Große Pflegereform 2026:
Was Bund und Länder jetzt planen – und wann Ergebnisse kommen.
Die Katze ist aus dem Sack
Am Donnerstag, dem 11.12.2025 wurden im Bundesgesundheitsministerium die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ vorgestellt. Zusammengefasst sind sie in zwei Papieren, die nun offiziell vorliegen. Schon rund eine Woche zuvor kursierten Entwurfsfassungen.
Gerade dieser direkte Vergleich zwischen „geleaktem“ Entwurf und offizieller Endfassung ist aufschlussreich. Während die frühen Entwürfe an zentralen Stellen noch konkret wurden, bleibt die offizielle Endfassung deutlich zurückhaltender.
In den Vorversionen fanden sich noch Zahlen, Szenarien und klare Optionen – zum Beispiel zu den geplanten Budgetvarianten in der ambulanten Versorgung (inklusive modellhafter Erhöhungsbeträge) sowie zur diskutierten Deckelung bzw. einem Sockelbetrag in der stationären Versorgung. In der finalen Darstellung fehlen diese konkreten Festlegungen weitgehend. Auch die Eckpunkte-Entwürfe waren in ihren Ausgestaltungen und Wahlmöglichkeiten noch deutlich präziser formuliert.
Zwischen Pflegealltag und Pflegekasse: Die sieben Eckpunkte der Reform
- Prävention: Früher erkennen, gezielt vorbeugen
Regelmäßige Gesundheits-Check-ups und eine stärker präventions- und rehabilitationsorientierte Ausrichtung der GKV-Leistungen sollen individuelle Risiken für pflegerelevante Erkrankungen frühzeitig erkennen und gezielt angehen. - Mit konzentrierter fachlicher Beratung und Begleitung sowie Rückenwind statt Krisenmodus länger zu Hause leben
Durch kontinuierliche fachliche Begleitung, praxisnahe Präventions- und Reha-Angebote sowie ein Notfallbudget für Randzeiten wird die häusliche Pflege stabilisiert, Krisen werden besser abgefangen und Pflegebedürftigkeit idealerweise hinausgezögert. - Einzelleistungen auflösen und in Budgets überführen
Ein gebündeltes Sachleistungs- und Entlastungsbudget soll ambulante Leistungen einfacher, flexibler und transparenter nutzbar machen. Finanzielle Mittel sollen stärker auf das, was Betroffene tatsächlich benötigen, fokussiert werden. - Pflege vor Ort sichern – auch auf dem Land
Pflegekassen und Kommunen sollen in unterversorgten Regionen selbst Einrichtungen tragen und von starren Vertragsvorgaben abweichen dürfen, um Versorgungslücken schnell und bedarfsgerecht zu schließen. - Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Menschen
Doppelstrukturen und überholte Vorgaben auf Bundes- und Landesebene werden abgebaut, damit Einrichtungen beim Personaleinsatz und in der Qualitätssicherung mehr Spielraum haben und Pflegekräfte spürbar entlastet werden. - Pflege neu denken – mit Digitalisierung und KI
Unbürokratisch geförderte Innovationen, digitale Lösungen und KI sollen Arbeitsabläufe effizienter machen, die Versorgungsqualität verbessern und die digitale Transformation der Pflegeeinrichtungen beschleunigen. - Pflegeversicherung stabil halten – Eigenanteile im Blick
Bei Fortführung des Teilleistungssystems werden Modelle zur Begrenzung der Eigenanteile sowie eine kritischere Prüfung der Zugangsschwellen in der Begutachtung diskutiert, um Leistungen auf wirklich Bedürftige zu konzentrieren und die Finanzierung langfristig tragfähig zu gestalten.
Einordnung Teil 1: Perspektive der Betroffenen und ihrer pflegenden Angehörigen
In einer kleinen Serie möchte ich in den kommenden Tagen die sieben Eckpunkte der geplanten großen Pflegereform 2026–2027 einordnen und die möglichen Auswirkungen transparent machen.
