Intimpflege respektvoll übernehmen
Wie Sie bei einer sehr persönlichen Pflegesituation Sicherheit geben, Schamgrenzen achten und die Haut schützen.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben und fachlich verantwortet unter der Leitung von Susanne Brinkmann, examinierte Pflegefachkraft, in Zusammenarbeit mit Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Es gibt keinen Teil der Pflege, bei dem so viel auf dem Spiel steht wie hier. Für die pflegebedürftige Person geht es um mehr als Sauberkeit: Sie muss zulassen, dass ein anderer Mensch etwas tut, das seit dem Kleinkindalter niemand mehr getan hat. Für Angehörige ist es oft der Punkt, an dem die Rollen endgültig kippen.
Beides darf ausgesprochen werden. Und beides ist ein guter Grund, sich Hilfe zu holen — nicht erst, wenn es nicht mehr anders geht.
Vorher miteinander sprechen
Das Gespräch gehört nicht ins Bad, sondern davor — angezogen, am Tisch, in Ruhe. Vier Fragen reichen:
- Wer soll helfen? Viele Menschen haben eine klare Vorstellung — die Tochter, aber nicht der Sohn. Der Partner, aber nicht das Kind. Oder ausdrücklich jemand von außen.
- Wann? Morgens, abends, nach dem Frühstück. Ein fester Zeitpunkt nimmt der Sache das Überraschende.
- Wie soll darüber gesprochen werden? Manche wollen es sachlich benannt, andere möchten, dass gar nicht viel geredet wird.
- Was möchten Sie selbst machen? Auch wenn es nur ein Handgriff ist — er gehört der Person.
Nähe ist nicht selbstverständlich, auch nicht in einer Ehe und auch nicht zwischen Eltern und Kind. Vierzig Jahre Zusammenleben sind kein Einverständnis für diese Situation.
Wenn jemand nicht mehr zustimmen kann
Bei Demenz oder nach einem Schlaganfall lässt sich das Gespräch oft nicht mehr führen. Das heißt nicht, dass Einverständnis entfällt — es heißt, dass Sie es anders lesen müssen.
- Trotzdem ankündigen, in kurzen Sätzen, vor jedem Schritt. Auch wenn keine Antwort kommt.
- Von vorn arbeiten, nicht von hinten. Wer nicht sieht, was passiert, erschrickt.
- Auf den Körper achten: Anspannen, Wegdrehen, Festhalten, Zusammenkneifen sind Antworten.
- Pausen zulassen und in einer halben Stunde neu ansetzen, statt durchzuziehen.
Abwehr gewaltsam zu überwinden ist keine Pflege. Wenn ein gesundheitliches Risiko dahintersteht — wunde Haut, eine Entzündung —, ist das der Moment für fachlichen Rat, nicht für mehr Druck.
Privatsphäre und Selbstständigkeit schützen
- Tür zu, Vorhang zu — auch wenn sonst niemand da ist.
- Raum warm, deutlich wärmer als für Sie selbst angenehm.
- Alles vorher bereitlegen: Waschlappen, Handtücher, Handschuhe, frische Wäsche, Abwurfbeutel. Wer noch einmal hinausgeht, lässt einen entblößten Menschen allein zurück.
- Nur den Bereich freimachen, an dem gerade gearbeitet wird. Ein Handtuch über den Rest.
- Zeit nehmen. Hast überträgt sich sofort und macht alles enger.
Und wo es geht: anreichen statt übernehmen. Den Waschlappen in die Hand geben und danebenstehen ist etwas völlig anderes, als es selbst zu tun — für beide.
Sichere Grundregeln
- Hände waschen, vorher und nachher.
- Einmalhandschuhe, sobald Kontakt mit Ausscheidungen möglich ist. Sie sind kein Zeichen von Ekel, sondern Hygiene — sagen Sie das ruhig dazu, wenn Sie merken, dass es so ankommt.
- Sanft reinigen. Klares warmes Wasser reicht meistens. Kein kräftiges Reiben, nichts Parfümiertes, keine Desinfektionsmittel ohne fachlichen Grund.
- Von sauber nach unsauber arbeiten und den Waschlappen dabei wechseln, statt mit demselben weiterzumachen.
- Sorgfältig, aber sanft trocknen — tupfen, nicht reiben, besonders in den Hautfalten. Feuchtigkeit ist das eigentliche Problem, nicht die Verunreinigung.
