Palliativversorgung
Auch: Palliativmedizin, Palliative Care, palliative Versorgung
Die Versorgung von Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung. Ziel ist nicht Heilung, sondern Linderung von Beschwerden und der Erhalt von Lebensqualität. Auch die Angehörigen gehören ausdrücklich dazu.
Palliativversorgung ist kein Sterben lassen und beginnt nicht erst in den letzten Tagen. Sie kann Monate oder Jahre begleiten, oft parallel zu einer weiterlaufenden Behandlung. Im Mittelpunkt stehen Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, Angst und Erschöpfung – und die Frage, was der betroffenen Person noch wichtig ist. Mitgemeint sind die Angehörigen: Ihre Belastung gehört ausdrücklich zum Aufgabenbereich. Getragen wird die Versorgung von Hausärztinnen, Pflegediensten, Hospizdiensten und bei besonders aufwendigen Lagen von spezialisierten Teams. Die meisten Menschen möchten zu Hause bleiben, und mit der richtigen Anbindung gelingt das häufiger, als Familien anfangs glauben. Alle Behandlungsentscheidungen trifft die behandelnde Ärztin.
- Rechtsgrundlage
- § 37b SGB V, § 39a SGB V
- Zuständig ist
- die Hausarztpraxis; bei besonderem Bedarf ein SAPV-Team
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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