Am Montag geht es um den zentralen Bereich Prävention, am Mittwoch um die geplanten Verbesserungen bei Pflegeberatung und Begleitung von Familien. Zum vierten Adventswochenende widme ich mich dann der Finanzseite der Reform – also genau dem Themenfeld, das aktuell primär durch die deutliche Kritik der Pflegekassen die Schlagzeilen bestimmt.
Die BMG-Roadmap sieht vor, Betroffene und Stakeholder ab Anfang 2026 intensiv in den weiteren Prozess einzubinden. Mit dieser Einordnung möchte ich dazu eine möglichst klare und faire Grundlage schaffen.
Anmerkung vorab:
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums lagen die Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) im Jahr 2024 bei 68,2 Mrd. Euro – das entspricht rund 1,6 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Vergleicht man das mit anderen europäischen Ländern, wird die Dimension deutlich: Die Niederlande geben für Pflege rund 4,1 Prozent ihres BIP aus, Schweden 3,7 Prozent, Finnland und Dänemark jeweils etwa 3,2 Prozent, Belgien rund 3,1 Prozent.
Wichtig ist dabei: Diese Vergleichszahlen beziehen sich überwiegend auf steuerfinanzierte Gesamtausgaben für „Long-Term Care“ (LTC) und sind daher nicht eins zu eins mit dem deutschen System der Sozialen Pflegeversicherung vergleichbar. Als grobe Orientierung dafür, in welcher Größenordnung andere Länder die gesellschaftliche Aufgabe Pflege finanzieren, sind sie aber sehr wohl hilfreich.
Wenn wir als Gesellschaft daran festhalten, für Pflege nur etwa 1,6 Prozent unseres BIP auszugeben und die Ausgaben nicht in Richtung der genannten Länder anheben wollen, hat das zwangsläufig Folgen. Dann wird irgendwo gespart werden müssen: bei den Leistungen, beim Zugang zu Hilfe oder bei der Qualität der Versorgung – sichtbar oder eher still und leise. Ob es für eine solche Begrenzung der Pflegeausgaben und ihrer Folgen wirklich einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, ist derzeit aus meiner Sicht jedoch nicht klar erkennbar. In der Schweiz würde sie jetzt zu einer so gesellschaftsrelevanten Entscheidung wohl eine Volksbefragung durchführen ;-).
Heute starte ich aber mit denjenigen, um die es bei jeder Pflegereform eigentlich zuerst gehen müsste: den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, die mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz Jahr für Jahr eine gesellschaftliche Wertschöpfung von über 200 Milliarden Euro erbringen. Gehören sie zu den Gewinnern oder Verlierern der bisherigen Arbeitsergebnisse?
- Erschwerter Einstieg in das Versorgungssystem
Wie bereits vor einigen Wochen absehbar war, setzt ein zentraler Hebel zur Begrenzung des starken Anstiegs der Leistungsbeziehenden in der Pflegeversicherung bei den Einstiegsschwellen an. Konkret soll die Zugangshürde zu den Pflegegraden wieder angehoben werden. Der Arbeitskreis verweist dabei auf die ursprünglichen Konzeptstände aus der Entwicklungsphase des Neuen Begutachtungsassessments (2009–2013), in denen die Schwellenwerte jeweils rund 2,5 Punkte höher lagen als in der schließlich zum 1.1.2017 politisch beschlossenen Fassung. Damals wurden die Werte bewusst abgesenkt, um mehr Menschen früher in das System zu holen. Künftig ist daher zu erwarten, dass der Pflegegrad 1 erst ab 15 Punkten, Pflegegrad 2 ab 29,5 Punkten und Pflegegrad 3 ab 50 Punkten zugeteilt werden soll – mit der Folge, dass ein Teil der bisher Leistungsberechtigten künftig (zunächst) keinen oder einen niedrigeren Pflegegrad erhält. Hinweis: Ob tatsächlich diese konkreten historischen Werte (2,5 Punkte) zur Anwendung kommen, ist in den Papieren abschließend nicht definiert. - Verminderter Leistungsanspruch in den ersten Monaten
Um die zusätzlichen Kosten für eine neu geplante, deutlich verbesserte pflegefachliche Beratung und Begleitung in der frühen Phase einer Pflegebedürftigkeit zu finanzieren, soll der Leistungsanspruch zu Beginn zeitlich begrenzt werden. Vorgesehen ist, dass in den ersten drei Monaten nach Zuerkennung eines Pflegegrades die jeweiligen gesetzlichen Leistungen nur zu 50 % gewährt werden. Erst danach würden die vollen Leistungsansprüche greifen. - Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1
Zusätzlich ist geplant, den Entlastungsbetrag bei neuer Einstufung in Pflegegrad 1 zu streichen. Menschen, die künftig erstmals in Pflegegrad 1 eingestuft werden, hätten damit keinen Anspruch mehr auf diese bisher zentrale niedrigschwellige Unterstützung. Die bisher für den Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 ausgegebenen Gelder sollen künftig anders verwendet werden:
• Die eine Hälfte fließt in die neue, verbesserte Beratung und Begleitung – auch für Menschen mit Pflegegrad 1.
