Pflegesachleistung
Auch: Sachleistung, Sachleistungsbudget, Pflegedienst-Budget
Ein monatliches Budget für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Dienst ab – Sie erhalten kein Geld, sondern eine Leistung.
Die Pflegesachleistung steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und deckt Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie Betreuung und Hilfe im Haushalt ab. Der Dienst rechnet unmittelbar mit der Pflegekasse ab; Sie unterschreiben nur den Leistungsnachweis. Das Budget ist deutlich höher als das Pflegegeld – bei Pflegegrad 3 sind es 1.497 € monatlich statt 599 €. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen am Monatsende, sie sammeln sich nicht an. Wer den Rahmen nur teilweise nutzt, bekommt für den ungenutzten Anteil anteilig Pflegegeld. Bis zu 40 Prozent des Budgets lassen sich in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln.
- Rechtsgrundlage
- § 36 SGB XI
- Zuständig ist
- die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse; privat Versicherte: die private Pflegepflichtversicherung
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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