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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Die letzte Lebensphase begleiten


Wenn eine Krankheit nicht mehr heilbar ist, ändert sich das Ziel der Behandlung — nicht ihr Ende. Es geht dann darum, Beschwerden zu lindern, Wünsche zu achten und die Zeit so gut wie möglich zu machen. Welche Hilfe es gibt, wie die Versorgung zu Hause gelingen kann und wo Sie als Angehörige selbst Unterstützung finden — darüber möchte ich hier in Ruhe mit Ihnen sprechen.

Ältere Frau beugt sich zu ihrem Mann, der mit Sauerstoffbrille im Pflegebett liegt; ihre Stirnen berühren sich, sie hält seine Hand
Aktualisiert am 26.09.2026

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Rechtsstand: August 2026

Diese Seite gibt Orientierung. Sie kann keinen einzelnen Verlauf vorhersagen und ersetzt keine ärztliche Begleitung. Über Behandlung und Medikamente entscheidet das Behandlungsteam gemeinsam mit der erkrankten Person.

Palliativ heißt lindern, nicht aufgeben

Kaum ein Wort wird so oft missverstanden. Viele hören „palliativ“ und denken: Jetzt wird nichts mehr gemacht. Das Gegenteil ist der Fall. Palliativversorgung ist aufwendige, sehr genaue Arbeit — medizinisch, pflegerisch, psychologisch und auf Wunsch seelsorgerisch. Sie hat nur ein anderes Ziel als die Heilung: möglichst wenig Beschwerden und möglichst viel von dem, was der Person wichtig ist.

Sie beginnt auch nicht erst in den letzten Tagen. Bei einer fortschreitenden Erkrankung kann sie parallel zur Behandlung einsetzen, oft Jahre vorher und Studien zeigen, dass Menschen davon nicht nur an Lebensqualität gewinnen. Der häufigste Fehler ist deshalb, zu lange zu warten, weil man den Schritt als Aufgeben empfindet.

Sterben kennt kein Alter

Diese Seite steht im Bereich „Pflege im Alter“, und die meisten Menschen, die sie lesen, begleiten einen alten Menschen. Aber die letzte Lebensphase trifft auch Menschen mitten im Leben: mit vierzig, mit achtzehn, mit sechs. Wer als Vierzigjährige eine unheilbare Diagnose bekommt, findet in den üblichen Angeboten oft niemanden in der eigenen Lage — die Hospizgruppe, in der alle vierzig Jahre älter sind, hilft nur bedingt. Fragen Sie in solchen Fällen ausdrücklich nach Angeboten für jüngere Erwachsene; es gibt sie, sie sind nur weniger sichtbar.

Mutter legt einem Mädchen mit Kopftuch und Infusionsnadel die Hand auf die Schulter, beide stehen am Fenster
Für Eltern eines schwer kranken Kindes gelten eigene Regeln und es gibt eigene Angebote, die viel früher beginnen, als die meisten glauben.

Wenn es das eigene Kind betrifft

Es gibt keine Formulierung, die das leichter macht. Ein Kind zu begleiten, dessen Leben früher endet als das eigene, ist eine Umkehrung der natürlichen Ordnung und alles, was auf dieser Seite über Belastung steht, gilt für Eltern in verschärfter Form. Was hier steht, kann nur eines: zeigen, dass es Hilfe gibt, die speziell dafür gemacht ist.

Kinderhospize sind keine Sterbehäuser

Das ist der wichtigste Unterschied zur Versorgung Erwachsener, und er ist kaum bekannt: Ein Kinderhospiz nimmt in der Regel ab der Diagnose auf, nicht erst am Lebensende. Voraussetzung ist eine lebensverkürzende oder lebensbedrohliche Erkrankung; welche Kriterien im Einzelnen gelten, legt das jeweilige Haus fest. Familien kommen über Jahre immer wieder, als ganze Familie mit Eltern und Geschwistern. Wie lange ein Aufenthalt dauert und wie oft er wiederholt werden kann, hängt von Einrichtung und Bedarf ab.

Dort schlafen Eltern zum ersten Mal seit Monaten durch, weil andere die Nacht übernehmen. Geschwisterkinder haben eigene Betreuung und dürfen einmal die sein, um die es geht. Wer sich erst meldet, wenn es zu Ende geht, hat jahrelange Entlastung verpasst — aus einem Missverständnis über das Wort „Hospiz“.