• Die andere Hälfte wird genutzt, um die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren. - Streichung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige mit Vollrente
Bislang gilt: Pflegende Angehörige, die mehr als 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und dabei nicht mehr als 30 Stunden sozialversicherungspflichtig arbeiten, erwerben für ihre Pflegetätigkeit eigene Rentenansprüche. Die soziale Pflegeversicherung zahlt dafür gestaffelte Beiträge an die Rentenversicherung, sodass sich die Altersrente dieser pflegenden Personen verbessert.
Entscheiden sich Pflegepersonen beim Übergang in die Altersrente für eine Teilrente von maximal 99,99 % statt für eine „echte“ Vollrente, konnten diese zusätzlichen Rentenansprüche bislang weiter aufgebaut werden.
Genau diese Möglichkeit soll nun entfallen: Künftig sollen pflegende An- und Zugehörige, die ausschließlich eine gesetzliche Vollrente beziehen, nicht mehr als pflegende Angehörige im Sinne der bisherigen Regelungen anerkannt werden – und damit auch keine weiteren Rentenpunkte aus der Pflegeversicherung mehr erhalten.
Zur Begründung heißt es: „Durch die Korrektur von Fehlanreizen im Zusammenhang mit der Einführung der Flexirente könnte die SPV entlastet werden, ohne die Versorgungsqualität zu beeinträchtigen“. - Kommen wir zum vielleicht komplexesten Teil: der geplanten Konzentration auf zwei zentrale Budgets.
Zitat aus dem Papier:„Versorgung muss vorrangig aus Sicht der pflegebedürftigen Menschen und ihrer An- und Zugehörigen gedacht und gestaltet werden. Versorgungspfade in der Pflege sind daher so auszugestalten, dass der pflegebedürftige Mensch im Vordergrund steht („personenorientiert“). Dafür ist der Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegebedürftigen und ihre An- und Zugehörigen leicht verständlich und unbürokratisch zu gestalten. Das von vielen als zu komplex und zu ausdifferenziert wahrgenommene Leistungsrecht der Pflegeversicherung soll vereinfacht werden.“Um dieses Ziel zu erreichen, sollen künftig nur noch zwei zentrale Budgets im Vordergrund stehen: ein ambulantes Entlastungsbudget und ein neues Pflegesachleistungs-Budget. In diese beiden Töpfe werden mehrere bisher getrennte Leistungen überführt. Konkret geht es dabei primär bei der Option 1 um:
1. die Verhinderungspflege,
2. den Entlastungsbetrag und
3. die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.Bei der 2. Option wird der Entlastungsbetrag komplett der Sachleistung zugeschlagen und ist dann nur noch für die AUA‑Leistungen über entsprechende Dienstleister nutzbar. Die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe wird dann nicht mehr weiter durch die Pflegeversicherung finanziert.
Wie genau diese bisherigen Teilbudgets auf die beiden neuen Budgets verteilt werden sollen, ist bislang offen. Ein offizieller Verteilungsschlüssel wurde im Begleitpapier nicht genannt. Momentan lassen sich daher nur Szenarien durchspielen, um zumindest beispielhaft sichtbar zu machen, welche Auswirkungen eine solche Umstrukturierung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben könnte.
