Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Auch: SAPV, Palliativteam, spezialisierte Palliativversorgung
Ein Anspruch auf Betreuung durch ein besonders geschultes Team, wenn die Beschwerden zu Hause anders nicht beherrschbar sind. Rund um die Uhr erreichbar, für Betroffene kostenfrei.
Ein SAPV-Team besteht aus Palliativärztinnen und Pflegefachkräften mit besonderer Weiterbildung. Es kommt zusätzlich zur Hausarztpraxis und zum Pflegedienst, ersetzt sie nicht. Der Anspruch besteht bei einer fortgeschrittenen, nicht heilbaren Erkrankung mit aufwendiger Symptomlage – etwa schwer einstellbaren Schmerzen, starker Luftnot oder Unruhe. Verordnet wird sie ärztlich, die Krankenkasse trägt die Kosten; eine Zuzahlung fällt nicht an. Der entscheidende Unterschied im Alltag ist die Rufbereitschaft: Nachts und am Wochenende ist jemand erreichbar, der die Lage kennt. Genau das verhindert die meisten Einweisungen ins Krankenhaus am Lebensende. Angehörige werden in die Handhabung der hinterlegten Medikamente eingewiesen.
- Rechtsgrundlage
- § 37b SGB V, § 132d SGB V
- Zuständig ist
- ärztliche Verordnung; die Kosten trägt die Krankenkasse
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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