  • SAPPV, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche. Eigene Teams, die zur Familie nach Hause kommen und rund um die Uhr erreichbar sind. Ärztlich zu verordnen.
  • Ambulante Kinderhospizdienste, ehrenamtliche Begleitung zu Hause, oft über Jahre, häufig mit einem festen Menschen, der auch für die Geschwister da ist.
  • Stationäre Kinderhospize, für wiederkehrende Entlastungsaufenthalte und für die letzte Zeit. Die Plätze sind knapp; melden Sie sich früh an, auch wenn Sie noch nicht wissen, wann Sie kommen wollen.
  • Geschwisterkinder, sie stehen jahrelang zurück, sind oft auffallend pflegeleicht und leiden still. Fast alle Kinderhospizdienste haben eigene Angebote für sie. Nehmen Sie sie an, auch wenn es wie ein zusätzlicher Termin wirkt.

Zur Arbeitsfreistellung: Für Eltern eines schwerstkranken Kindes mit begrenzter Lebenserwartung gelten besondere Regeln — der Anspruch auf Freistellung und Krankengeld zur Begleitung ist hier nicht auf die üblichen Kinderkrankentage begrenzt. Lassen Sie sich das von Ihrer Krankenkasse schriftlich bestätigen; in der Praxis ist die Regelung selbst bei Sachbearbeitern nicht immer bekannt. Daneben gilt auch für Eltern die Freistellung zur Sterbebegleitung von bis zu drei Monate, siehe Pflege und Beruf.

Und noch etwas, das Eltern selten jemand sagt: Kinder wissen oft mehr, als die Erwachsenen denken. Viele schweigen, um die Eltern zu schonen, während die Eltern schweigen, um das Kind zu schonen. Die Erfahrung aus der Kinderpalliativversorgung ist, dass ehrliche, altersgerechte Antworten entlasten und dass Kinder sehr genau sagen können, was sie wissen wollen und was nicht. Sie müssen das nicht allein hinbekommen; genau dafür gibt es die psychosoziale Begleitung in diesen Teams.

Über Wünsche sprechen, solange es geht

Das schwerste Gespräch ist meistens das erste. Danach wird es leichter und fast alle Familien sagen hinterher, sie hätten es früher führen sollen. Klären Sie mit der erkrankten Person und dem Behandlungsteam:

  • Was ist ihr jetzt wichtig? Nicht abstrakt, sondern konkret: noch einmal ans Meer, den Hund im Zimmer haben, nicht allein sein.
  • Wo möchte sie versorgt werden und wo auf keinen Fall?
  • Welche Beschwerden sollen unbedingt gelindert werden? Wovor hat sie am meisten Angst?
  • Welche Behandlungen sind noch gewünscht, welche nicht mehr?
  • Wann soll ein Krankenhaus gerufen werden und wann ausdrücklich nicht?
  • Wer entscheidet, wenn sie es selbst nicht mehr kann?
  • Welche Rituale sind wichtig, religiös oder persönlich? Wer soll dabei sein, wer nicht?

Maßgeblich ist ihr Wille, nicht Ihre Vorstellung von einem guten Sterben. Das ist manchmal schwer auszuhalten — wenn jemand keine Besuche will, nicht mehr essen mag oder eine Behandlung ablehnt, die noch Zeit bringen könnte. Es bleibt seine Entscheidung.

Was schriftlich vorliegen sollte

  • Patientenverfügung — sie muss zur konkreten Lage passen. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ helfen im Ernstfall wenig; lassen Sie sie ärztlich durchsehen.
  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
  • Notfall- oder Krisenplan des Behandlungsteams — was tun bei Schmerzen, Atemnot, Unruhe, und wen anrufen.
  • Verordnungen und bereitgestellte Bedarfsmedikamente.
  • Alle Telefonnummern auf einem Blatt: Hausarztpraxis, Pflegedienst, Palliativteam, Hospizdienst — mit den Nummern für nachts und am Wochenende.
  • Wo alles liegt, und wer davon weiß.

