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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

JUHI: jemand, der im Alltag mit anpackt


Den Haushalt allein nicht mehr schaffen, den Einkauf nicht mehr tragen, den Weg zum Arzt nicht mehr gehen — dafür gibt es Hilfe, und mit einem Pflegegrad bezahlt sie zu großen Teilen die Pflegekasse. JUHI ist einer der Dienste, die das anbieten: junge Menschen, die stundenweise kommen. Auf dieser Seite lesen Sie, was sie übernehmen, was ausdrücklich nicht, und ob sie in Ihrer Region schon unterwegs sind.

Aktualisiert am 18.09.2026

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Keine Daten ohne Ihr Zutun: Diese Seite lädt nichts von Facebook, LinkedIn oder WhatsApp. Erst wenn Sie auf einen der Knöpfe tippen, öffnet sich der jeweilige Dienst.

Angaben des Anbieters, Stand: September 2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • JUHI vermittelt stundenweise Alltagshilfe: Haushalt, Einkauf, Begleitung, Gesellschaft.
  • JUHI ist kein Pflegedienst. Körperpflege, Medikamente, Heben und Fahrdienste gehören nicht dazu.
  • Bezahlt wird aus dem Entlastungsbetrag — 131 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1. JUHI rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Nicht überall verfügbar. Die Postleitzahl-Abfrage weiter unten sagt Ihnen, ob Ihre Region dabei ist.

Ein Beratungsgespräch anfragen

Sie müssen sich nicht festlegen und nichts unterschreiben. Sie sagen nur, wie JUHI Sie erreichen kann — alles Weitere klärt JUHI mit Ihnen im Gespräch.

Wie soll JUHI Sie erreichen?

Telefon, E-Mail oder beides.

Bitte keine Angaben zu Krankheiten oder zum Pflegegrad — für einen Rückruf braucht das niemand, und so muss es auch nicht gespeichert werden.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen — eine formlose Nachricht genügt. Bis dahin bleibt die Verarbeitung rechtmäßig.

Was eine Alltagshilfe übernimmt

Es geht um die Dinge, die im Laufe der Jahre schwer werden — nicht um Pflege im engeren Sinn. Die Helferinnen und Helfer kommen für ein paar Stunden, und was sie tun, besprechen Sie mit ihnen.

Im Haushalt

  • Staubwischen und Aufräumen
  • Fenster putzen
  • Gardinen wechseln
  • kleine Gartenarbeiten
  • Keller ausmisten
  • Müll wegbringen

Beim Besorgen

  • einkaufen und einräumen
  • Rezepte abholen
  • Post wegbringen
  • Getränke kaufen
  • Botengänge

An Ihrer Seite

  • Begleitung zum Arzt
  • spazieren gehen
  • mit dem Hund raus
  • Gesellschaftsspiele
  • Unternehmungen
  • einfach Kaffee trinken

Die Liste ist nicht abschließend. Im Zweifel fragen Sie beim Erstgespräch, ob das, was Sie brauchen, dazugehört.

Was ausdrücklich nicht dazugehört

JUHI ist kein Pflegedienst. Wer Hilfe beim Waschen, beim Anziehen oder beim Aufstehen braucht, braucht einen ambulanten Pflegedienst — das ist eine andere Leistung, mit anderer Qualifikation und einem anderen Topf.

  • Keine Pflegeleistungen und keine Körperpflege. Dazu zählt auch das Reinigen im Hygienebereich.
  • Keine Medikamente. Weder geben noch kontrollieren.
  • Keine Unterstützung beim Bewegen. Kein Heben, kein Umlagern, kein Mobilisieren.
  • Keine Fahrdienste. Begleiten ja, im eigenen Auto mitnehmen nein.

Diese Grenze ist keine Schikane, sondern Vorsicht: Wer ungeübt hebt, verletzt im Zweifel beide. Beides zusammen geht übrigens gut — ein Pflegedienst für die Körperpflege, eine Alltagshilfe für den Rest.

Passt das zu Ihrer Situation?

Wenn Sie die meisten dieser Punkte mit Ja beantworten, sind Sie richtig:

  • Ein Pflegegrad liegt vor — oder der Antrag läuft. Der Entlastungsbetrag steht schon ab Pflegegrad 1 zu.
  • Der Entlastungsbetrag wird bisher gar nicht oder nur zum Teil genutzt.
  • Haushalt, Einkäufe oder Wege außer Haus sind allein schwer zu schaffen.
  • Es geht nicht um Körperpflege, Medikamente oder Fahrten.

Der Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort: Was Sie im laufenden Jahr nicht ausgeben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Viele Menschen lassen ihn Jahr für Jahr liegen, weil sie nicht wissen, wofür er gedacht ist. Genau dafür.

