Verhinderungspflege
Auch: Ersatzpflege, Vertretungspflege, VHP
Eine Leistung für die Zeit, in der die private Pflegeperson ausfällt – wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe. Sie bezahlt die Vertretung, nicht die Auszeit selbst.
Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2. Seit dem 1. Juli 2025 bildet sie zusammen mit der Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €; die frühere Trennung in zwei Töpfe gibt es nicht mehr. Eine Vorpflegezeit ist nicht mehr erforderlich. Vertreten dürfen Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder ein Pflegedienst. Wird tageweise abgerechnet, stehen 56 Kalendertage im Jahr zur Verfügung, und das Pflegegeld läuft hälftig weiter. Bei stundenweiser Verhinderung unter acht Stunden am Tag zählen die Tage nicht mit, und das Pflegegeld bleibt ungekürzt. Übernimmt eine nahe angehörige Person oder jemand aus demselben Haushalt, ist der Betrag begrenzt.
- Rechtsgrundlage
- § 42a SGB XI
- Zuständig ist
- die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse; privat Versicherte: die private Pflegepflichtversicherung
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Beitrag teilen
Für Instagram und TikTok gibt es keinen Teilen-Link – dort fügen Sie die Adresse selbst ein. Auf dem Handy führt „Mit einer App teilen“ direkt zu allen installierten Apps.
Keine Daten ohne Ihr Zutun: Diese Seite lädt nichts von Facebook, LinkedIn oder WhatsApp. Erst wenn Sie auf einen der Knöpfe tippen, öffnet sich der jeweilige Dienst.