Andere Leistungen – wie etwa die Kurzzeitpflege, der Hausnotruf, digitale Angebote und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – sollen im Grundsatz weiter bestehen. Bei der Tagespflege wird angedacht, zu prüfen, ob Mittel aus dem bisherigen Verhinderungspflege-Topf zur Aufstockung genutzt werden können. Für die Kurzzeitpflege wird zudem ein eigenes Budget diskutiert, aus dem auch ein neues Notfallbudget finanziert werden könnte. Konkrete Beträge oder Größenordnungen werden jedoch auch hierfür noch nicht benannt.
In der nachfolgenden Grafik habe ich daher ein rechnerisches Beispiel dargestellt, um die Logik einer möglichen Verteilung greifbar zu machen. Da die beiden neuen Budgets als monatliche Budgets gedacht sind, wurden die bisherigen Jahresbeträge anteilig auf den Monat heruntergebrochen. Im Beispiel werden einem Pflegegrad monatlich 50 € aus der Verhinderungspflege, 65 € aus dem Entlastungsbetrag und 21 € aus den Pflegehilfsmitteln zugeordnet und den jeweiligen Monatsbudgets zugeschlagen. Ein kleiner zusätzlicher Betrag von 40 € pro Monat ist als mögliche Aufstockung der Tagespflege hinterlegt.
Dieses Szenario soll keine „Vorhersage“ sein, sondern eine verständliche Annäherung: Es zeigt, wie sich die heute getrennten Töpfe rechnerisch in zwei neue Monatsbudgets übersetzen ließen – und macht damit die Diskussion über Chancen, Risiken und Verteilungswirkungen für Betroffene transparenter.
Wie soll die „Quadratur des Kreises“ gelingen?:
Die Reform versucht, mit gedeckelten Pflegeausgaben (vielzitierte Ausgabenneutralität) gleichzeitig den Leistungsumfang zu sichern, die Qualität zu verbessern, die Angehörigen stärker zu entlasten und zusätzlich einfach zu handhabende, flexibel nutzbare Budgets bereitzustellen. Das ist eine Herkulesaufgabe – und kommt der sprichwörtlichen „Quadratur des Kreises“ sehr nahe.
In der vorherigen Modellrechnung und der dazugehörigen Infografik wurde eine rechnerische Gesamtsumme von rund 3.761 € pro Jahr aus drei bisherigen Töpfen (Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch) auf zwei neue Budgets verteilt. Theoretisch ließe sich dieses Geld gleichmäßig auf alle Pflegebedürftigen in der häuslichen Versorgung verteilen. Das würde dem Anspruch einer „gerechteren“ Verteilung entgegenkommen – gerade auch für diejenigen, die die Leistungen bisher aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen konnten oder aber nicht benötigten. Zumindest für diese beiden Gruppen ein „Gewinn“. Gleichzeitig aber würden die Gesamtausgaben massiv steigen, weil diese Budgets bislang nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft werden. Wenn man die Inanspruchnahme „auf Vollgas“ stellt, explodieren die Kosten.
Um diese „Quadratur des Kreises“ überhaupt annähernd möglich zu machen, wird nach Informationen aus gut informierten Kreisen offenbar mit einer Deckelung der bisherigen Gesamtausgaben gearbeitet. Übersetzt heißt das – und das ist ausdrücklich nur ein Rechenbeispiel, weil es so nicht im Papier steht:
• die Ausgaben 2024 für die Verhinderungspflege (ca. 3,11 Mrd. €),
• für den Entlastungsbetrag (ca. 3,36 Mrd. €) und
• geschätzt rund 0,6 Mrd. € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
würden auf diesem Niveau eingefroren. Die so entstehende Gesamtsumme von etwas über 7 Mrd. € würde dann auf alle Pflegebedürftigen in der häuslichen Versorgung verteilt. Geht man für 2026 von etwas über 5 Millionen Betroffenen aus, ergibt sich rechnerisch ein neu zu verteilender „Kuchen“ von nur noch etwa 1.400 € pro Person und Jahr – also rund 117 € pro Monat. Dies würde eine Kürzung der Entlastungsleistungen für die bisherigen Nutzer von bis zu knapp 63 % bedeuten. Bis zu 2.360 € würden dann aus ihrem bisher flexibel zu verwendenden Budget zur Verteilung auf alle Versicherten gekürzt.