Die Angebote im Überblick

AngebotWas es istFür wen
AAPVAllgemeine ambulante Palliativversorgung — durch Hausarztpraxis und Pflegedienst, zu Hause.Der Regelfall bei den meisten Verläufen.
SAPVSpezialisiertes Team aus Palliativärzten und -pflegekräften, kommt nach Hause. Ärztlich zu verordnen. Wie weit die Erreichbarkeit rund um die Uhr reicht, hängt vom Teamvertrag und vom regionalen Angebot ab.Bei besonders aufwendigen Beschwerden. Für Kinder als SAPPV.
PalliativstationKrankenhausstation zur Behandlung schwerer Beschwerden.Zur Einstellung — viele gehen danach wieder nach Hause.
Ambulanter HospizdienstGeschulte ehrenamtliche Begleitung für Betroffene und Angehörige. Kostenfrei.In jeder Phase, auch früh. Keine Behandlungspflege und keine zugesicherte Betreuungszeit; Umfang nach Verfügbarkeit und Absprache.
Stationäres HospizWohnliche Einrichtung mit Palliativpflege und Begleitung.Wenn Krankenhaus nicht nötig und zu Hause nicht möglich ist.
Für gesetzlich Versicherte entstehen im stationären Hospiz keine Eigenkosten. Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie zu Hospiz- und Palliativangeboten zu beraten — fragen Sie danach.

Ein häufiges Missverständnis: Eine Palliativstation ist kein Sterbeort. Viele Menschen kommen dorthin, um Schmerzen oder Atemnot in den Griff zu bekommen, und gehen danach nach Hause. Und der ambulante Hospizdienst ist keine Pflege, sondern Zeit: jemand, der kommt, zuhört, dableibt, damit Sie einkaufen gehen können. Er ist kostenfrei und für viele Familien die erste und wichtigste Entlastung.

Versorgung zu Hause vorbereiten

Viele Menschen möchten zu Hause sterben, und oft gelingt das gut. Es gelingt aber nur, wenn vorher geklärt ist, wer was übernimmt — besonders nachts und am Wochenende. Gehen Sie diese Fragen vor einer Entlassung durch, nicht danach:

  • Wer ist tagsüber, nachts, am Wochenende erreichbar — mit welcher Nummer?
  • Ist AAPV oder SAPV organisiert und verordnet? Wer kommt wie oft?
  • Sind Pflegedienst und ambulanter Hospizdienst eingeschaltet?
  • Sind Pflegebett, Lagerungshilfen und Hilfsmittel bestellt und geliefert?
  • Liegen die Bedarfsmedikamente im Haus — nicht nur auf dem Rezept?
  • Was tun bei Schmerzen, Atemnot, Unruhe, Blutung? Steht das schriftlich da?
  • Wann rufen wir 112, wann das Palliativteam? Das ist die wichtigste Frage überhaupt.
  • Wer entlastet die Angehörigen und wer übernimmt, wenn sie ausfallen?

Kliniken können im Entlassmanagement eine erste SAPV-Verordnung ausstellen. Sie gilt nur für einen begrenzten Zeitraum; wie lange genau, richtet sich nach der jeweils geltenden Richtlinie. Klären Sie deshalb schon im Entlassgespräch, wer die Anschlussverordnung ausstellt, und kümmern Sie sich frühzeitig darum. Sonst steht die Familie plötzlich ohne Team da.

Zu Hause ist nicht besser — es ist anders

Es gibt einen stillen Druck, dass ein Mensch zu Hause sterben sollte und dass Angehörige das leisten müssten. Dieser Druck ist unbegründet und richtet Schaden an. Manche Wohnungen geben es nicht her. Manche Beschwerden brauchen ein Team, das im Haus ist. Manche Angehörige können es nicht — aus Erschöpfung, aus Angst, oder weil die Beziehung es nicht trägt.

Ein Umzug ins Hospiz oder auf eine Palliativstation ist kein Versagen und kein Bruch eines Versprechens. Oft ist es die Entscheidung, die allen die letzte Zeit zurückgibt: Wer nicht mehr rund um die Uhr pflegen muss, kann wieder Tochter, Sohn oder Ehepartner sein.

Beschwerden lindern

Häufig sind Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Unruhe, Angst, Verwirrtheit, Mundtrockenheit, Verstopfung und zunehmende Schwäche. Viele dieser Beschwerden lassen sich deutlich lindern; das ist die zentrale Botschaft der Palliativmedizin. Manchmal gelingt keine vollständige Symptomfreiheit. Auch die Atemnot, die Angehörige am meisten fürchten, lässt sich in der Regel gut behandeln, wenn auch nicht immer vollständig beseitigen.

