Merkzeichen
Auch: Merkzeichen G, Merkzeichen aG, Merkzeichen H, Merkzeichen B, Merkzeichen Bl, Merkzeichen Gl, Merkzeichen RF
Buchstaben im Schwerbehindertenausweis, die bestimmte Beeinträchtigungen kennzeichnen. Sie sind die Voraussetzung für konkrete Vergünstigungen – etwa bei Fahrtkosten, Steuern oder beim Parken. Beantragt werden müssen sie ausdrücklich.
Der Grad der Behinderung sagt nur, wie schwer eine Behinderung ist. Welche Vergünstigungen daraus folgen, entscheiden die Merkzeichen. Die wichtigsten sind:
- **G** – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- **aG** – außergewöhnliche Gehbehinderung
- **B** – Notwendigkeit einer Begleitperson
- **H** – Hilflosigkeit
- **Bl** – Blindheit
- **Gl** – Gehörlosigkeit
- **RF** – Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
Jedes Merkzeichen hat eigene medizinische Voraussetzungen, die die zuständige Behörde prüft. Beantragt werden sie zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis oder später gesondert. Wird ein Merkzeichen abgelehnt, ist dagegen Widerspruch möglich. Merkzeichen und Pflegegrad sind zwei getrennte Systeme – das eine folgt nicht aus dem anderen.
- Rechtsgrundlage
- § 152 SGB IX, § 229 SGB IX
- Zuständig ist
- das Versorgungsamt Ihres Bundeslandes
Rechtsstand 01.01.2026
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
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