- Hautschutzmittel nur so anwenden, wie sie verordnet oder fachlich empfohlen wurden. Mehr hilft nicht mehr; dick aufgetragene Cremes können unter Inkontinenzmaterial sogar schaden.

Was hier noch fehlt
Für Männer und Frauen gibt es beim Waschen des Intimbereichs unterschiedliche Handgriffe, und es gibt Besonderheiten bei einem Blasenkatheter. Beides steht hier bewusst noch nicht: Solche Anleitungen gehören von einer Pflegefachkraft geschrieben, nicht von mir. Susanne ergänzt sie.
Bis dahin der einzige Rat, der immer stimmt: Lassen Sie es sich einmal zeigen. Ein Pflegedienst macht das auf Anfrage, eine Schulung bei Ihnen zu Hause ebenfalls — und danach müssen Sie nichts mehr nachlesen.
Hendrik Dohmeyer Pflegeberater nach § 7a SGB XI
Bei Inkontinenz
- Zeitnah wechseln, nicht nach Uhrzeit, sondern nach Bedarf. Lange Feuchtigkeit auf der Haut ist der Hauptgrund für wunde Stellen.
- Passendes Material verwenden. Zu groß hält nicht dicht, zu klein scheuert. Welche Art und Größe passt, gehört beraten — es gibt dafür Fachberatung, und sie kostet Sie nichts.
- Beim Wechseln immer die Haut ansehen. Rötungen im Gesäß- und Leistenbereich sind der erste Hinweis, dass etwas nicht stimmt.
- Reibung verringern: glatte Wäsche, keine Falten unter dem Körper, nicht mehrere Lagen übereinander.
Und ein Punkt, der oft falsch gemacht wird: weniger trinken lassen, damit weniger passiert. Das verschlimmert fast alles — den Urin, die Haut, den Kreislauf, die Verwirrtheit. Wenn die Trinkmenge ein Thema ist, gehört das zur Hausarztpraxis, nicht in die eigene Entscheidung.
Wann Sie fachlichen Rat brauchen
Bei diesen Zeichen nicht abwarten, sondern in der Hausarztpraxis oder beim Pflegedienst anrufen:
- Schmerzen oder Brennen, besonders beim Wasserlassen
- Blutungen, auffälliger Ausfluss oder ein neuer, strenger Geruch
- nässende oder offene Stellen, ausgeprägte Rötung, Schwellung
- Fieber
- plötzliche Verwirrtheit — bei älteren Menschen ist das oft das einzige Zeichen eines Harnwegsinfekts
Sofortige Lebensgefahr — etwa Bewusstlosigkeit oder schwere Atemnot — ist die 112. Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116 117. Beobachtungen weitergeben ist Ihre Aufgabe; einordnen ist es nicht.
Wenn Nähe schwierig wird
Es gibt Dinge, die in Ratgebern selten stehen und in meinen Beratungsgesprächen ständig vorkommen: Ein Sohn, der seine Mutter nicht so sehen will. Eine Ehefrau, für die diese Handgriffe alles verändern, was zwischen ihnen war. Ein Vater, der anzügliche Bemerkungen macht — manchmal krankheitsbedingt, manchmal nicht. Alte Konflikte, die genau in diesem Moment hochkommen.
Nichts davon ist ein Charakterfehler, und nichts davon müssen Sie aushalten. Es ist ein sachlicher Grund, diese eine Aufgabe abzugeben — nicht die ganze Pflege, nur diese. Das ist keine Kapitulation, sondern eine vernünftige Arbeitsteilung.
Bei grenzverletzendem oder aggressivem Verhalten gehen Sie aus der Situation heraus und holen sich Rat — beim Pflegedienst, in der Pflegeberatung, bei der Hausarztpraxis. Auch dafür gibt es Wege, und niemand erwartet, dass Sie das allein regeln.
Entlastung durch einen Pflegedienst
Es muss nicht alles oder nichts sein. Üblich sind vier Zuschnitte:
- Einmalige Anleitung — jemand zeigt Ihnen die Handgriffe, danach machen Sie es selbst.
- Einzelne Einsätze, etwa nur an bestimmten Tagen.
- Teilübernahme — der Dienst macht die Intimpflege, Sie den Rest.
- Regelmäßige Versorgung, ein- oder mehrmals täglich.