Was es kostet

Der Stundensatz liegt nach Angaben von JUHI bei 32,75 € einschließlich Fahrtkosten. Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse — Sie legen nichts aus und reichen nichts ein, solange Ihr monatliches Budget reicht.

Rechnerisch bedeutet das: Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat trägt gut vier Stunden. Wer den Betrag aus dem Vorjahr noch übrig hat, kommt entsprechend weiter. Reicht das nicht, lässt sich der Entlastungsbetrag mit anderen Leistungen kombinieren — was geht und was nicht, steht auf der Seite zum Entlastungsbetrag.

Wo JUHI unterwegs ist

Der Dienst wächst Stadt für Stadt und ist längst nicht überall verfügbar. Die Karte zeigt, in welchen Postleitzahlgebieten Unterstützerinnen und Unterstützer arbeiten — fahren Sie mit der Maus über einen Punkt oder tippen Sie ihn an, dann sehen Sie Ort und Einwohnerzahl. Ob Ihre eigene Postleitzahl dabei ist, sagt Ihnen die Abfrage darunter.

JUHI-Unterstützer in Deutschland

984 Einträge · 929 Postleitzahlgebiete

Karte von Deutschland mit 929 markierten Postleitzahlgebieten, in denen JUHI aktiv ist.

dunkler = mehr Einwohner im Gebietgrößer = mehrere Nennungen derselben Postleitzahl

Die Karte zeigt, wo die Unterstützerinnen und Unterstützer von JUHI arbeiten — auf Ebene der Postleitzahlgebiete. Die Farbintensität bildet die Einwohnerzahl des Gebiets ab, nicht die Zahl der Unterstützer. In den markierten Gebieten leben zusammen rund 16,8 Millionen Menschen.

Alle 99 Orte anzeigen
  • Aachen 10 Gebiete
  • Alsbach-Hähnlein 1 Gebiet
  • Altenholz 1 Gebiet
  • Au 1 Gebiet
  • Augsburg 14 Gebiete
  • Baiersdorf 1 Gebiet
  • Bayreuth 4 Gebiete
  • Berlin 190 Gebiete
  • Bickenbach 1 Gebiet
  • Bielefeld 18 Gebiete
  • Bobingen 1 Gebiet
  • Bochum 18 Gebiete
  • Bonn 17 Gebiete
  • Borchen 1 Gebiet
  • Borsdorf 1 Gebiet
  • Breitenfeld 1 Gebiet
  • Bruchsal 1 Gebiet
  • Bubenreuth 1 Gebiet
  • Burghausen 1 Gebiet
  • Chemnitz 15 Gebiete
  • Chemnitz, 1 Gebiet
  • Darmstadt 8 Gebiete
  • Dietzenbach 1 Gebiet
  • Dortmund 27 Gebiete
  • Dresden 28 Gebiete
  • Duisburg 25 Gebiete
  • Düsseldorf 37 Gebiete
  • Erfurt 14 Gebiete
  • Erlangen 4 Gebiete
  • Erzhausen 1 Gebiet
  • Eschweiler 1 Gebiet
  • Essen 32 Gebiete
  • Fahrland 1 Gebiet
  • Frankfurt 38 Gebiete
  • Freiburg 12 Gebiete
  • Freising 1 Gebiet
  • Fürth 5 Gebiete
  • Gerbrunn 1 Gebiet
  • Griesheim 1 Gebiet
  • Hattersheim 1 Gebiet
  • Hellerau 1 Gebiet
  • Heusenstamm 1 Gebiet
  • Hilden 1 Gebiet
  • Hochheim 1 Gebiet
  • Höchberg 1 Gebiet
  • Ingolstadt 5 Gebiete
  • Karlsruhe 13 Gebiete
  • Kassel 11 Gebiete
  • Kelsterbach 1 Gebiet
  • Kiel 15 Gebiete
  • Kirchzarten 1 Gebiet
  • Klausdorf 1 Gebiet
  • Krefeld 11 Gebiete
  • Kronshagen 1 Gebiet
  • Köln 45 Gebiete
  • Königsbrunn 1 Gebiet
  • Langen 1 Gebiet
  • Leipzig 31 Gebiete
  • Lichtenau 1 Gebiet
  • Lübeck 11 Gebiete
  • Mainz-Kastel 1 Gebiet
  • Mainz-Kostheim 1 Gebiet
  • Mannheim 14 Gebiete
  • Markkleeberg 1 Gebiet
  • Mittelbach 1 Gebiet
  • Mönchengladbach 13 Gebiete
  • Mönkeberg 1 Gebiet
  • Mühlheim 1 Gebiet
  • Mühltal 1 Gebiet
  • München 75 Gebiete
  • Münster 13 Gebiete
  • Neu-Isenburg 1 Gebiet
  • Neumünster 4 Gebiete
  • Nürnberg 28 Gebiete
  • Ober-Ramstadt 1 Gebiet
  • Obertshausen 1 Gebiet
  • Offenbach 6 Gebiete
  • Ottendorf 1 Gebiet
  • Paderborn 5 Gebiete
  • Pfungstadt 1 Gebiet
  • Potsdam 7 Gebiete
  • Rottendorf 1 Gebiet
  • Roßdorf 1 Gebiet
  • Schwedeneck 1 Gebiet
  • Schöneiche 1 Gebiet
  • Sellerhausen-Stünz 1 Gebiet
  • Spardorf 1 Gebiet
  • Stolberg 3 Gebiete
  • Taucha 1 Gebiet
  • Thüngersheim 1 Gebiet
  • Umkirch 1 Gebiet
  • Vellmar 1 Gebiet
  • Weingarten 1 Gebiet
  • Weiterstadt 1 Gebiet
  • Wiesbaden 13 Gebiete
  • Wittgensdorf 1 Gebiet
  • Wuppertal 23 Gebiete
  • Würzburg 8 Gebiete
  • Überlingen 1 Gebiet