Dieses Beispiel macht deutlich:
• Entweder man nutzt die Chance auf mehr Gerechtigkeit und breitere Nutzung der Budgets, dann steigen die Gesamtausgaben deutlich.
• Oder man deckelt die Gesamtausgaben strikt – dann sinkt der rechnerisch verfügbare Betrag pro Person deutlich.
Genau in diesem Spannungsfeld bewegt sich die aktuelle Reformdiskussion.
Bei der Bewertung dieser Maßnahmen sind aus meiner Sicht noch mehrere Punkte wichtig:
1. Deutlich weniger flexibel nutzbare Verhinderungspflege
Heute – und voraussichtlich auch noch 2026 – steht Familien für die Verhinderungspflege ein flexibel nutzbares Jahresbudget von 3.539 € zur Verfügung. Dieses Geld kann je nach Bedarf auch für längere zusammenhängende Auszeiten oder Krisensituationen eingesetzt werden.
Wenn das neue „Aufteilungsbudget“ künftig vollständig in ein monatliches Budget überführt würde, sähe das deutlich anders aus:
- Im von mir skizzierten Szenario stünden im ersten Monat nur noch rund 50 € zur Verfügung.
- Hiervon müsste auch die niedrigschwellige private Nachbarschaftshilfe bezahlt werden.
- Erst im Laufe des Jahres könnte sich – sofern nichts verbraucht wird – wieder ein Betrag von maximal 600 € ansammeln.
- Bei Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder Urlaub der Pflegeperson stünde kein ausreichendes Geld zur Finanzierung einer Ersatzpflegekraft zur Verfügung.
Die zentrale Stärke der Verhinderungspflege heute – ihre hohe Flexibilität und bei Stundenlöhnen um die 15 € häufige Nutzungsintensität – würde damit stark eingeschränkt.
2. Theoretisch mehr über Sachleistung – praktisch schwer nutzbar
Ergänzend zu diesen Beträgen wäre theoretisch ein weiterer ähnlicher Betrag über die Sachleistung nutzbar. Je nach Ausgestaltung des neuen Sachleistungsbudgets könnte hier sogar ein deutlich höheres Volumen zur Verfügung stehen, wenn man die Aussagen des Eckpunktepapiers entsprechend interpretiert.
In der Praxis gibt es aber mehrere Haken:
- Schon heute ist es schwierig, bei ambulanten Pflegediensten gezielt „Verhinderungspflege-Leistungen“ als eigenes Paket einzukaufen.
- Viele Dienste sind extrem ausgelastet oder bieten diese Form der stundenweisen, entlastungsorientierten Betreuung nur sehr eingeschränkt oder ausschließlich ihren „Stammkunden“ an.
- Abhilfe könnten hier Angebotskonzepte wie „JUHI“ schaffen, wenn diese bundesweit vereinfacht und bürokratiearm Zulassungen bekämen. Jedoch ist auch hier bei optimistischer Prognose mit einer enormen Angebotsknappheit zu rechnen. Insbesondere bei der Option 2 des Modells würde die komplette Nachfrage (2024 über 3,36 Mrd. €) auf die professionelle Versorgung umverteilt und zu einem enormen Nachfrageüberhang führen.
Hier würden dann gleichzeitig die in den vergangenen Jahren von den Ländern aufgebauten ehrenamtlichen Strukturen und Formen der Nachbarschaftshilfe eliminiert. Vertraute Beziehungen und etablierte Unterstützungsversorgungen würden für die Familien wegfallen, weil sie nicht mehr finanziert werden können.
- Bei bestimmt unternehmerisch gerechtfertigten Preisen zwischen 30 und 60 € je nach Region kann nur noch ein deutlich geringer zeitlicher Umfang an Entlastung eingekauft werden.
- Hinzu kommt: Viele pflegebedürftige Menschen möchten keine fremden Personen zur Betreuung im Haus haben. Die formale Verfügbarkeit von Sachleistungen führt deshalb nicht automatisch zu einer realen Entlastung.
