Vorausschauende Versorgungsplanung
Auch: Advance Care Planning, gesundheitliche Versorgungsplanung, Behandlung im Voraus planen
Ein begleitetes Gespräch darüber, wie jemand behandelt werden möchte, wenn er sich nicht mehr äußern kann. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten und gilt im Notfall.
Der Unterschied zur allein verfassten Patientenverfügung liegt in der Begleitung. Eine geschulte Fachkraft geht in mehreren Gesprächen durch, welche Situationen eintreten können und was dann gewünscht ist – konkret genug, dass im Ernstfall danach gehandelt werden kann. Beteiligt werden auf Wunsch Angehörige und die Hausarztpraxis. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben einen gesetzlichen Anspruch darauf; die Kosten trägt die Krankenkasse. Für Menschen zu Hause bieten manche Hospizdienste und Beratungsstellen Vergleichbares an. Die ärztliche Einordnung der Behandlungsmöglichkeiten gehört zum Gespräch dazu. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten und an alle Beteiligten weitergegeben.
- Rechtsgrundlage
- § 132g SGB V
- Zuständig ist
- die Einrichtung; die Kosten trägt die Krankenkasse
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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