Neu in der Pflege
Wenn von einem Tag auf den anderen Pflege nötig wird: was zuerst zählt, was warten kann und wo Sie Hilfe bekommen.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Pflege beginnt selten geplant. Meist steht ein Sturz am Anfang, ein Schlaganfall, ein Anruf aus der Klinik — und die Frage, was jetzt zu tun ist. Diese Seite ist der Einstieg für genau diese Lage. Sie ist keine Sammlung von allem, was es gibt, sondern eine Reihenfolge.
Das Wichtigste vorweg, weil es die meisten überrascht: Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu fast allen Leistungen, und er gilt rückwirkend ab dem Tag, an dem Sie ihn beantragen — nicht ab dem Tag der Begutachtung. Wer zögert, verschenkt Geld. Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht für den Antrag.
Wie geht es weiter?
- Pflegegrad — Antrag, Begutachtung, Bescheid
- Leistungen — was der Pflegeversicherung zusteht
- Pflegetipps — die Handgriffe für den Alltag
- Pflegeberatung — kostenfrei und unabhängig





