Stationäres Hospiz
Auch: Hospiz, Sterbehospiz
Ein Haus für Menschen in der letzten Lebensphase, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist. Kein Krankenhaus, sondern ein Ort mit hoher Personaldichte und viel Ruhe.
Aufgenommen wird, wer an einer weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet, bei der eine Heilung nicht mehr möglich ist und eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich. Die Aufnahme setzt eine ärztliche Bescheinigung voraus. Für die betroffene Person entstehen keine Kosten: Kranken- und Pflegekasse tragen den Aufenthalt, den Rest deckt das Hospiz über Spenden. Das unterscheidet es vom Pflegeheim, wo ein erheblicher Eigenanteil bleibt. Besuchszeiten gibt es meist nicht, Angehörige können bleiben und übernachten. Plätze sind knapp, deshalb lohnt eine frühe Anfrage – auch mehrere Häuser gleichzeitig. Alle Behandlungsentscheidungen liegen weiterhin in ärztlicher Hand. Fragen Sie nach, ob eine Voranmeldung ohne Verpflichtung möglich ist.
- Rechtsgrundlage
- § 39a Abs. 1 SGB V
- Zuständig ist
- das Hospiz; die Kosten tragen Kranken- und Pflegekasse
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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