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Vorhofflimmern: Gerinnungshemmer und Puls


Warum bei Vorhofflimmern zwei ganz verschiedene Dinge behandelt werden — und worauf bei Puls, Blutungszeichen und Stürzen zu achten ist.

Zwei Menschen sitzen am Tisch; eine Hand liegt am Handgelenk der anderen, daneben liegen Medikamentenpackungen.
Aktualisiert am 26.09.2026

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Vorgelesen von einer synthetischen Stimme.

Kurz erklärt

Beim Vorhofflimmern schlagen die Vorhöfe des Herzens nicht mehr geordnet, sondern zittern unregelmäßig. Der Puls wird dadurch unregelmäßig und oft zu schnell. Viele Menschen spüren das als Herzstolpern oder Unruhe — viele andere spüren gar nichts.

Das eigentliche Problem ist ein anderes: In einem Vorhof, der nur zittert, bleibt Blut stehen. Stehendes Blut gerinnt. Löst sich so ein Gerinnsel, wandert es mit dem Blutstrom — und landet häufig im Gehirn. Vorhofflimmern ist damit eine der wichtigsten Schlaganfallursachen überhaupt.

Deshalb werden zwei ganz verschiedene Dinge behandelt, die man nicht verwechseln sollte: der Schutz vor dem Gerinnsel — und der Umgang mit dem Rhythmus selbst.

Welche Medikamentengruppen kommen typischerweise vor?

Erstens, gegen das Gerinnsel:

  • Gerinnungshemmer, meist ein neueres Mittel zum Einnehmen (oft DOAK genannt) wie Apixaban, Rivaroxaban, Edoxaban oder Dabigatran. Bei bestimmten Konstellationen kommt stattdessen Phenprocoumon zum Einsatz, das viele als „Marcumar“ kennen; dabei wird der Gerinnungswert regelmäßig kontrolliert. Das betrifft vor allem Menschen mit einer mechanischen Herzklappe und mit einer ausgeprägten rheumatischen Verengung der Mitralklappe — dort dürfen die neueren Mittel nicht eingesetzt werden. Eine biologische Klappe ist damit nicht gleichzusetzen; welche Sie oder Ihr Angehöriger hat, steht im Arztbrief.

Zweitens, für den Rhythmus. Hier gibt es zwei Wege, und beide sind vertretbar — welcher gewählt wird, entscheidet die Kardiologie:

  • Den Puls bremsen, das Flimmern aber bestehen lassen. Dafür meist Betablocker wie Bisoprolol oder Metoprolol, manchmal andere Mittel.
  • Den normalen Rhythmus wiederherstellen und halten, mit besonderen Rhythmusmedikamenten oder einer Verödung im Herzen.

Und jetzt der Satz, auf den es ankommt: Der Gerinnungshemmer richtet sich nach dem Schlaganfallrisiko — nicht danach, ob das Herz gerade flimmert. Wer ihn absetzt, weil sich der Rhythmus beruhigt hat oder weil nichts mehr zu spüren ist, entfernt genau den Schutz, um den es geht. Das Herz kann unbemerkt wieder flimmern.

Von der Packung zum Zusammenhang

Beispiele zur Orientierung, keine vollständige Liste. Handelsnamen können sich ändern; maßgeblich ist der Wirkstoff.
Handelsname (Beispiel)WirkstoffGruppeWofür
EliquisApixabanGerinnungshemmer (DOAK)Schutz vor Schlaganfall
XareltoRivaroxabanGerinnungshemmer (DOAK)Schutz vor Schlaganfall
Marcumar, FalithromPhenprocoumonVitamin-K-Antagonistwie oben, mit regelmäßiger Wertkontrolle
Concor, Bisoprolol-ratiopharmBisoprololBetablockerbremst den Puls
Beloc-ZokMetoprololBetablockerbremst den Puls
CordarexAmiodaronRhythmusmedikamenthält den normalen Rhythmus; regelmäßige Kontrollen von Schilddrüse, Leber, Lunge und EKG

Ein Punkt, der leicht übersehen wird: Denselben Handelsnamen gibt es oft in mehreren Stärken — und in unterschiedlichen Freisetzungsformen. Zusätze wie „retard“, „ZOK“, „prolong“ oder „succinat“ bedeuten, dass der Wirkstoff langsam abgegeben wird. Solche Tabletten dürfen nicht ohne Rückfrage geteilt, gemörsert oder gegen eine andere Form getauscht werden, auch wenn der Wirkstoff derselbe heißt.

