Pflegereform 2027:
Nachbarschaftshilfe mit neuem Sozialraumbudget
Ich bat ChatGPT um die freundliche Unterstützung bei der Analyse und Aufbereitung des Referentenentwurfs und der Dokumentation der relevantesten Inhalte für die Menschen mit Pflegebedarf und ihre pflegenden Angehörigen. Dies als Transparenzinformation vorab.
Neue Nachbarschaftshilfe in der Pflege: Mehr Einheitlichkeit – aber weniger Entlastung?
Die geplante Pflegereform ordnet die Nachbarschaftshilfe neu. Was zunächst nach einer Stärkung niedrigschwelliger Unterstützung klingt, hat zwei Seiten: Einerseits könnten bundesweit einheitlichere Anerkennungskriterien endlich mehr Klarheit schaffen. Andererseits drohen erhebliche Einschränkungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die heute flexible Entlastungsstrukturen nutzen.
Gerade für pflegende Angehörige ist Nachbarschaftshilfe oft kein Zusatzangebot, sondern ein tragender Baustein der häuslichen Versorgung. Sie ermöglicht Alltagshilfe, Begleitung, Betreuung, stundenweise Entlastung und soziale Teilhabe. Für viele Familien ist sie entscheidend, um Pflege, Beruf und eigenes Leben überhaupt miteinander vereinbaren zu können.
Ich kenne aus meiner langjährigen Beratungspraxis sehr viele Familien, deren mühevoll aufgebautes Unterstützungsnetzwerk zusammenbrechen wird und die vor sehr schwierigen Aufgaben stehen werden, um ihre Pflegesituation neu zu ordnen. Viele pflegende Angehörige werden ihre Arbeitszeit reduzieren oder den Job gänzlich an den Nagel hängen müssen, um die absehbaren Versorgungslücken selbst abdecken zu können.
Was soll sich ändern?
Der bisherige Entlastungsbetrag soll zukünftig durch ein neues Sozialraumbudget ersetzt werden. Dieses soll für niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden – also auch für Nachbarschaftshilfe.
Gleichzeitig soll die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe stärker vereinheitlicht werden. Zukünftig könnten bundesweit geltende Kriterien festgelegt werden. Das wäre grundsätzlich sinnvoll, weil die heutigen Regelungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind.
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Thema |
Heute |
Geplante Richtung |
|---|---|---|
|
Entlastungsbetrag |
131 €/Monat |
soll durch Sozialraumbudget ersetzt werden |
|
Sozialraumbudget Erwachsene |
— |
175 €/Monat |
|
Sozialraumbudget unter 25 Jahren |
— |
300 €/Monat |
|
Anerkennung Nachbarschaftshilfe |
je nach Bundesland unterschiedlich |
bundesweit einheitlichere Kriterien |
|
Nutzung für Tages-/Kurzzeitpflege-Eigenanteile |
möglich |
zukünftig nicht mehr vorgesehen |
|
Ansparen |
möglich |
zukünftig nicht mehr vorgesehen |
|
Umwandlung von 40 % Sachleistung |
möglich |
zukünftig nicht mehr für niedrigschwellige Angebote vorgesehen |
Was daran positiv sein könnte
Positiv könnte bewertet werden, dass die Nachbarschaftshilfe aus dem Flickenteppich der Landesregelungen herausgeführt wird. Bundesweit einheitliche Anerkennungskriterien könnten mehr Transparenz schaffen – für Pflegebedürftige, Angehörige, Helferinnen und Helfer sowie Pflegekassen.
Sinnvoll wäre dabei eine abgestufte Regelung: Je einfacher und niedrigschwelliger die Unterstützung, desto geringer die Anforderungen. Je komplexer die Tätigkeit oder je schutzbedürftiger die Zielgruppe, desto höher die Voraussetzungen.
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Art der Unterstützung |
Denkbare Anforderungen |
|---|---|
|
einfache Alltagsbegleitung |
Mindestalter 18 Jahre, Registrierung, kurze Einweisung |
|
regelmäßige Betreuung |
Pflegekurs oder Basisschulung |
|
Unterstützung mit höherer Verantwortung |
Erste-Hilfe-Kurs, polizeiliches Führungszeugnis |
|
Einsätze bei Kindern oder besonders vulnerablen Personen |
erhöhte Schutz- und Qualifikationsanforderungen |
Der Grundsatz sollte lauten: Sicherheit ja, Bürokratie nur so viel wie nötig.
Auch die geplante Erhöhung des Budgets ist grundsätzlich zu begrüßen – besonders für Eltern pflegebedürftiger Kinder. Denn viele klassische Entlastungsleistungen, etwa Tagespflege, sind für Kinder und Jugendliche kaum nutzbar. Familien benötigen hier oft sehr individuelle Unterstützung: Betreuung in Ferienzeiten, Begleitung im Alltag oder stundenweise Entlastung der Eltern.