Postleitzahlgrenzen: © OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL, Ausgabe 2026.02 · Einwohner: Zensus 2011 · Ortsnamen: GeoNames, CC BY 4.0 · Basiskarte: Natural Earth

Gibt es Unterstützung in Ihrer Nähe?

Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Wir sagen Ihnen, ob es in Ihrer Region ein Angebot gibt — und wenn nicht, wo Sie weitersuchen können.

Wer dahintersteckt

Gegründet wurde JUHI 2018 in Berlin-Wedding von Burak und Ali — damals gerade achtzehn Jahre alt. Sie halfen älteren Nachbarn im Alltag und merkten, wie viele danach fragten und wie wenige es anboten. Daraus wurde ein Unternehmen.

Nach eigenen Angaben arbeiten heute über 4.000 Helferinnen und Helfer für rund 8.000 Kundinnen und Kunden in mehr als 40 Städten. 2023 wurde das Unternehmen mit dem Sozialen Innovationspreis, dem Altenpflegepreis und dem Healthcare Innovators Bridge Preis ausgezeichnet, 2025 mit dem Berliner Unternehmenspreis „Vielfalt gewinnt“, verliehen von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey.

Warum diese Seite hier steht

JUHI ist ein Kooperationspartner des Pflege-Dschungels, und wir verdienen daran: Kommt zwischen Ihnen und JUHI tatsächlich ein Vertrag zustande, erhalten wir dafür eine Vergütung. Nur dann. Für eine Anfrage, für einen Klick oder für Ihre Kontaktdaten bekommen wir nichts — wir verkaufen sie auch nicht.

Deshalb ist das Formular oben so gebaut, wie es gebaut ist: Ihre Angaben landen zuerst bei uns und gehen erst dann an JUHI, wenn Sie das ausdrücklich erlaubt haben. Ohne dieses Häkchen meldet sich der Pflege-Dschungel bei Ihnen, und Sie entscheiden danach.

Wir arbeiten nicht exklusiv mit JUHI. Weiter unten steht, wie Sie andere Anbieter finden.

Wenn JUHI nicht in Frage kommt

Kein Angebot in Ihrer Region, oder Sie möchten lieber vergleichen? Alltagsunterstützung nach § 45a SGB XI bieten viele Dienste an, und alle anerkannten stehen im Verzeichnis der Pflegekassen. Die Postleitzahl-Abfrage oben führt Sie mit einem Klick dorthin — vorbereitet auf Ihre Postleitzahl und zehn Kilometer Umkreis.

Eine zweite Möglichkeit ist die Nachbarschaftshilfe: In den meisten Bundesländern darf auch eine Nachbarin oder ein Bekannter helfen und über den Entlastungsbetrag abrechnen, wenn sie oder er dafür anerkannt ist. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land — auf der Seite steht, was bei Ihnen gilt.

Und wenn Sie erst einmal sortieren wollen, was Ihnen überhaupt zusteht: Das ist die Aufgabe der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Sie ist für Sie kostenlos.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
Pflegegrad Pflegegrad Leistungen Leistungen Prävention Prävention Erkrankungen & Lebenslagen Erkrankungen & Lebenslagen Kurse Kurse Beratung Beratung Pflege-Cockpit Suche Weiter Download Telefontermin Termin Passt zu mir Checkliste Antrag stellen Bescheid & Widerspruch Frist Rechner Häusliche Pflege Stationäre Pflege Bewegung & Kurs Entlastung & Budget Tipp Hinweis Achtung Geprüft Pflege-Dschungel Mit KI erstellt Schließen