Für den Pflegealltag wichtig

  • Den Gerinnungshemmer nie eigenmächtig weglassen — auch nicht vor einem Zahnarzttermin, auch nicht nach einem Sturz, auch nicht „weil es ihr gut geht“. Was vor Eingriffen gilt, entscheidet die Praxis; sprechen Sie es früh an.
  • Den Notfallausweis ins Portemonnaie. Zu jedem Gerinnungshemmer gibt es einen. Er gehört dorthin, wo ihn ein Rettungsdienst findet.
  • Puls fühlen lernen. Am Handgelenk, eine Minute lang. Es geht nicht um die genaue Zahl, sondern um zwei Fragen: Ist er ungefähr wie sonst? Ist er regelmäßig oder stolpert er? Wer das ein paarmal in Ruhe geübt hat, merkt eine Veränderung. Ein unregelmäßiger Puls beweist aber kein Vorhofflimmern — und ein regelmäßiger schließt es nicht aus. Dasselbe gilt für die Anzeige einer Uhr oder eines Blutdruckmessgeräts. Sicherheit gibt nur ein EKG.
  • Kontrollen im Blick behalten. Bei den neueren Gerinnungshemmern wird der Gerinnungswert nicht regelmäßig gemessen — das heißt aber nicht, dass es keine Kontrollen gibt. Überprüft werden Nierenfunktion, Blutbild und je nach Präparat die Leberwerte, bei älteren oder gebrechlichen Menschen häufiger. Die Dosis hängt unter anderem von Nierenfunktion, Alter, Gewicht und den übrigen Medikamenten ab — deshalb ist sie nicht bei jedem gleich.
  • Blutdruckmessgeräte melden Unregelmäßigkeiten mit einem eigenen Symbol. Das ist ein Hinweis, keine Diagnose — aber ein Grund, öfter zu schauen und es zu notieren.
  • Sturzrisiko besonders ernst nehmen. Unter Gerinnungshemmern gehört jeder Sturz mit Kopfaufprall noch am selben Tag ärztlich beurteilt — auch wenn es der Person gut geht und äußerlich nichts zu sehen ist. Eine Blutung im Kopf kann sich mit Verzögerung zeigen. Niemanden einfach zu Hause beobachten. Halten Sie bereit, welches Mittel wann zuletzt genommen wurde. Das ist ein Grund, die Wohnung sicher zu machen — kein Grund, sich weniger zu bewegen.
  • Blutungszeichen kennen: blaue Flecken, Nasenbluten, schwarzer Stuhl, kaffeesatzartiges Erbrochenes. Ausführlich auf Blutverdünner verstehen.

Typische Beschwerden — was beobachten?

  • Herzstolpern, Unruhe, Leistungsknick, Luftnot bei Belastung — sie können auftreten, wenn das Flimmern beginnt oder der Puls entgleist.
  • Müdigkeit, kalte Hände und Füße, sehr langsamer Puls unter Betablockern.
  • Schwindel beim Aufstehen, besonders nach einer Dosisänderung.
  • Blutungszeichen unter dem Gerinnungshemmer.

Und ein Muster, das man kennen sollte: Viele ältere Menschen spüren das Flimmern nicht. Bei ihnen zeigt es sich anders — als zunehmende Müdigkeit, als Luftnot beim Treppensteigen, als plötzlich nachlassende Belastbarkeit. Wer nur auf Herzstolpern wartet, übersieht es.

Warnzeichen

Sofort die 112

Rufen Sie den Notruf. Nicht erst nachlesen, nicht erst in der Praxis anrufen.

