ist keine Fürsorge, sondern ein Zustand, den niemand jahrelang durchhält. Was hilft: feste Anrufzeiten statt Dauerbereitschaft. Eine echte Vertretung vor Ort, nicht nur eine Telefonnummer. Ein realistischer Besuchsrhythmus statt schlechtem Gewissen. Und vorher verabredete Kriterien, wann Sie tatsächlich anreisen — sonst entscheidet das jedes Mal die Panik.

Mehr dazu auf den Seiten Belastung und Selbstfürsorge und Pflege und Beruf.

Häufige Fragen

Was mache ich, wenn niemand ans Telefon geht?

Genau dafür brauchen Sie die Kontaktperson vor Ort — vereinbaren Sie vorher, dass Sie in so einem Fall anrufen dürfen, auch abends. Reagiert auch dort niemand, versuchen Sie Nachbarn und den Pflegedienst. Bleibt es unklar und haben Sie einen konkreten Anhaltspunkt für eine Notlage, ist die 112 richtig; die Feuerwehr kann die Wohnung öffnen. Das ist unangenehm, wenn sich herausstellt, dass nur das Telefon stumm geschaltet war — aber es ist das kleinere Übel.

Besser ist, es gar nicht so weit kommen zu lassen: ein Hausnotruf, ein Schlüssel bei einer Vertrauensperson, eine feste Uhrzeit für den täglichen Anruf.

Wer darf mit mir über medizinische Fragen sprechen?

Nur wer von der Schweigepflicht entbunden wurde. Verwandtschaft allein genügt nicht — auch nicht bei Ehepartnern. Lassen Sie sich für jede wichtige Stelle eine Entbindung ausstellen: Hausarztpraxis, Fachärzte, Klinik, Pflegedienst. Ein formloses, unterschriebenes Schreiben Ihres Angehörigen reicht in der Regel. Hinterlegen Sie es dort, wo es gebraucht wird, statt es im Ordner zu haben.

Wer kann im Notfall die Wohnung öffnen?

Am besten eine Person vor Ort mit eigenem Schlüssel — Nachbarn, Angehörige, im Zweifel der Pflegedienst. Viele Hausnotrufanbieter hinterlegen auf Wunsch einen Schlüssel oder stellen einen Schlüsseltresor an die Wohnungstür, den nur die Leitstelle öffnen kann. Das ist deutlich besser, als im Ernstfall auf eine aufgebrochene Tür zu warten.

Darf ich Kameras oder Sensoren einsetzen?

Nur mit Zustimmung Ihres Angehörigen — und die muss informiert sein: Er muss wissen, was aufgezeichnet wird, wer es sieht und wozu. Heimliche Überwachung in der eigenen Wohnung ist ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte, unabhängig davon, wie gut es gemeint ist.

Kann Ihr Angehöriger nicht mehr selbst zustimmen, entscheidet die bevollmächtigte oder betreuende Person — und zwar nach seinem mutmaßlichen Willen, nicht nach dem eigenen Sicherheitsbedürfnis. Wählen Sie im Zweifel das mildere Mittel: ein Bewegungsmelder, der Auffälligkeiten meldet, statt einer Kamera, die alles zeigt.

Wie verteilen Geschwister die Verantwortung gerecht?

Indem Sie es aufschreiben. Solange nur gefühlt wird, wer mehr macht, gewinnt niemand — und beide Seiten fühlen sich ungesehen. Machen Sie eine Liste aller Aufgaben, auch der unsichtbaren: Telefonate, Anträge, Recherche, Fahrten, Geld, gedankliche Last, Erreichbarkeit. Verteilen Sie dann neu und schreiben Sie zu jeder Zeile einen Namen.

Wenn es festgefahren ist, hilft manchmal eine dritte Person — eine Pflegeberatung oder eine Familienberatungsstelle. Das ist kein Eingeständnis, sondern verhindert, dass aus einer Pflegesituation ein Familienbruch wird.

Was, wenn die Person vor Ort sich alleingelassen fühlt?

Dann ist das ernst zu nehmen, auch wenn Sie selbst viel tun. Zwei Dinge helfen meist: Erstens, das Unsichtbare sichtbar machen — sagen Sie, was Sie erledigt haben, statt es stillschweigend zu tun. Zweitens, Entlastung einkaufen statt sie zu erbitten: ein Betreuungsdienst für den Nachmittag, eine Haushaltshilfe, Tagespflege. Was Sie aus der Ferne besonders gut können, ist genau das zu organisieren — und dafür zu sorgen, dass die Person vor Ort regelmäßig frei hat.

Was gilt, wenn ich im Ausland lebe?

Für die Leistungen Ihres Angehörigen ändert sich nichts — maßgeblich ist sein Wohnort, nicht Ihrer. Schwieriger wird die Organisation: Zeitverschiebung, Telefonate mit deutschen Behörden zu deutschen Bürozeiten, Anreise im Notfall. Umso wichtiger sind eine belastbare Kontaktperson vor Ort, eine Vollmacht, die schriftlich vorliegt, und ein Notfallplan, der ohne Sie funktioniert.

Prüfen Sie außerdem, ob Vollmachten in der Form vorliegen, die deutsche Banken und Behörden akzeptieren — bei einer im Ausland unterschriebenen Vollmacht ist das nicht selbstverständlich.

Wie geht es weiter?

Quellen

Rechtsstand der Angaben: August 2026. Gesetzestexte sind sinngemäß zusammengefasst, nicht wörtlich wiedergegeben.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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