Verlangen Sie einen schriftlichen Krisenplan, er ist wichtiger als jedes Merkblatt aus dem Internet. Er hält fest: welches Symptom, welche Maßnahme oder welches Mittel, in welchem Abstand, und wen man anruft, wenn es nicht hilft. Mit diesem Blatt neben dem Bett übersteht man die Nacht; ohne es ruft man den Rettungsdienst, und der bringt den Menschen ins Krankenhaus, wo er nicht sein wollte.

Dosieren Sie nichts nach Informationen aus dem Netz. Bedarfsmedikation in der Palliativversorgung ist individuell eingestellt; was für einen Menschen richtig ist, kann für den nächsten gefährlich sein. Fragen Sie im Zweifel beim Team an — genau dafür ist es rund um die Uhr erreichbar.

Essen und Trinken

Das ist der Punkt, der Angehörige am meisten quält. Essen zu geben ist Fürsorge und wenn jemand nichts mehr mag, fühlt es sich an, als würde man ihn verhungern lassen. In der letzten Lebensphase nehmen Appetit und Durstgefühl aber körperlich bedingt ab. Der Körper braucht weniger, und Zwang schadet: Er kann Übelkeit auslösen, und bei Schluckstörungen droht Verschlucken. Bieten Sie an, ohne zu drängen. Die wichtigste Linderung ist in dieser Zeit meist eine sorgfältige und häufige Mundpflege. Ob künstliche Flüssigkeit sinnvoll ist, wird im Einzelfall medizinisch entschieden; sie lindert Durst nicht zuverlässig und kann eigene Belastungen mit sich bringen.

  • Anbieten, nicht drängen. Kleine Mengen von dem, worauf gerade Lust besteht — auch wenn es nur ein Löffel Eis ist.
  • Gute Mundpflege wird wichtiger als Trinkmenge. Ein feuchter Mund lindert das Durstgefühl zuverlässiger als eine Infusion. Lassen Sie sich zeigen, wie es geht — das ist etwas, das Sie tun können.
  • Bei Schluckproblemen fachlich beraten lassen, bevor etwas gereicht wird.
  • Fragen zu künstlicher Ernährung oder Flüssigkeit gehören ins Gespräch mit dem Team und richten sich nach dem Willen der Person, nicht nach dem Gefühl der Angehörigen. Eine Infusion am Lebensende verlängert nicht immer das Leben; sie kann Beschwerden auch verstärken.

Was sich in der letzten Zeit verändert

Viele Angehörige fürchten, den Moment nicht zu erkennen oder etwas falsch zu machen. Es kann helfen zu wissen, was möglich ist: mehr Schlaf und weniger Ansprechbarkeit, nachlassendes Interesse an Essen und Trinken, zunehmende Schwäche, kühle oder verfärbte Hände und Füße, veränderte Atmung mit Pausen, manchmal Unruhe, manchmal eine rasselnde Atmung, die für die Person selbst meist nicht belastend ist.

Eine genaue Zeit lässt sich daraus nicht ablesen. Manche Menschen sind Tage in diesem Zustand, andere Stunden, und manche erholen sich noch einmal. Erfahrene Fachkräfte können einen Zeitraum vorsichtig einschätzen und sagen dazu, wie unsicher diese Einschätzung ist; sie bewerten die Lage laufend neu. Fragen Sie ruhig danach. Wer Ihnen eine Frist nennt, rät. Was Sie brauchen, ist keine Prognose, sondern eine Nummer, unter der jemand einordnen kann, was Sie gerade sehen — nachts um drei genauso wie am Sonntagnachmittag.

Und noch etwas: Sterben ist nicht immer das friedliche Einschlafen, das in Filmen gezeigt wird. Es kann unruhig sein, laut, lang. Das heißt nicht, dass etwas falsch läuft oder Sie versagt haben. Sprechen Sie mit dem Team darüber — sowohl über das, was Sie beobachten, als auch über das, was es mit Ihnen macht.

Wenn jemand zu Hause stirbt

Besprechen Sie den Ablauf vorher — es nimmt der Situation die Panik. Bei einem erwarteten Tod ist der Rettungsdienst meist nicht die richtige erste Adresse. Rufen Sie die vorher vereinbarte Nummer an; das erspart allen Beteiligten eine Situation, die niemand wollte.