Der entscheidende Haken: weniger Flexibilität
Die Erhöhung des monatlichen Betrags darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der praktische Nutzen deutlich sinken kann. Denn der bisherige Entlastungsbetrag kann angespart und flexibel eingesetzt werden. Genau das ist für viele Familien entscheidend.
Pflege verläuft nicht gleichmäßig von Monat zu Monat. Entlastungsbedarf entsteht oft gebündelt: in Ferienzeiten, bei Krankheit, Krankenhausaufenthalten, Reha, Krisen oder wenn pflegende Angehörige selbst ausfallen.
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Situation |
Warum Ansparen wichtig ist |
|---|---|
|
Ferienzeiten |
erhöhter Betreuungsbedarf, besonders bei Kindern |
|
Krankenhaus/Reha der Pflegeperson |
kurzfristig mehr Unterstützung nötig |
|
Versorgungskrisen |
schnelle Überbrückung erforderlich |
|
berufliche Belastungsphasen |
Sicherung der Erwerbstätigkeit |
|
längere Entlastungsphasen |
einzelne Monatsbeträge reichen nicht |
Wenn die Ansparmöglichkeit zukünftig entfällt, wird aus einem flexiblen Entlastungsinstrument ein starres Monatsbudget. Das passt schlecht zur Realität häuslicher Pflege.

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Beispiel Kurzzeitpflege: Zukünftig über 1.000 Euro mehr privat?
Kurzzeitpflege wird häufig genutzt, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht möglich ist oder pflegende Angehörige entlastet werden müssen. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei vorwiegend pflegebedingte Aufwendungen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben häufig als Eigenanteil übrig. Daran ändert auch das neue Überbrückungsbudget nichts, das mit bis 1.855 €/2.285 € deutlich gegenüber dem heutigen Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 € gekürzt wird. Auch hier werden nur die pflegebedingten Kosten übernommen.
Genau hierfür wird heute oft der angesparte Entlastungsbetrag genutzt.
Beispiel: 3 Wochen Kurzzeitpflege
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Kostenbestandteil |
Beispiel pro Tag |
21 Tage |
|---|---|---|
|
Pflegebedingte Aufwendungen |
140 € |
2.940 € |
|
Unterkunft und Verpflegung |
35 € |
735 € |
|
Investitionskosten |
25 € |
525 € |
|
Gesamtkosten |
200 € |
4.200 € |
|
Finanzierung |
Heute |
Zukünftig, wenn Sozialraumbudget nicht einsetzbar ist |
|---|---|---|
|
Eigenanteil Unterkunft/Verpflegung/Investitionskosten |
1.260 € |
1.260 € |
|
Einsatz angesparter Entlastungsbetrag |
bis zu 1.572 €/Jahr |
nicht vorgesehen |
|
private Zuzahlung |
0 € möglich |
1.260 € |
Bei etwas höheren Tagessätzen kann die private Belastung noch deutlicher steigen:
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Beispiel 3 Wochen Kurzzeitpflege |
Betrag |
|---|---|
|
Gesamtkosten bei 230 €/Tag |
4.830 € |
|
davon Eigenanteil Unterkunft/Verpflegung/Investition |
1.470 € |
|
heute durch angesparten Entlastungsbetrag abdeckbar |
ja |
|
zukünftig privat zu zahlen |
bis zu 1.470 € |
Das zeigt: Die Ansparmöglichkeit ist kein technisches Detail. Sie ist für viele Familien ein wichtiges Instrument zur Finanzierung von Krisen- und Erholungsphasen.
Beispiel Tagespflege: höhere laufende Eigenanteile
Auch bei der Tagespflege kann der Entlastungsbetrag heute Eigenanteile abfedern, etwa für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten oder Fahrkosten.
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Beispiel Tagespflege |
Heute |
Zukünftig ohne Einsatzmöglichkeit |
|---|---|---|
|
8 Tage/Monat à 30 € Eigenanteil |
240 € |
240 € |
|
Einsatz Entlastungsbetrag |
-131 € |
0 € |
|
private Zuzahlung |
109 € |
240 € |
|
Mehrbelastung pro Jahr |
— |
1.572 € |
Wenn diese Mitfinanzierung zukünftig entfällt, dürfte Tagespflege seltener oder weniger umfangreich genutzt werden. Das wäre problematisch, weil Tagespflege die häusliche Pflege stabilisiert und Angehörige regelmäßig entlastet.
