Polypharmazie
Auch: Multimedikation, Vielfachverordnung
Die dauerhafte Einnahme vieler verschiedener Medikamente nebeneinander. Mit jedem weiteren Präparat steigt die Wahrscheinlichkeit unerwünschter Wechselwirkungen, gerade im höheren Lebensalter. Schwindel und Verwirrtheit sind häufige Folgen.
Bei mehreren chronischen Erkrankungen sammeln sich Verordnungen an, oft von verschiedenen Ärztinnen und über Jahre. Niemand hat dann noch den Überblick über die gesamte Liste, und Wechselwirkungen fallen erst auf, wenn etwas passiert. Typische Folgen im Alter sind Schwindel, Stürze, Verwirrtheit und Müdigkeit, die leicht dem Alter oder einer beginnenden Demenz zugeschrieben werden. In der Pflege zu Hause ist die wichtigste Maßnahme eine vollständige Liste – auch mit dem, was ohne Rezept dazugekauft wird. Ab drei dauerhaft eingenommenen Medikamenten besteht Anspruch auf einen Medikationsplan. Überprüfen und ändern darf die Medikation allein die Ärztin. Setzen Sie niemals eigenmächtig etwas ab – das ist ärztliche Entscheidung.
- Rechtsgrundlage
- § 31a SGB V
- Zuständig ist
- ärztliche Abklärung; Medikationsplan über die Hausarztpraxis
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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