Selbstständigkeit
Auch: selbstständig, Grad der Selbstständigkeit
Der Maßstab der gesamten Begutachtung. Gemessen wird, ob jemand eine Tätigkeit ohne fremde Hilfe tatsächlich ausführt – nicht, ob er sie theoretisch noch könnte. Der Unterschied entscheidet über Punkte.
Der Begriff ist der Schlüssel zum ganzen Verfahren und wird häufig missverstanden. Als nicht selbstständig gilt nicht nur, wer etwas körperlich nicht mehr schafft. Es zählt ebenso, wer erinnert, angeleitet, beaufsichtigt oder motiviert werden muss, wer eine Tätigkeit beginnt und nicht zu Ende bringt oder sie nur unter Aufsicht sicher ausführt. Für Angehörige fühlt sich das oft nicht wie Pflege an, weil sie dabei keinen Finger anlegen, sondern danebenstehen und reden. Im Sinne des Gesetzes ist es Hilfebedarf – und häufig der anstrengendste. Die Begutachtung stuft in vier Schritten ein, von selbstständig bis unselbstständig.
- Rechtsgrundlage
- § 14 SGB XI
- Zuständig ist
- der Medizinische Dienst; bei privat Versicherten Medicproof
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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