3. Nutzung von Sachleistung geht zulasten von Pflegegeld und Rentenansprüchen
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Systemlogik der Pflegeversicherung:
- Sobald Sachleistungen genutzt werden, gilt automatisch eine Kombinationsleistung. Der prozentuale Anteil der genutzten Sachleistung sorgt im Folgemonat für eine entsprechende Kürzung des Pflegegeldes oder neuen ambulanten Entlastungsbudgets.
- Das bedeutet: Von den beispielweise rein rechnerischen 600 € pro Jahr steht effektiv nur ein Teil wirklich zusätzlich zur Verfügung – der Rest wird über das gekürzte Pflegegeld quasi gegenfinanziert.
Für viele Familien kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu:
- Wer auf Kombinationsleistung umstellt, verändert auch die Grundlage für die Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für pflegende Angehörige zahlt.
- Bei Kombinationsleistung oder Sachleistungsbezug werden je Pflegegrad reduzierte Beiträge (Rentenpunkte) abgeführt und dies wird langfristig die Rentenansprüche der pflegenden Angehörigen schmälern.
Gerade Familien, die sich auf diese rentenrechtliche Absicherung verlassen, überlegen sich deshalb sehr genau, ob sie Verhinderungspflege über das neue Sachleistungsbudget nutzen – oder ob sie dann nicht eher beim reinen Pflegegeld bleiben, um keine Nachteile zu riskieren.
Fazit zur dualen Budgetstrategie:
Die Umstellung auf zwei neue Budgets klingt auf dem Papier nach Vereinfachung und mehr Gerechtigkeit. In der Realität hängen aber Flexibilität, tatsächliche Nutzbarkeit und finanzielle Effekte sehr stark von den Details der Ausgestaltung ab. Genügend Unmut werden schon die unter Punkt 1 bis 4 erwähnten Einschränkungen und Kürzungen mit sich bringen. Wenn diese Faktoren nicht sensibel berücksichtigt werden, ist die Gefahr groß, dass die Reformideen in den Familien eher auf Ablehnung als auf Zustimmung stoßen.
Hier die beiden offiziellen Dokumente zum Nachlesen und Download:
A. 7 Seiten Kurzform der Ergebnisse und „Roadmap“ für die Umsetzung
B. 48 Seiten ausführliche Beschreibung der Reform-Eckpunkte
Es folgen die Basis-Informationen vor dem 11.12.2025
Nachfolgend als Orientierung eine Übersicht über die Entwicklung der Pflegegrade seit Umstellung des Begutachtungssystems (NBA) 2017. Die Prognosewerte für 2025 und 2026 basieren auf meiner persönlichen Einschätzung aufgrund der Entwicklung der letzten acht Jahre plus der aktuellen Diskussionslage.
Deutschland steht vor einem tiefgreifenden Wandel in der Pflege. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen wächst stetig, während gleichzeitig immer weniger Fachkräfte zur Verfügung stehen. Dazu kommen steigende Kosten, die sowohl Pflegekassen als auch Familien belasten. Schon seit einiger Zeit ist daher klar: Das bisherige System der Pflegeversicherung stößt an seine Grenzen. Eine grundlegende Reform ist unausweichlich.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern den „Zukunftspakt Pflege“ auf den Weg gebracht. Die entsprechende Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat im Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Auftrag ist es, konkrete Eckpunkte für eine Pflegeversicherung zu entwickeln, die den kommenden Herausforderungen standhält und die Versorgung nachhaltig sichert.
Mit ersten Ergebnissen ist Ende 2025 zu rechnen. Dann soll ein Eckpunktepapier vorliegen, das die Grundlage für den Gesetzgebungsprozess bildet. Ziel ist es, dass die große Pflegereform im Laufe des Jahres 2026 umgesetzt wird.
Dieser Artikel wird immer wieder aktualisiert und beleuchtet, warum die Reform dringend notwendig ist, welche Themen im Zentrum der politischen Debatten stehen und welche Chancen sich daraus insbesondere für pflegende Angehörige und ambulante Dienste ergeben.