Der größte Einschnitt: Wegfall des Umwandlungsanspruchs
Besonders gravierend wäre der zukünftig geplante Wegfall des bisherigen Umwandlungsanspruchs für niedrigschwellige Angebote. Heute können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent nicht genutzter Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden.
Damit können viele Familien ein größeres Netzwerk aus Nachbarschaftshilfe, Einzelhelfenden, Betreuung und Alltagshilfe finanzieren.
|
Pflegegrad |
Pflegesachleistung 2026 |
40 % Umwandlungsanspruch |
|---|---|---|
|
Pflegegrad 2 |
796 € |
318,40 € |
|
Pflegegrad 3 |
1.497 € |
598,80 € |
|
Pflegegrad 4 |
1.859 € |
743,60 € |
|
Pflegegrad 5 |
2.299 € |
919,60 € |
Zusammen mit dem Entlastungsbetrag ergeben sich heute deutlich höhere Budgets für niedrigschwellige Unterstützung:
|
Pflegegrad |
heute max. nutzbar: Entlastungsbetrag + Umwandlung |
zukünftig Erwachsene: Sozialraumbudget |
monatlicher Verlust |
|---|---|---|---|
|
Pflegegrad 2 |
449,40 € |
175 € |
-274,40 € |
|
Pflegegrad 3 |
729,80 € |
175 € |
-554,80 € |
|
Pflegegrad 4 |
874,60 € |
175 € |
-699,60 € |
|
Pflegegrad 5 |
1.050,60 € |
175 € |
-875,60 € |
Für Kinder und junge Menschen unter 25 Jahren fällt der Verlust durch das höhere Sozialraumbudget geringer aus, bleibt aber erheblich:
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Pflegegrad |
heute max. nutzbar |
zukünftig unter 25 Jahren |
monatlicher Verlust |
|---|---|---|---|
|
Pflegegrad 2 |
449,40 € |
300 € |
-149,40 € |
|
Pflegegrad 3 |
729,80 € |
300 € |
-429,80 € |
|
Pflegegrad 4 |
874,60 € |
300 € |
-574,60 € |
|
Pflegegrad 5 |
1.050,60 € |
300 € |
-750,60 € |
Das sind keine kleinen Verschiebungen. Für Erwachsene mit Pflegegrad 5 könnte das monatlich verfügbare Budget für niedrigschwellige Unterstützung von heute bis zu 1.050,60 Euro auf zukünftig 175 Euro sinken.
Auf das Jahr gerechnet wären das erhebliche Einschnitte:
|
Pflegegrad |
Verlust pro Monat Erwachsene |
Verlust pro Jahr |
|---|---|---|
|
Pflegegrad 2 |
274,40 € |
3.292,80 € |
|
Pflegegrad 3 |
554,80 € |
6.657,60 € |
|
Pflegegrad 4 |
699,60 € |
8.395,20 € |
|
Pflegegrad 5 |
875,60 € |
10.507,20 € |
Was bedeutet das praktisch?
Viele Familien haben sich über Jahre ein funktionierendes Unterstützungsnetzwerk aufgebaut. Dieses besteht oft nicht aus einem einzigen Dienst, sondern aus mehreren vertrauten Personen: Nachbarschaftshelfern, Einzelhelfenden, Betreuungskräften, Alltagshilfen oder kleinen lokalen Angeboten.
Der zukünftig geplante Wegfall des Umwandlungsanspruchs würde diese Strukturen massiv schwächen.
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Beispiel Pflegegrad 4 |
Heute |
Zukünftig |
|---|---|---|
|
Budget für niedrigschwellige Unterstützung |
874,60 € |
175 € |
|
Stunden bei 18 €/Stunde |
ca. 48,5 Std. |
ca. 9,7 Std. |
|
Verlust |
— |
ca. 39 Std./Monat |
Bei Pflegegrad 5 wäre der Einschnitt noch größer:
|
Beispiel Pflegegrad 5 |
Heute |
Zukünftig |
|---|---|---|
|
Budget für niedrigschwellige Unterstützung |
1.050,60 € |
175 € |
|
Stunden bei 18 €/Stunde |
ca. 58 Std. |
ca. 10 Std. |
|
Verlust |
— |
ca. 48 Std./Monat |
Damit geht es nicht nur um Geld. Es geht um reale Stundenentlastung – und damit um Berufstätigkeit, soziale Teilhabe, Erholung und Stabilität der häuslichen Pflege.