  1. Sie haben Zeit. Es gibt keine Frist von Minuten. Wie lange ein Verstorbener zu Hause bleiben darf und welche Fristen gelten, regeln allerdings die Bestattungsgesetze der Bundesländer unterschiedlich; fragen Sie danach beim Bestattungsunternehmen oder bei der Kommune. Bleiben Sie, wenn Sie möchten. Viele Familien waschen und kleiden ihren Angehörigen selbst, zünden eine Kerze an, halten inne. Das ist erlaubt und für viele hilfreich.
  2. Rufen Sie die vereinbarte Nummer an, Hausarztpraxis, Palliativteam oder Pflegedienst, so wie besprochen.
  3. Eine Ärztin oder ein Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Legen Sie Personalausweis und Krankenversichertenkarte bereit.
  4. Danach rufen Sie ein Bestattungsunternehmen. Auch das hat Zeit — meist bis zum nächsten Tag.
  5. Wer soll benachrichtigt werden? Schreiben Sie die Namen vorher auf; in dem Moment fällt einem wenig ein.

Bei einem unerwarteten Tod, einem Unfall oder wenn Sie unsicher sind, gilt weiterhin: 112.

Sie halten das nicht allein durch

Die Begleitung eines sterbenden Menschen kostet mehr Kraft, als man vorher glaubt — körperlich durch die Nächte, seelisch durch das Zusehen. Dazu kommt eine Trauer, die schon lange vor dem Tod beginnt. Das ist normal und macht Sie nicht zu einem schlechten Menschen.

  • Verteilen Sie die Nächte. Niemand hält Wochen durch, wenn er jede Nacht wach ist.
  • Holen Sie den ambulanten Hospizdienst dazu, kostenfrei, und die Begleitung gilt ausdrücklich auch Ihnen.
  • Lassen Sie sich Essen, Einkäufe und Besuchsabsprachen abnehmen. Menschen wollen helfen und wissen nicht wie — geben Sie ihnen Aufgaben.
  • Ihre eigenen Medikamente, Ihre Termine, Ihr Schlaf: Die zählen weiter.
  • Psychosoziale Begleitung, Seelsorge, Trauerbegleitung — alles davon dürfen Sie vor dem Tod in Anspruch nehmen, nicht erst danach.
  • Zur Freistellung von der Arbeit: Für die Begleitung in der letzten Lebensphase gibt es eine Freistellung von bis zu drei Monate, ganz oder teilweise. Sie ist nicht an einen Pflegegrad gebunden und gilt auch, wenn die Begleitung im Hospiz stattfindet. Mehr unter Pflege und Beruf.

Und wenn Sie merken, dass es nicht mehr geht: Das ist eine Information, keine Schwäche. Sagen Sie es dem Team. Es gibt Kurzzeitpflege, Hospizplätze und Palliativstationen. Was davon passt, hängt von der Situation ab: Nicht jede Kurzzeitpflege ist auf palliative Begleitung eingerichtet, und Plätze sind nicht immer sofort frei. Lassen Sie das Team die Möglichkeiten mit Ihnen durchgehen, bevor es eilig wird.

Häufige Fragen

Bedeutet palliativ, dass nichts mehr getan wird?

Nein. Es bedeutet, dass ein anderes Ziel verfolgt wird: nicht mehr die Heilung, sondern die Linderung. Dafür wird oft mehr getan als vorher — genauere Schmerztherapie, Behandlung von Atemnot und Übelkeit, psychologische und seelsorgerische Begleitung, Unterstützung der Familie.

Palliativversorgung kann auch parallel zu einer laufenden Behandlung beginnen. Der häufigste Fehler ist, damit zu warten, bis „nichts mehr geht“.

Wann sollen wir 112 rufen und wann nicht?

Bei einem erwarteten Tod zu Hause sollte vorab schriftlich geklärt sein, welche Ärztin oder welcher Arzt erreichbar ist, wer die Todesbescheinigung ausstellt und wann die 112 gerufen werden soll. Die richtige erste Nummer ist dann meist die des Palliativteams, des Pflegedienstes oder der Hausarztpraxis.

Ein häufig gehörter Satz stimmt so nicht: Der Notarzt muss nicht in jedem Fall wiederbeleben und mitnehmen. Er beurteilt die Situation, prüft sichere Todeszeichen, die medizinische Indikation und den erkennbaren Willen der Person. Eine Patientenverfügung und ein ärztlicher Notfall- oder Krisenplan helfen dabei entscheidend, diesen Willen umzusetzen. Bei unerwartetem Tod, Unsicherheit, Unfall, akuter Gefahr oder nicht beherrschbaren Symptomen gilt die 112.