Anzahl der Menschen mit Pflegebedarf wächst um 71 %
Nachfolgend als Orientierung eine Übersicht über die Entwicklung der Pflegegrade seit Umstellung des Begutachtungssystems (NBA) 2017. Die Prognosewerte für 2025 und 2026 basieren auf meiner persönlichen Einschätzung aufgrund der Entwicklung der letzten acht Jahre plus der aktuellen Diskussionslage.
Erste Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppen
Bereits Anfang Oktober hatte Dr. Martin Schölkopf, Leiter der Abteilung Pflegeversicherung und Pflegestärkung im BMG, anlässlich der Fachtagung zum 9. Altersbericht in Vechta zentrale Eckpunkte der großen Pflegereform skizziert. Nach seinen Ausführungen soll der Pflegegrad 1 erhalten bleiben, zugleich werde es stärkere Schwerpunkte auf Prävention, pflegefachliche Begleitung und weitere Unterstützungsformen im häuslichen Kontext geben. Damit zeichnen sich wesentliche Leitlinien ab, die nun auch in den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sichtbar werden.
👉 Hier die wichtigsten Zwischenfazit-Punkte:
1️⃣ Pflegegrad 1 bleibt – aber auf dem Prüfstand
Die Streichung ist vom Tisch, doch Leistungsumfang und Differenzierung sollen kritisch überprüft werden.
2️⃣ Fokus auf häusliche Pflege
Stärkung von Prävention, mehr Verantwortung und Flexibilität für Familien, weniger Bürokratie.
3️⃣ Eigenanteile unter Beobachtung
Optionen wie Sockel-Spitze-Tausch oder Begrenzungsmechanismen werden weiter geprüft.
4️⃣ Finanzierung neu justieren
Die Länder fordern: Versicherungsfremde Leistungen sollen konsequent steuerfinanziert werden. Zudem steht der Pflegevorsorgefonds wieder im Raum.
5️⃣ Begutachtungsinstrument & Schwellenwerte
Evaluation angekündigt – Ziel: Transparenz, Verständlichkeit und weniger Komplexität für Betroffene.
6️⃣ Budgets statt Paragrafen
Sektorenübergreifende Leistungsbudgets bis 2027 ergebnisoffen prüfen, Bündelung zur Vereinfachung erwünscht.
7️⃣ Fairness & Verantwortung
„Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache“ – gerechter Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung bleibt Ziel.
Meine erste Einschätzung zur Reformdiskussion:
Bei jährlich über 1 Mio. Pflegegrad-Begutachtungen dürfte das Verschieben der Einstiegshürde den größten Einsparungshebel bieten.
Konkret erwarte ich:
- eine Anhebung der Schwellenwerte für die Pflegegrade 1–3 um jeweils ca. fünf Punkte
- Pflegegrad 4–5 bleiben unberührt – da hier die schwersten Fälle liegen
- Fokus liegt klar auf den ersten drei Graden, die heute rund 80 % aller Pflegebedürftigen (inkl. PKV 4,7 Mo. Personen) betreffen – hier spielt die Musik.
💬 Fazit: Der Hebel für kurzfristige Entlastung liegt weniger bei kosmetischen Korrekturen, sondern bei einer spürbaren Anpassung der Zugangskriterien in den unteren Pflegegraden.
Hier können Sie das Dokument mit allen Zwischenergebnissen herunterladen:
⬇️ Sachstandsbericht für die 2. Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ vom 13.10.
So sieht der Fahrplan zur Großen Pflegereform 2026 aus:
Übersicht der fünf Fach-Arbeitsgruppen „Zukunftspakt Pflege“
Die Fach-Arbeitsgruppen sollen bis Ende 2025 Eckpunkte vorlegen, die sowohl Finanzierung, Versorgung, Unterstützung pflegender Angehöriger, Datengrundlagen als auch Innovationen und Digitalisierung umfassen. Im Zentrum stehen die Fragen:
-
Wie bleibt die Pflegeversicherung nachhaltig finanzierbar?
-
Wie können Prävention und Versorgung in Stadt und Land gesichert werden?
-
Wie werden Pflegebedürftige und Angehörige wirksam entlastet?
-
Welche Rolle spielen Daten, Monitoring und KI für die Steuerung des Systems?