  • Zeichen eines Schlaganfalls: hängender Mundwinkel, ein Arm lässt sich nicht heben, verwaschene Sprache, plötzliche Sehstörung oder Verwirrtheit. Auch dann, wenn es nach Minuten wieder vorbei ist.
  • Sturz mit Kopfaufprall, wenn die Person benommen oder verwirrt ist, erbricht, starke oder zunehmende Kopfschmerzen hat, neurologische Ausfälle zeigt, der Sturz aus größerer Höhe oder mit Wucht geschah, die Blutung nicht aufhört — oder wenn kein sicherer Transport möglich ist.
  • Brustschmerz, schwere Luftnot, Bewusstlosigkeit.
  • Sehr schneller Puls zusammen mit Schwindel, Schwäche oder Brustschmerz.
  • Starke, spritzende oder nicht kontrollierbare Blutung.

Noch heute abklären

Rufen Sie in der Arztpraxis an — außerhalb der Sprechzeiten beim Bereitschaftsdienst unter 116 117.

  • Der Puls ist deutlich schneller, langsamer oder unregelmäßiger als sonst.
  • Neue Luftnot oder deutlich nachlassende Belastbarkeit.
  • Sturz mit Kopfaufprall bei einer wachen, beschwerdefreien Person — dann keine 112, aber unverzüglich ärztliche Beurteilung: Praxis, Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder Notaufnahme. Nicht abwarten und nicht allein zu Hause beobachten.
  • Schwarzer Stuhl, Blut im Urin, anhaltendes Nasenbluten.
  • Kleinere Blutung, die nach längerem Druck immer noch sickert.
  • Eine Einnahme des Gerinnungshemmers wurde vergessen oder doppelt gegeben. Nehmen Sie nichts eigenmächtig doppelt nach — wie vorzugehen ist, hängt vom Wirkstoff und von der Uhrzeit ab und steht in der Packungsbeilage. Bei Unsicherheit noch am selben Tag in Praxis oder Apotheke klären.

Beim nächsten Termin besprechen

Kein Notfall, aber es gehört auf den Zettel. Notieren Sie es, solange Sie es noch wissen.

  • Müdigkeit, kalte Füße, ungewöhnliche Träume unter dem Betablocker.
  • Häufigere blaue Flecken.
  • Ein anstehender Eingriff oder Zahnarzttermin.
  • Es fehlt ein Notfallausweis.
  • Das Messgerät zeigt öfter das Symbol für unregelmäßigen Puls.

Fragen für Arztpraxis oder Apotheke

  • Welches Mittel schützt vor dem Schlaganfall, und welches ist für den Puls da?
  • Was ist zu tun, wenn eine Einnahme des Gerinnungshemmers vergessen wurde?
  • Gibt es einen Notfallausweis — und wo bekommen wir einen?
  • In welchem Bereich soll der Puls liegen, und wann sollen wir uns melden?
  • Was gilt vor Zahnbehandlungen oder Eingriffen, und wen rufen wir dafür an?
  • Welche Kontrollen stehen an — auch die Nierenwerte?
  • Welche rezeptfreien Schmerzmittel sind hier vertretbar?
  • Was tun wir nach einem Sturz, auch nach einem scheinbar harmlosen?
Quellen und Anlaufstellen

Verwandte Inhalte

  • Blutverdünner — „Blutverdünner" ist nicht gleich Blutverdünner: Unterschiede, Blutungszeichen und wichtige Hinweise bei Stürzen oder Eingriffen.
  • Herzschwäche — Von Entwässerung bis Herzschutz: typische Medikamentengruppen, tägliche Beobachtungen und Warnzeichen wie rasche Gewichtszunahme oder zunehmende Atemnot.
  • Bluthochdruck — Welche Blutdrucksenker häufig eingesetzt werden, was Angehörige beobachten können und wann Schwindel oder sehr niedrige Werte abgeklärt werden sollten.
  • Polypharmazie — Medikationsplan, Doppelverordnungen, Wechselwirkungen, Nierenfunktion und Sturzrisiko strukturiert für Gespräche vorbereiten.

Aus den Pflegetipps: Stürze vermeiden — unter Gerinnungshemmern ist jeder Sturz ernster.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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