Legen Sie deshalb Patientenverfügung und Krisenplan gut sichtbar bereit. Und rufen Sie die 112 weiterhin bei allem Unerwarteten: Unfall, Sturz, akute Not, oder wenn Sie schlicht unsicher sind.

Muss ein sterbender Mensch essen und trinken?

Nein und das ist einer der wichtigsten Punkte für Angehörige. In der letzten Lebensphase lassen Hunger und Durst körperlich bedingt nach. Wer dann zum Essen gedrängt wird, leidet mehr, nicht weniger; bei Schluckstörungen kann es gefährlich werden.

Bieten Sie an, ohne zu drängen. Am meisten hilft eine gute Mundpflege — sie lindert das Durstgefühl besser als jede Infusion. Wenn Sie das Gefühl haben, nichts tun zu können: Das ist etwas, das Sie tun können, und es ist viel wert.

Was kostet ein Hospizplatz?

Für gesetzlich Versicherte entstehen im stationären Hospiz keine Eigenkosten — die Finanzierung läuft über Kranken- und Pflegeversicherung sowie Eigenmittel des Hospizes. Ambulante Hospizdienste sind ebenfalls kostenfrei.

Für die Aufnahme braucht es eine ärztliche Bescheinigung. Melden Sie sich früh, auch wenn Sie noch unentschlossen sind: Die Plätze sind knapp, und eine Voranmeldung verpflichtet zu nichts. Ihre Krankenkasse muss Sie zu diesen Angeboten beraten.

Unser Kind ist unheilbar krank. Wo fangen wir an?

Bei der behandelnden Klinik oder Praxis — fragen Sie ausdrücklich nach SAPPV (dem Kinder-Palliativteam für zu Hause) und nach dem ambulanten Kinderhospizdienst in Ihrer Region. Beides kann sehr früh beginnen, lange vor der letzten Zeit.

Melden Sie sich außerdem bei einem stationären Kinderhospiz an, auch wenn Sie noch nicht hinfahren wollen. Dort können Familien über Jahre immer wieder für ein bis zwei Wochen kommen — mit Geschwistern, mit Entlastung in der Nacht. Die Wartezeiten sind lang, die Anmeldung verpflichtet zu nichts.

Und lassen Sie sich zur Freistellung von der Arbeit beraten: Bei einem schwerstkranken Kind mit begrenzter Lebenserwartung gelten eigene Regeln, die über die üblichen Kinderkrankentage hinausgehen. Fragen Sie bei der Krankenkasse nach und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben.

Wie sagen wir es den Kindern in der Familie?

Ehrlich, in einfachen Worten, und ohne Umschreibungen wie „eingeschlafen“ oder „von uns gegangen“ — kleine Kinder verstehen das wörtlich und bekommen dann Angst vorm Schlafen. Sagen Sie, was ist: Der Opa ist so krank, dass die Ärzte ihn nicht gesund machen können, und irgendwann wird sein Körper aufhören zu arbeiten.

Kinder dürfen dabei sein, wenn sie möchten — vorbereitet und mit jemandem, der nur für sie da ist und mit ihnen rausgehen kann. Sie dürfen auch fernbleiben. Was Kinder am meisten belastet, ist nicht die Wahrheit, sondern das Gefühl, dass etwas Großes passiert und alle es vor ihnen verbergen.

Woher wissen wir, wie viel Zeit noch bleibt?

Gar nicht und niemand kann es Ihnen sagen. Erfahrene Palliativteams können grob einordnen, ob es eher um Wochen, Tage oder Stunden geht, aber sie liegen regelmäßig daneben, in beide Richtungen. Aus einzelnen Zeichen lässt sich keine Frist ableiten.

Praktisch heißt das: Verschieben Sie nichts Wichtiges auf später. Was gesagt werden soll, sagen Sie jetzt. Wer kommen möchte, soll kommen. Und richten Sie sich darauf ein, dass es länger dauern kann, als Sie denken — auch dafür brauchen Sie Kraftreserven.

Wie geht es weiter?

Quellen und Anlaufstellen

Rechtsstand der Angaben: August 2026. Angebote und Erreichbarkeiten unterscheiden sich regional erheblich — erfragen Sie den Stand vor Ort. Diese Seite ersetzt keine ärztliche Begleitung.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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