Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Auch: Verbrauchshilfsmittel, Pflegebox, 42-Euro-Box, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Produkte für die Pflege zu Hause, die sich verbrauchen und monatlich geliefert werden: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz. Windeln und Inkontinenzmaterial gehören ausdrücklich nicht dazu.
Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und ist mit monatlich 42 € gedeckelt. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause stattfindet – auch durch Angehörige. Nicht enthalten sind Windeln und andere Inkontinenzprodukte: Die laufen über die Krankenkasse und ein ärztliches Rezept, nicht über diese Leistung. Das ist die häufigste Verwechslung. In der Praxis übernehmen Anbieter die Abwicklung mit der Pflegekasse vollständig, die Lieferung kommt dann monatlich ins Haus. Sie können die Produkte auch selbst kaufen und die Rechnungen einreichen. Nicht genutzte Beträge sammeln sich nicht an, der Anspruch verfällt am Monatsende.
- Rechtsgrundlage
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- Zuständig ist
- die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse; privat Versicherte: die private Pflegepflichtversicherung
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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