Pflegestützpunkt
Auch: Beratungsstelle Pflege, Seniorenbüro, Pflegeberatungsstelle
Eine wohnortnahe Anlaufstelle für alle Fragen rund um Pflege. Sie berät kostenfrei und unabhängig von der Kassenzugehörigkeit und kennt vor allem die Angebote vor Ort.
Pflegestützpunkte werden von Pflegekassen und Kommunen gemeinsam getragen. Der Unterschied zur Beratung der eigenen Kasse liegt in der Ortskenntnis: Hier weiß man, welcher Pflegedienst noch Kapazität hat, wo eine Tagespflege Plätze frei hat und welche Angebote im Landkreis anerkannt sind. Beraten wird kostenfrei und unabhängig davon, wo jemand versichert ist – auch ohne bestehenden Pflegegrad. Die Dichte ist von Land zu Land sehr unterschiedlich; in manchen Regionen gibt es keinen Stützpunkt, dafür Seniorenbüros oder Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände mit demselben Auftrag. Termine sind oft mit Wartezeit verbunden. Wo es keinen Stützpunkt gibt, hilft die Beratung nach § 7a bei der eigenen Pflegekasse weiter.
- Rechtsgrundlage
- § 7c SGB XI
- Zuständig ist
- Pflegekassen und Kommune gemeinsam
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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