Nachbarschaftshilfe
Auch: NBH, Alltagshelfer, anerkannte Nachbarschaftshilfe, Einzelhelfer
Hilfe im Alltag durch Menschen aus dem näheren Umfeld, die dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. In vielen Bundesländern über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Die Regeln unterscheiden sich je Bundesland stark.
Wer hilft, muss dafür keine Pflegekraft sein. Nachbarn, Bekannte oder Menschen aus der Gemeinde übernehmen Einkäufe, Begleitung, Gespräche oder Hilfe im Haushalt. Damit die Pflegekasse das erstattet, muss die helfende Person die Anforderungen ihres Bundeslandes erfüllen – meist ein kurzer Kurs, manchmal ein Führungszeugnis, oft eine Registrierung. Was genau verlangt wird und wie viel je Stunde gezahlt werden darf, regeln die Länder sehr unterschiedlich. Ob nahe Angehörige oder Menschen aus demselben Haushalt helfen dürfen, ist von Land zu Land verschieden – vielerorts sind sie ausgeschlossen, anderswo unter Auflagen zugelassen. Das ist der Punkt mit den größten Unterschieden zwischen den Ländern. Abgerechnet wird über den Entlastungsbetrag gegen Stundennachweis. Wie viel je Stunde gezahlt werden darf, steht ebenfalls in der Landesregelung.
- Rechtsgrundlage
- § 45a SGB XI
- Zuständig ist
- Anerkennung und Regeln je Bundesland; die Erstattung die Pflegekasse
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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