1. Fach-AG Finanzierung
Ziele:
-
Soziale Pflegeversicherung (SPV) als verlässliche Absicherung weiterentwickeln
-
Prinzipien von Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Demografiefestigkeit einbeziehen
-
Finanzielle Tragfähigkeit dauerhaft sichern
Kernfragen:
-
Reichweite der SPV: Teil- oder Vollabsicherung?
-
Weiterentwicklung Umlagesystem + Kapitaldeckung
-
Eigenanteile: freiwillig oder verpflichtend absichern?
-
Finanzierungsdefizite: Stellschrauben auf Ausgaben- und Einnahmeseite
-
Aufteilung der Finanzierung: Beiträge, Steuern, private Vorsorge
-
Dynamisierung der Leistungen und Effizienzpotenziale
2. Fach-AG Versorgung
Ziele:
-
Pflegebedürftigkeit durch Prävention und Reha vermeiden oder verringern
-
Flächendeckend gute Versorgung in Stadt und Land sichern
-
Pflegebedürftige und Angehörige entlasten
-
Ressourcen zielgerichtet einsetzen
-
Digitalisierung und Innovation fördern
Kernfragen:
-
Weiterentwicklung des Begutachtungsinstruments (Pflegegrade)
-
Stärkung von Prävention und Gesundheitskompetenz (Pflegebedürftige, Angehörige, Personal)
-
Rolle von Kommunen bei Planung und Steuerung
-
Sicherstellung von Fachpflege in Notfall- und Krisensituationen
-
Vereinfachung von Leistungszugängen („Once-only-Prinzip“)
-
Flexiblere Wohn- und Betreuungsformen (z. B. Telepflege, Tages-/Nachtpflege)
-
Kooperation zwischen Kassen, Kommunen und Sozialhilfeträgern
3. Fach-AG Unterstützung & Entlastung
(als Teilbereich der AG Versorgung, aber mit eigenem Fokus)
Ziele:
-
Bürokratieabbau und einfacher Zugang zu Leistungen
-
Passgenaue Beratungs- und Unterstützungsangebote
-
Stärkung der Selbstbestimmung Pflegebedürftiger
-
Entlastung pflegender Angehöriger
Kernfragen:
-
Verbesserte Beratung & Case Management
-
Nutzung der Pflegebegutachtung für Versorgungsplanung
-
Krisen- und Nachtversorgung, Kurzzeitpflege, Teleangebote
-
Eigene Leistungsansprüche für pflegende Angehörige?
-
Flexibilisierung und Bündelung von Leistungen
4. Fach-AG Daten, Monitoring & Steuerung
Ziele:
-
Bessere Datengrundlagen für Planung und Steuerung
-
Wirkungsorientierte Zielsysteme entwickeln
-
Effizienzpotenziale heben, Bürokratie vermeiden
Kernfragen:
-
Welche Daten liegen vor, welche fehlen?
-
Wer darf und soll planen und steuern (Kassen, Kommunen, Bund)?
-
Definieren messbarer Ziele (z. B. Digitalisierung, Versorgungssicherheit)
-
Monitoring und Konsequenzen bei Zielverfehlung
5. Fach-AG Innovation, Digitalisierung & KI
Ziele:
-
Nutzung digitaler und technischer Innovationen systematisch fördern
-
Pflegeeinrichtungen bei Transformation unterstützen
-
Effizienzgewinne durch Digitalisierung und KI realisieren
Kernfragen:
-
Öffnungs- und Experimentierklauseln für Innovationen
-
Finanzierungs- und Vergütungsmodelle für digitale Transformation
-
KI-gestützte Dokumentation und Pflegeprozesse
-
Entlastung von Pflegepersonal und Angehörigen durch digitale Anwendungen
Achtung: Jetzt kommt eine nützliche Werbung 😉
Nach dem sehr erfolgreichen Auftakt (ausverkauft) des neuen Formates TAGE DER PFLEGEBERATUNG 2025 in Bremen können Interessierte ihre Early-Bird-Tickets ab sofort hier für 2026 vorbestellen:
https://tage-der-pflegeberatung.de/
Hier Impressionen vom Kongress in Bremen:

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28205 Bremen

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Autor beim Pflege-Dschungel