Warum der Umwandlungsanspruch so wichtig ist
Der Umwandlungsanspruch ist für viele Betroffene deshalb attraktiv, weil niedrigschwellige Unterstützung häufig anders wirkt als klassische Pflegesachleistung.
|
Pflegesachleistung |
Niedrigschwellige Unterstützung |
|---|---|
|
professioneller Pflegedienst |
Nachbarschaftshilfe, Einzelhelfende, Alltagshilfe |
|
häufig körperbezogene Pflege |
Betreuung, Begleitung, Haushalt, Teilhabe |
|
begrenzte Verfügbarkeit |
oft flexibler organisierbar |
|
höhere Kosten je Einsatz |
häufig günstigere Stunden |
|
Fachleistung |
Alltagsstabilisierung |
Natürlich ersetzt Nachbarschaftshilfe keine Pflegefachlichkeit. Aber sie ergänzt sie dort, wo Angehörige am stärksten belastet sind: im Alltag.
Bewertung: Gute Ansätze, aber erhebliche Risiken
Die Reform enthält sinnvolle Elemente. Einheitlichere Anerkennungskriterien könnten helfen. Ein höheres Sozialraumbudget, insbesondere für unter 25-Jährige, ist grundsätzlich richtig. Auch digitale Verfahren und weniger landesrechtlicher Flickenteppich wären ein Fortschritt.
Aber die Reform darf nicht dazu führen, dass pflegende Angehörige zukünftig weniger Entlastung haben als heute.
|
Reformelement |
Bewertung |
|---|---|
|
Bundesweit einheitlichere Anerkennung |
sinnvoll, wenn niedrigschwellig |
|
Mindeststandards wie Erste Hilfe, Schulung, Führungszeugnis |
sinnvoll bei Augenmaß |
|
Erhöhung auf 175 €/300 € |
grundsätzlich positiv |
|
Wegfall der Ansparmöglichkeit |
kritisch |
|
Wegfall Einsatz bei Tages-/Kurzzeitpflege-Eigenanteilen |
sehr kritisch |
|
Wegfall Umwandlungsanspruch |
massiver Einschnitt |
|
Pflegegrad 1 ohne bisherigen Entlastungsbetrag |
problematisch |
|
fehlende Übergangsregelung für bestehende Netzwerke |
hohes Risiko |
Was nachgebessert werden sollte
Damit die Reform tatsächlich eine Verbesserung wird, braucht es klare Korrekturen:
|
Bereich |
Notwendige Nachbesserung |
|---|---|
|
Sozialraumbudget |
erhöhen, aber flexibel nutzbar lassen |
|
Ansparen |
weiterhin ermöglichen |
|
Tages-/Kurzzeitpflege |
Eigenanteile weiterhin finanzierbar machen |
|
Umwandlungsanspruch |
nicht ersatzlos streichen |
|
Nachbarschaftshilfe |
bundesweit einheitlich, aber niedrigschwellig anerkennen |
|
Kinder und Jugendliche |
besondere flexible Regelungen schaffen |
|
Bestandsschutz |
bestehende Netzwerke schützen |
Fazit
Die neue Nachbarschaftshilfe könnte ein Fortschritt werden, wenn sie bundesweit einfacher, transparenter und verlässlicher geregelt wird. Einheitliche Anerkennungskriterien und ein höheres Budget sind richtige Ansätze.
Aber die konkreten Zahlen zeigen: Wenn zukünftig gleichzeitig Ansparmöglichkeit, Einsatz bei Tages- und Kurzzeitpflege sowie der Umwandlungsanspruch wegfallen, verlieren viele Familien deutlich mehr, als sie durch das neue Sozialraumbudget gewinnen.
Für pflegende Angehörige zählt nicht die Reformlogik auf dem Papier, sondern die Entlastung im Alltag. Und genau dort droht ein Rückschritt.
Nachbarschaftshilfe ist stark, weil sie vertraut, flexibel und alltagsnah ist. Eine gute Reform müsste diese Stärke schützen — nicht durch gut gemeinte Vereinheitlichung schwächen.
Der Pflege-Dschungel unterstützt die Petition der beiden Vereine Pflegende Angehörige e.V. und wir pflegen e.V.
Bitte unterschreibe auch Du/Sie diese wichtige Petition, damit die Kürzungen und Streichungen nicht zum Gesetz werden.
Noch ist Zeit, etwas zu ändern!

Pflege-Dschungel
TEUS – Transparenz und Erleichterung im Umgang mit der Sozialgesetzgebung UG haftungsbeschränkt
Friedrich Karl Straße 90
28205 Bremen

Verantwortlich
Autor beim Pflege-Dschungel




Hallo.
Was für mich keine Beachtung findet, ist die Bezahlung der Nachbarschaftshilfen. Minijobs sollen abgeschafft werden, in der Pflege wieder erlaubt??
Wie werden sie versichert? Wer überprüft die Qualität der Hilfen?