Pflegeberatung
Auch: Beratung nach § 7a, 7a-Beratung, Pflegeberater, Case Management
Ein Anspruch auf persönliche Beratung und Begleitung durch die Pflegekasse. Sie hilft, Leistungen zu finden, Anträge zu stellen und die Versorgung zu planen – kostenfrei.
Jede pflegebedürftige Person hat einen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung, ebenso ihre Angehörigen mit Einverständnis. Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag entweder einen Beratungstermin anbieten oder einen Gutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausstellen. Beraten wird zu allen Leistungen, auch über die Pflegeversicherung hinaus – Eingliederungshilfe, Wohnraumanpassung, Entlastung für Angehörige. Auf Wunsch wird ein Versorgungsplan erstellt und dessen Umsetzung begleitet. Die Beratung findet auf Wunsch zu Hause statt. Sie ist unabhängig davon, ob bereits ein Pflegegrad besteht, und kostet nichts. Genutzt wird sie deutlich seltener, als sie zusteht. Bei einem Gutschein wählen Sie die Beratungsstelle selbst aus.
- Rechtsgrundlage
- § 7a SGB XI
- Zuständig ist
- die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse; alternativ ein Pflegestützpunkt
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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