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Pflegereform 2027:
Nachbarschaftshilfe mit neuem Sozialraumbudget

Nachbarschaftshilfe mit Sozialraumbudget

Ich bat ChatGPT um die freundliche Unterstützung bei der Analyse und Aufbereitung des Referentenentwurfs und der Dokumentation der relevantesten Inhalte für die Menschen mit Pflegebedarf und ihre pflegenden Angehörigen. Dies als Transparenzinformation vorab.

Neue Nachbarschaftshilfe in der Pflege: Mehr Einheitlichkeit – aber weniger Entlastung?

Die geplante Pflegereform ordnet die Nachbarschaftshilfe neu. Was zunächst nach einer Stärkung niedrigschwelliger Unterstützung klingt, hat zwei Seiten: Einerseits könnten bundesweit einheitlichere Anerkennungskriterien endlich mehr Klarheit schaffen. Andererseits drohen erhebliche Einschränkungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die heute flexible Entlastungsstrukturen nutzen.

Gerade für pflegende Angehörige ist Nachbarschaftshilfe oft kein Zusatzangebot, sondern ein tragender Baustein der häuslichen Versorgung. Sie ermöglicht Alltagshilfe, Begleitung, Betreuung, stundenweise Entlastung und soziale Teilhabe. Für viele Familien ist sie entscheidend, um Pflege, Beruf und eigenes Leben überhaupt miteinander vereinbaren zu können.

Ich kenne aus meiner langjährigen Beratungspraxis sehr viele Familien, deren mühevoll aufgebautes Unterstützungsnetzwerk zusammenbrechen wird und die vor sehr schwierigen Aufgaben stehen werden, um ihre Pflegesituation neu zu ordnen. Viele pflegende Angehörige werden ihre Arbeitszeit reduzieren oder den Job gänzlich an den Nagel hängen müssen, um die absehbaren Versorgungs­lücken selbst abdecken zu können.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

Was soll sich ändern?

Der bisherige Entlastungsbetrag soll zukünftig durch ein neues Sozialraumbudget ersetzt werden. Dieses soll für niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden – also auch für Nachbarschaftshilfe.

Gleichzeitig soll die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe stärker vereinheitlicht werden. Zukünftig könnten bundesweit geltende Kriterien festgelegt werden. Das wäre grundsätzlich sinnvoll, weil die heutigen Regelungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind.

Thema

Heute

Geplante Richtung

Entlastungsbetrag

131 €/Monat

soll durch Sozialraumbudget ersetzt werden

Sozialraumbudget Erwachsene

175 €/Monat

Sozialraumbudget unter 25 Jahren

300 €/Monat

Anerkennung Nachbarschaftshilfe

je nach Bundesland unterschiedlich

bundesweit einheitlichere Kriterien

Nutzung für Tages-/Kurzzeitpflege-Eigenanteile

möglich

zukünftig nicht mehr vorgesehen

Ansparen

möglich

zukünftig nicht mehr vorgesehen

Umwandlung von 40 % Sachleistung

möglich

zukünftig nicht mehr für niedrigschwellige Angebote vorgesehen

Was daran positiv sein könnte

Positiv könnte bewertet werden, dass die Nachbarschaftshilfe aus dem Flickenteppich der Landesregelungen herausgeführt wird. Bundesweit einheitliche Anerkennungskriterien könnten mehr Transparenz schaffen – für Pflegebedürftige, Angehörige, Helferinnen und Helfer sowie Pflegekassen.

Sinnvoll wäre dabei eine abgestufte Regelung: Je einfacher und niedrigschwelliger die Unterstützung, desto geringer die Anforderungen. Je komplexer die Tätigkeit oder je schutzbedürftiger die Zielgruppe, desto höher die Voraussetzungen.

Art der Unterstützung

Denkbare Anforderungen

einfache Alltagsbegleitung

Mindestalter 18 Jahre, Registrierung, kurze Einweisung

regelmäßige Betreuung

Pflegekurs oder Basisschulung

Unterstützung mit höherer Verantwortung

Erste-Hilfe-Kurs, polizeiliches Führungszeugnis

Einsätze bei Kindern oder besonders vulnerablen Personen

erhöhte Schutz- und Qualifikationsanforderungen

Der Grundsatz sollte lauten: Sicherheit ja, Bürokratie nur so viel wie nötig.

