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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

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Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Was passiert nach dem Krankenhaus?


So planen Sie Entlassung, Anschlussversorgung und die ersten Tage — zu Hause, in der Reha oder in einer Pflegeeinrichtung. Das meiste davon muss geklärt sein, bevor die Tür zugeht.

Ein älterer Mann knöpft sein Hemd zu, im Hintergrund macht eine Ärztin Notizen
Aktualisiert am 18.09.2026

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Gut zu wissen: Das Krankenhaus ist zum Entlassmanagement verpflichtet. Es muss den Bedarf für die Zeit danach früh erfassen, einen Plan machen und — wenn Sie einwilligen — Pflegedienst, Kasse und andere einschalten. Sie müssen das nicht erbitten. Sie dürfen es einfordern.

Diese Fragen noch im Krankenhaus klären

Nehmen Sie diese Liste mit ins Gespräch. Was hier offen bleibt, wird zu Hause zum Problem — meist am ersten Abend.

  • Wohin wird entlassen — und ist die Versorgung dort sicher?
  • Was hat sich gegenüber vorher verändert? Was kann die Person jetzt nicht mehr?
  • Welche Medikamente gelten ab der Entlassung? Was ist neu, was fällt weg?
  • Welche Wunden, Therapien oder Kontrollen stehen an?
  • Wer übernimmt Pflege, Behandlungspflege und Haushalt?
  • Sind die Hilfsmittel rechtzeitig da — vor der Heimkehr, nicht danach?
  • Wann sind Haus- oder Facharzt, Therapie oder Reha vorgesehen?
  • Wen rufen wir an, wenn abends oder am Wochenende etwas nicht stimmt?

Was das Entlassmanagement leistet

Das Krankenhaus muss früh erfassen, was nach der Entlassung gebraucht wird, einen Entlassplan erstellen und die nötigen Stellen einbinden — Pflegedienst, Kranken- und Pflegekasse, Sanitätshaus, Reha-Einrichtung. Ihre Wahlrechte bleiben dabei bestehen: Welchen Pflegedienst oder welche Praxis Sie nehmen, entscheiden Sie.

Sie dürfen das Entlassmanagement auch ablehnen. Dann organisiert das Krankenhaus nichts und gibt keine Daten weiter — und Sie stehen mit der Organisation allein da. Wer ablehnt, sollte das wissen.

Angehörige werden nur einbezogen, wenn die Patientin oder der Patient einverstanden ist oder eine Vollmacht vorliegt. Sagen Sie im Zweifel selbst und deutlich, wer mitreden darf — dann steht es in der Akte.

Wer im Krankenhaus hilft

  • Sozialdienst und Entlassmanagement — die zentrale Stelle für alles, was danach kommt
  • Das behandelnde Team — Diagnose, Prognose, was sich verändert hat
  • Die Stationspflege — sie weiß am genauesten, was im Alltag noch geht
  • Therapie — Physio, Ergo, Logopädie: was zu Hause weitergeführt werden muss
  • Die Apotheke des Hauses — bei Fragen zum neuen Medikamentenplan

Verlangen Sie eine Kontaktperson mit Namen und Durchwahl. Wenn bei jedem Anruf jemand anderes zuständig ist, geht die Absprache verloren. Ist der Pflegebedarf neu, sollte zusätzlich die Pflegekasse eingeschaltet werden — siehe Wer hilft beim Antrag?.

Was das Krankenhaus noch verordnen kann

Damit die ersten Tage nicht an einem fehlenden Rezept scheitern, dürfen Klinikärztinnen und -ärzte im Entlassmanagement selbst verordnen — für längstens sieben Tage. Möglich sind unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem:

  • Arznei- und Verbandmittel in der kleinsten Packung
  • Heilmittel wie Physio- oder Ergotherapie
  • Hilfsmittel
  • häusliche Krankenpflege
  • eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ein Anspruch auf jede einzelne Leistung ist das nicht — es hängt am konkreten Bedarf und an den Vorgaben der Kasse. Fragen Sie trotzdem ausdrücklich danach: Diese Möglichkeit wird oft nicht von selbst genutzt. Danach übernimmt die Hausarztpraxis; vereinbaren Sie den Termin, bevor die sieben Tage ablaufen.

Die Entlassungsunterlagen

Gehen Sie nicht ohne diese Mappe. Was fehlt, muss man sich später mühsam holen:

  • Entlassbrief mit den Diagnosen — vorläufig reicht, endgültig kommt nach
  • der aktuelle Medikationsplan, mit den Änderungen und dem Grund dafür
  • Rezepte und Verordnungen
  • Wund-, Therapie- und Nachsorgeplan
  • Termine und Telefonnummern
  • Angaben zu Hilfsmitteln und zum Pflegedienst
  • Warnzeichen: woran Sie merken, dass etwas nicht stimmt — und was dann zu tun ist

Legen Sie alles zusammen ab. Wie das dauerhaft funktioniert, steht unter Unterlagen sammeln.

