Pflegekasse
Auch: Kasse, Pflegeversicherungsträger
Der Träger der Pflegeversicherung und die Stelle, die über Anträge entscheidet und die Leistungen zahlt. Sie sitzt bei der Krankenkasse, ist rechtlich aber ein eigener Träger.
Jede Krankenkasse führt eine eigene Pflegekasse. Praktisch erreichen Sie beide unter derselben Telefonnummer und derselben Anschrift, formal sind es zwei Träger mit getrennten Aufgaben. Die Pflegekasse nimmt den Antrag entgegen, beauftragt die Begutachtung, erlässt den Bescheid und zahlt die Leistungen. Sie entscheidet – der Medizinische Dienst begutachtet nur und gibt eine Empfehlung ab. Diese Trennung ist wichtig für den Widerspruch: Er richtet sich immer an die Pflegekasse, nie an den Medizinischen Dienst. Für die Beratung nach § 7a benennt die Pflegekasse auf Wunsch eine feste Ansprechperson. Welche Kasse zuständig ist, richtet sich nach der Krankenversicherung der pflegebedürftigen Person.
- Rechtsgrundlage
- § 46 SGB XI
- Zuständig ist
- die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse; privat Versicherte: die private Pflegepflichtversicherung
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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