Auch die geplante Erhöhung des Budgets ist grundsätzlich zu begrüßen – besonders für Eltern pflegebedürftiger Kinder. Denn viele klassische Entlastungsleistungen, etwa Tagespflege, sind für Kinder und Jugendliche kaum nutzbar. Familien benötigen hier oft sehr individuelle Unterstützung: Betreuung in Ferienzeiten, Begleitung im Alltag oder stundenweise Entlastung der Eltern.

Der entscheidende Haken: weniger Flexibilität

Die Erhöhung des monatlichen Betrags darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der praktische Nutzen deutlich sinken kann. Denn der bisherige Entlastungsbetrag kann angespart und flexibel eingesetzt werden. Genau das ist für viele Familien entscheidend.

Pflege verläuft nicht gleichmäßig von Monat zu Monat. Entlastungsbedarf entsteht oft gebündelt: in Ferienzeiten, bei Krankheit, Krankenhausaufenthalten, Reha, Krisen oder wenn pflegende Angehörige selbst ausfallen.

Situation

Warum Ansparen wichtig ist

Ferienzeiten

erhöhter Betreuungsbedarf, besonders bei Kindern

Krankenhaus/Reha der Pflegeperson

kurzfristig mehr Unterstützung nötig

Versorgungskrisen

schnelle Überbrückung erforderlich

berufliche Belastungsphasen

Sicherung der Erwerbstätigkeit

längere Entlastungsphasen

einzelne Monatsbeträge reichen nicht

Wenn die Ansparmöglichkeit zukünftig entfällt, wird aus einem flexiblen Entlastungsinstrument ein starres Monatsbudget. Das passt schlecht zur Realität häuslicher Pflege.


Pflege-Cockpit – mehr Überblick, bessere Vorbereitung und Entlastung für Ihre Pflegesituation
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Beispiel Kurzzeitpflege: Zukünftig über 1.000 Euro mehr privat?

Kurzzeitpflege wird häufig genutzt, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht möglich ist oder pflegende Angehörige entlastet werden müssen. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei vorwiegend pflegebedingte Aufwendungen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben häufig als Eigenanteil übrig. Daran ändert auch das neue Überbrückungsbudget nichts, das mit bis 1.855 €/2.285 € deutlich gegenüber dem heutigen Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 € gekürzt wird. Auch hier werden nur die pflegebedingten Kosten übernommen.

Genau hierfür wird heute oft der angesparte Entlastungsbetrag genutzt.

Beispiel: 3 Wochen Kurzzeitpflege

Kostenbestandteil

Beispiel pro Tag

21 Tage

Pflegebedingte Aufwendungen

140 €

2.940 €

Unterkunft und Verpflegung

35 €

735 €

Investitionskosten

25 €

525 €

Gesamtkosten

200 €

4.200 €

Finanzierung

Heute

Zukünftig, wenn Sozialraumbudget nicht einsetzbar ist

Eigenanteil Unterkunft/Verpflegung/Investitionskosten

1.260 €

1.260 €

Einsatz angesparter Entlastungsbetrag

bis zu 1.572 €/Jahr

nicht vorgesehen

private Zuzahlung

0 € möglich

1.260 €

Bei etwas höheren Tagessätzen kann die private Belastung noch deutlicher steigen:

Beispiel 3 Wochen Kurzzeitpflege

Betrag

Gesamtkosten bei 230 €/Tag

4.830 €

davon Eigenanteil Unterkunft/Verpflegung/Investition

1.470 €

heute durch angesparten Entlastungsbetrag abdeckbar

ja

zukünftig privat zu zahlen

bis zu 1.470 €

Das zeigt: Die Ansparmöglichkeit ist kein technisches Detail. Sie ist für viele Familien ein wichtiges Instrument zur Finanzierung von Krisen- und Erholungsphasen.

Beispiel Tagespflege: höhere laufende Eigenanteile

Auch bei der Tagespflege kann der Entlastungsbetrag heute Eigenanteile abfedern, etwa für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten oder Fahrkosten.