Intimpflege kann zu den körperbezogenen Pflegemaßnahmen gehören. Ob und in welcher Höhe die Pflegekasse das trägt, hängt vom Pflegegrad, von der gewählten Leistungsart und von der Vereinbarung mit dem Dienst ab — eine pauschale Zusage gibt es nicht. Genau dafür ist ein Beratungsgespräch da.
Was in den Beratungsgesprächen immer wieder vorkommt
- Ohne Ankündigung anfassen. Der häufigste Grund für Abwehr, den ich sehe — und der am leichtesten zu vermeiden ist.
- Von hinten arbeiten. Wer nicht sieht, was geschieht, wehrt sich. Von vorn, im Blickfeld.
- Zu gründlich waschen. Täglich mit Seife schadet der Haut mehr, als es nützt. Klares Wasser reicht meistens.
- Hautfalten nicht trocknen. Leisten, Gesäßfalte, unter dem Bauch. Dort fängt fast jede wunde Stelle an.
- Weniger trinken lassen. Gut gemeint und in fast jeder Hinsicht schädlich.
- Zu lange durchhalten. Wer diese Aufgabe monatelang gegen den eigenen Widerwillen macht, wird bitter — und das merkt der andere.
Häufige Fragen
Was mache ich, wenn die Intimpflege abgelehnt wird?
Nicht erzwingen. Fragen Sie sich zuerst, ob es an der Person liegt, die hilft — sehr oft ist genau das der Punkt, und mit jemandem von außen geht es plötzlich. Sonst: Zeitpunkt ändern, in kleinere Schritte aufteilen, ankündigen und von vorn arbeiten. Wenn die Ablehnung bleibt und die Haut darunter leidet, ist das ein Fall für den Pflegedienst oder die Hausarztpraxis — nicht für mehr Nachdruck.
Brauche ich Einmalhandschuhe?
Sobald Kontakt mit Ausscheidungen möglich ist: ja. Das schützt beide Seiten. Wenn Sie merken, dass die Handschuhe als Abwehr ankommen, sagen Sie kurz dazu, warum Sie sie tragen — das nimmt der Sache meist die Spitze. Welche Art passt, ist eine Frage von Verträglichkeit; Latex ist nicht für jeden geeignet.
Wie schütze ich die Haut am besten?
Drei Dinge, in dieser Reihenfolge: Feuchtigkeit kurz halten (zeitnah wechseln), sanft reinigen statt kräftig zu waschen, und gründlich trocknen — vor allem in den Falten. Hautschutzmittel kommen danach und nur so, wie sie verordnet oder fachlich empfohlen wurden. Dick aufgetragene Cremes unter Inkontinenzmaterial können mehr schaden als nützen.
Kann der Pflegedienst nur die Intimpflege übernehmen?
Ja, das ist ein üblicher Zuschnitt — der Dienst kommt für diesen einen Teil, alles andere machen Sie weiter selbst. Möglich sind auch einzelne Tage oder eine einmalige Anleitung. Ob und in welchem Umfang die Pflegekasse das trägt, hängt von Pflegegrad, Leistungsart und Vertrag ab; das gehört in ein Beratungsgespräch.
Wer für diesen Text geradesteht
Dieser Pflegetipp entstand unter der fachlich-redaktionellen Leitung von Susanne Brinkmann in Zusammenarbeit mit Hendrik Dohmeyer.

Fachlich-redaktionelle Leitung
Susanne Brinkmann
Examinierte Pflegefachkraft, seit 2010 im ambulanten Dienst in Bremen — rund 44.500 Pflegeeinsätze. Nebenberuflich Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie Schulungen in der Häuslichkeit nach § 45 SGB XI.

Redaktion
Hendrik Dohmeyer
Pflegeberater nach § 7a SGB XI. Schreibt die Texte und ordnet ein, was rechtlich dahintersteht.
Diese Seite gibt allgemeine Orientierung. Sie ersetzt keine pflegefachliche Anleitung und keine ärztliche Beurteilung im Einzelfall.
Wie geht es weiter?
- Beim Duschen und Waschen unterstützen — Vorbereitung, Sicherheit im Bad, Haut beobachten
- Alle Pflegetipps — zwanzig Anleitungen für die Pflege zu Hause
- Schulung nach § 45 zu Hause — jemand zeigt Ihnen die Handgriffe bei Ihnen
- Pflegeberatung nach § 7a — unabhängig, kostenfrei, klärt auch die Kostenfrage





