Notfallbogen
Auch: Notfallplan, ärztliche Anordnung für den Notfall, Palliativausweis, Krisenbogen
Ein ärztlich unterschriebenes Blatt, das für den Notfall festhält, welche Maßnahmen gewünscht sind und welche nicht. Gedacht für den Moment, in dem schnell entschieden werden muss.
Eine Patientenverfügung ist mehrere Seiten lang und muss ausgelegt werden. Der Rettungsdienst hat dafür keine Zeit und beginnt im Zweifel mit der Wiederbelebung – auch wenn das niemand wollte. Der Notfallbogen übersetzt den Willen deshalb in klare ärztliche Anordnungen auf einem Blatt: Wiederbelebung ja oder nein, Einweisung ins Krankenhaus ja oder nein, wer zu verständigen ist. Er wird von der Ärztin unterschrieben und liegt sichtbar in der Wohnung, oft an der Wohnungstür oder am Kühlschrank. Erstellt wird er im Gespräch, gemeinsam mit der Hausarztpraxis oder dem Palliativteam. Aktualisieren Sie ihn, wenn sich der Wille oder die Lage ändert.
- Zuständig ist
- die Hausarztpraxis oder das Palliativteam
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
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