Beispiel Tagespflege

Heute

Zukünftig ohne Einsatzmöglichkeit

8 Tage/Monat à 30 € Eigenanteil

240 €

240 €

Einsatz Entlastungsbetrag

-131 €

0 €

private Zuzahlung

109 €

240 €

Mehrbelastung pro Jahr

1.572 €

Wenn diese Mitfinanzierung zukünftig entfällt, dürfte Tagespflege seltener oder weniger umfangreich genutzt werden. Das wäre problematisch, weil Tagespflege die häusliche Pflege stabilisiert und Angehörige regelmäßig entlastet.

Der größte Einschnitt: Wegfall des Umwandlungsanspruchs

Besonders gravierend wäre der zukünftig geplante Wegfall des bisherigen Umwandlungsanspruchs für niedrigschwellige Angebote. Heute können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent nicht genutzter Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden.

Damit können viele Familien ein größeres Netzwerk aus Nachbarschaftshilfe, Einzelhelfenden, Betreuung und Alltagshilfe finanzieren.

Pflegegrad

Pflegesachleistung 2026

40 % Umwandlungsanspruch

Pflegegrad 2

796 €

318,40 €

Pflegegrad 3

1.497 €

598,80 €

Pflegegrad 4

1.859 €

743,60 €

Pflegegrad 5

2.299 €

919,60 €

Zusammen mit dem Entlastungsbetrag ergeben sich heute deutlich höhere Budgets für niedrigschwellige Unterstützung:

Pflegegrad

heute max. nutzbar: Entlastungsbetrag + Umwandlung

zukünftig Erwachsene: Sozialraumbudget

monatlicher Verlust

Pflegegrad 2

449,40 €

175 €

-274,40 €

Pflegegrad 3

729,80 €

175 €

-554,80 €

Pflegegrad 4

874,60 €

175 €

-699,60 €

Pflegegrad 5

1.050,60 €

175 €

-875,60 €

Für Kinder und junge Menschen unter 25 Jahren fällt der Verlust durch das höhere Sozialraumbudget geringer aus, bleibt aber erheblich:

Pflegegrad

heute max. nutzbar

zukünftig unter 25 Jahren

monatlicher Verlust

Pflegegrad 2

449,40 €

300 €

-149,40 €

Pflegegrad 3

729,80 €

300 €

-429,80 €

Pflegegrad 4

874,60 €

300 €

-574,60 €

Pflegegrad 5

1.050,60 €

300 €

-750,60 €

Das sind keine kleinen Verschiebungen. Für Erwachsene mit Pflegegrad 5 könnte das monatlich verfügbare Budget für niedrigschwellige Unterstützung von heute bis zu 1.050,60 Euro auf zukünftig 175 Euro sinken.

Auf das Jahr gerechnet wären das erhebliche Einschnitte:

Pflegegrad

Verlust pro Monat Erwachsene

Verlust pro Jahr

Pflegegrad 2

274,40 €

3.292,80 €

Pflegegrad 3

554,80 €

6.657,60 €

Pflegegrad 4

699,60 €

8.395,20 €

Pflegegrad 5

875,60 €

10.507,20 €

Was bedeutet das praktisch?

Viele Familien haben sich über Jahre ein funktionierendes Unterstützungsnetzwerk aufgebaut. Dieses besteht oft nicht aus einem einzigen Dienst, sondern aus mehreren vertrauten Personen: Nachbarschaftshelfern, Einzelhelfenden, Betreuungskräften, Alltagshilfen oder kleinen lokalen Angeboten.

Der zukünftig geplante Wegfall des Umwandlungsanspruchs würde diese Strukturen massiv schwächen.

Beispiel Pflegegrad 4

Heute

Zukünftig

Budget für niedrigschwellige Unterstützung

874,60 €

175 €

Stunden bei 18 €/Stunde

ca. 48,5 Std.

ca. 9,7 Std.

Verlust

ca. 39 Std./Monat

Bei Pflegegrad 5 wäre der Einschnitt noch größer:

Beispiel Pflegegrad 5

Heute

Zukünftig

Budget für niedrigschwellige Unterstützung

1.050,60 €

175 €

Stunden bei 18 €/Stunde

ca. 58 Std.

ca. 10 Std.

Verlust

ca. 48 Std./Monat

Damit geht es nicht nur um Geld. Es geht um reale Stundenentlastung – und damit um Berufstätigkeit, soziale Teilhabe, Erholung und Stabilität der häuslichen Pflege.

