Wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Auch: Wohnraumanpassung, Umbauzuschuss, barrierefreier Umbau, Badumbau, Treppenlift-Zuschuss
Ein Zuschuss der Pflegekasse für bauliche Veränderungen, die das Wohnen mit Pflegebedarf erst ermöglichen – etwa den bodengleichen Duscheinstieg, feste Haltegriffe, eine Rampe oder das Entfernen von Türschwellen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme und steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt, erhöht sich der Betrag. Als eine Maßnahme gilt alles, was zusammen geplant und ausgeführt wird – ein Badumbau also samt Dusche, Griffen und Boden. Wird später erneut umgebaut, weil sich der Zustand verschlechtert hat, ist ein weiterer Zuschuss möglich. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden. Wer erst baut und dann fragt, geht regelmäßig leer aus. Mieterinnen brauchen zusätzlich die Zustimmung der Vermieterin. Die Pflegekasse verlangt in der Regel einen Kostenvoranschlag.
- Rechtsgrundlage
- § 40 Abs. 4 SGB XI
- Zuständig ist
- die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse; privat Versicherte: die private Pflegepflichtversicherung
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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