Symptomkontrolle
Auch: Symptomlinderung, Schmerztherapie palliativ, Symptommanagement
Das gezielte Lindern belastender Beschwerden bei einer nicht heilbaren Erkrankung – vor allem Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, Unruhe und Angst. Behandelt wird vorbeugend nach festem Zeitplan, ergänzt um Mittel für den akuten Fall.
Der Grundgedanke ist einfach: Wenn die Ursache nicht mehr behandelbar ist, wird das Symptom behandelt, und zwar konsequent. Dazu gehört, Beschwerden vorzubeugen statt hinterherzulaufen: Ein Teil der Medikamente läuft nach festem Zeitplan, dazu kommen Mittel für den akuten Fall, wenn zwischendurch Beschwerden auftreten. Für zu Hause wird meist ein Notfallvorrat hinterlegt, damit in der Nacht niemand ohne Mittel dasteht. Neben Medikamenten wirken einfache Dinge oft erstaunlich gut: frische Luft und ein Ventilator gegen Luftnot, Lagerung, Mundpflege, Ruhe, eine vertraute Anwesenheit. Was gegeben wird, in welcher Menge und wann, legt ausschließlich die Ärztin fest; Angehörige werden dafür eingewiesen. Die ärztliche Kontrolle erfolgt engmaschig und passt die Behandlung laufend an.
- Zuständig ist
- die behandelnde Ärztin; bei aufwendiger Lage das SAPV-Team
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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