Warum der Umwandlungsanspruch so wichtig ist

Der Umwandlungsanspruch ist für viele Betroffene deshalb attraktiv, weil niedrigschwellige Unterstützung häufig anders wirkt als klassische Pflegesachleistung.

Pflegesachleistung

Niedrigschwellige Unterstützung

professioneller Pflegedienst

Nachbarschaftshilfe, Einzelhelfende, Alltagshilfe

häufig körperbezogene Pflege

Betreuung, Begleitung, Haushalt, Teilhabe

begrenzte Verfügbarkeit

oft flexibler organisierbar

höhere Kosten je Einsatz

häufig günstigere Stunden

Fachleistung

Alltagsstabilisierung

Natürlich ersetzt Nachbarschaftshilfe keine Pflegefachlichkeit. Aber sie ergänzt sie dort, wo Angehörige am stärksten belastet sind: im Alltag.

Bewertung: Gute Ansätze, aber erhebliche Risiken

Die Reform enthält sinnvolle Elemente. Einheitlichere Anerkennungskriterien könnten helfen. Ein höheres Sozialraumbudget, insbesondere für unter 25-Jährige, ist grundsätzlich richtig. Auch digitale Verfahren und weniger landesrechtlicher Flickenteppich wären ein Fortschritt.

Aber die Reform darf nicht dazu führen, dass pflegende Angehörige zukünftig weniger Entlastung haben als heute.

Reformelement

Bewertung

Bundesweit einheitlichere Anerkennung

sinnvoll, wenn niedrigschwellig

Mindeststandards wie Erste Hilfe, Schulung, Führungszeugnis

sinnvoll bei Augenmaß

Erhöhung auf 175 €/300 €

grundsätzlich positiv

Wegfall der Ansparmöglichkeit

kritisch

Wegfall Einsatz bei Tages-/Kurzzeitpflege-Eigenanteilen

sehr kritisch

Wegfall Umwandlungsanspruch

massiver Einschnitt

Pflegegrad 1 ohne bisherigen Entlastungsbetrag

problematisch

fehlende Übergangsregelung für bestehende Netzwerke

hohes Risiko

Was nachgebessert werden sollte

Damit die Reform tatsächlich eine Verbesserung wird, braucht es klare Korrekturen:

Bereich

Notwendige Nachbesserung

Sozialraumbudget

erhöhen, aber flexibel nutzbar lassen

Ansparen

weiterhin ermöglichen

Tages-/Kurzzeitpflege

Eigenanteile weiterhin finanzierbar machen

Umwandlungsanspruch

nicht ersatzlos streichen

Nachbarschaftshilfe

bundesweit einheitlich, aber niedrigschwellig anerkennen

Kinder und Jugendliche

besondere flexible Regelungen schaffen

Bestandsschutz

bestehende Netzwerke schützen

Fazit

Die neue Nachbarschaftshilfe könnte ein Fortschritt werden, wenn sie bundesweit einfacher, transparenter und verlässlicher geregelt wird. Einheitliche Anerkennungskriterien und ein höheres Budget sind richtige Ansätze.

Aber die konkreten Zahlen zeigen: Wenn zukünftig gleichzeitig Ansparmöglichkeit, Einsatz bei Tages- und Kurzzeitpflege sowie der Umwandlungsanspruch wegfallen, verlieren viele Familien deutlich mehr, als sie durch das neue Sozialraumbudget gewinnen.

Für pflegende Angehörige zählt nicht die Reformlogik auf dem Papier, sondern die Entlastung im Alltag. Und genau dort droht ein Rückschritt.

Nachbarschaftshilfe ist stark, weil sie vertraut, flexibel und alltagsnah ist. Eine gute Reform müsste diese Stärke schützen — nicht durch gut gemeinte Vereinheitlichung schwächen.

Der Pflege-Dschungel unterstützt die Petition der beiden Vereine Pflegende Angehörige e.V. und wir pflegen e.V.

Bitte unterschreibe auch Du/Sie diese wichtige Petition, damit die Kürzungen und Streichungen nicht zum Gesetz werden.

Noch ist Zeit, etwas zu ändern!

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28205 Bremen

Hendrik Dohmeyer

Verantwortlich

Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel

Rechtliches

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