Medikamente sicher abgleichen

Hier passieren die meisten Fehler nach einer Entlassung — und sie sind vermeidbar.

  • Nur eine Liste. Die alte kommt weg, sobald die neue gilt. Zwei Pläne nebeneinander sind die häufigste Ursache für Doppelgaben.
  • Markieren, was sich geändert hat — neu, abgesetzt, pausiert, andere Dosis.
  • Vorrat prüfen. Reicht es über das Wochenende oder den Feiertag?
  • Unklarheiten vor der ersten Gabe klären — Klinik, Hausarztpraxis oder Apotheke.
  • Nicht eigenmächtig zum alten Plan zurückkehren, auch wenn er vertrauter ist.

Mehr dazu unter Medikamente sicher vorbereiten und geben und in der Übersicht Medikamente verstehen.

Welche Anschlussversorgung passt?

Es gibt keinen Weg, der immer der richtige ist. Was passt, hängt vom Bedarf ab — und davon, was vor Ort zu bekommen ist:

Ob die Rückkehr nach Hause trägt, ist eine eigene Frage — sie steht unter Schaffen wir das zu Hause?.

Wenn nichts rechtzeitig frei ist

Manchmal ist der Kurzzeitpflegeplatz erst in zehn Tagen frei oder der Pflegedienst hat keine Kapazität. Für genau diesen Fall gibt es die Übergangspflege im Krankenhaus: Die Patientin bleibt im Haus und wird dort weiter versorgt — mit Pflege, Unterkunft und Verpflegung, für höchstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung.

Zur Vorsicht: Das ist keine Verlängerung des Aufenthalts nach Wunsch. Sie greift nur, wenn die erforderliche Anschlussversorgung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu bekommen ist. Ob die Voraussetzungen vorliegen, prüfen Krankenhaus und Krankenkasse — fragen Sie aber danach, wenn sich abzeichnet, dass zu Hause nichts steht.

Pflegegrad neu oder höher beantragen

Ist der Bedarf neu entstanden oder deutlich gestiegen, stellen Sie den Antrag sofort — über die Pflegekasse, unterstützt vom Sozialdienst. Nennen Sie die Dringlichkeit und den geplanten Entlassungstermin ausdrücklich.

Besteht bereits ein Pflegegrad und hat sich die Lage wesentlich verändert, lassen Sie ihn überprüfen. Der Weg dorthin steht unter Pflegegrad beantragen.

Wohnung und Hilfsmittel vorbereiten

Pflegebett, Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl, Duschhilfe, Lagerungshilfen, Sauerstoff — was gebraucht wird, richtet sich nach dem konkreten Bedarf, nicht nach Vorrat. Klären Sie für jedes Stück: Wann wird geliefert? Wer weist ein? Wo steht es? Ist Strom da? Kommt der Lieferant überhaupt in die Wohnung? Und wer holt es später wieder ab?

Wichtig: Lassen Sie sich nicht mit der Zusage „wird nachgeliefert“ entlassen, wenn ohne das Hilfsmittel keine sichere Versorgung möglich ist. Sagen Sie das dem Entlassmanagement — genau dafür ist es da. Was die Pflegekasse dazugibt, steht unter Technische Pflegehilfsmittel.

Die ersten 72 Stunden

  • Unterlagen und Medikamente abgleichen, bevor die erste Tablette gestellt wird.
  • Termine und Telefonnummern sichtbar aufhängen — Küche oder Flur, nicht in der Mappe.
  • Beobachten, was der Plan vorgibt: Essen und Trinken, Ausscheidung, Schmerzen, Beweglichkeit, Wunden, Verwirrtheit.
  • Zuständigkeiten klären — wer macht die Nacht, wer ist Ansprechperson, was passiert im Notfall.
  • Früh anrufen statt abwarten. Lieber eine Frage zu viel als ein Rückfall am Wochenende.

Warnzeichen und Notfall

Lassen Sie sich im Krankenhaus sagen, worauf Sie in diesem Fall achten müssen — welche Zeichen bei dieser Erkrankung, dieser Operation, diesen Medikamenten ernst sind. Allgemein gilt:

  • 112 bei schwerer Atemnot, Bewusstseinsstörung, Zeichen eines Schlaganfalls, starker Blutung oder akuter Lebensgefahr.
  • 116117 — der ärztliche Bereitschaftsdienst, bei dringenden Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten.
  • Die Klinik selbst bei Fragen zur Operation oder zur Behandlung dort. Lassen Sie sich diese Nummer aufschreiben.

Wie geht es weiter?

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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